# taz.de -- Genossenschaft klagt gegen Bindung: Sozialmiete in Ewigkeit
       
       > Bundesgerichtshof verhandelt, ob sich eine Wohnungsgenosenschaft in
       > Langenhagen an Absprachen zur Mietpreisbindung halten muss.
       
 (IMG) Bild: Hat schon mit der „Busenschnecke“ Kritik ausgelöst: Gartenheim-Genossenschaft.
       
       HAMBURG taz | Der Deal ging so: Die Stadt Langenhagen verkauft der
       hannoverschen Wohnungsgenossenschaft Gartenheim Grundstücke, um auf diesen
       52 Sozialwohnungen bauen zu lassen. Die Stadt unterstützt das zusätzlich
       mit einem zinsgünstigen Darlehen. Im Gegenzug verpflichtet sich die
       Genossenschaft, die Wohnungen auf Dauer als Sozialwohnungen anzubieten.
       
       20 Jahre später will die Genossenschaft nichts mehr davon wissen und klagt
       gegen die Sozialbindung: Das Landgericht Hannover soll feststellen, dass
       die Wohnungen nach Ablauf von 20 Jahren frei vermietet werden können. Eine
       entsprechende Verpflichtung, die die Stadt beim Verkauf ihrer Grundstücke
       in das Grundbuch eintragen ließ, soll gelöscht werden. In zwei Instanzen
       ist die Genossenschaft mit diesem Ansinnen gescheitert. Am Freitag
       verhandelt der Bundesgerichts über die Revision dieser Urteile (Az. V ZR
       176/17).
       
       Das Gartenheim beruft sich in seiner Klage darauf, dass eine Sozialbindung
       laut dem Wohnungsbaugesetz „15 Jahre grundsätzlich nicht übersteigen“ soll.
       Die Vereinbarung mit der Stadt sei zudem unverhältnismäßig. Sie führe dazu,
       dass die Genossenschaft auf Dauer keine Miete wie auf dem freien Markt
       verlangen könne, obwohl das Fördergeld mittlerweile aufgebraucht sei.
       Wohnungen für Arme bereitzustellen sei Aufgabe der Stadt, nicht der
       Genossenschaft.
       
       Das Oberlandesgericht Celle, sah in dem Deal keinen Verstoß gegen das
       Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Schließlich habe die Stadt der
       Genossenschaft nicht nur ein günstiges Darlehen gewährt, sondern auch
       Grundstücke zur Verfügung gestellt. Angesichts dieser Subvention sei es
       nicht unangemessen, dauerhaft auf Sozialmieten zu bestehen. Das
       Wohnungsbaugesetz nennt als Grund für eine Ausnahme von der
       15-Jahre-Maximalbindung „die Bereitstellung von Bauland“ oder „Förderung
       zugunsten bestimmter Personengruppen“.
       
       ## Busenschnecke als Maskottchen
       
       Gartenheim-Geschäftsführer Günter Haese, der am Freitag nicht für ein
       Gespräch zur Verfügung stand, äußert sich gerne quer zum Zeitgeist. Im
       Geschäftsbericht 2015 nimmt er ausführlich zur Flüchtlingskrise Stellung:
       Er spricht von „angeordneter Willkommenskultur“ und macht sich Gedanken
       über neue Bevölkerungsgruppen „deren ‚Nutzungs- und Abnutzungsverhalten‘
       man in keiner Weise abschätzen kann“. Womöglich werde eine
       Universaltoilette nötig.
       
       Als Werbemaskottchen für seine Firma [1][hat er die Busenschnecke]
       erfunden, eine weiße Schnecke mit großen Brüsten samt Höfen und Nippeln.
       Hannovers Regionspräsident Hauke Jagau (SPD) bezeichnete sie als
       sexistisch. Haese konterte mit einem europäischen Werbemittelpreis, den er
       dafür eingeheimst habe und 40.000 verteilten Schnecken.
       
       6 Jan 2019
       
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