# taz.de -- Ex-Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof: „Lügen sind nicht geschützt“
       
       > Online-Netzwerke wie Facebook sollen die Gesellschaft nicht „für dumm
       > verkaufen“. Das fordert der ehemalige Verfassungsrichter Ferdinand
       > Kirchhof.
       
 (IMG) Bild: Ferdinand Kirchhof bei seiner Entlassung als Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts
       
       Triberg taz | „Es ist ja rührend, dass die EU-Kommission die globalen
       Player der Informationsgesellschaft mit dem Kartellrecht prüft, aber hier
       geht es um Informations- und Meinungsmacht, nicht nur um wirtschaftliche
       Macht“, sagte Ex-Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof bei einer Tagung des
       Stuttgarter Justizministeriums. Der Staat dürfe nicht zuschauen, wie die
       Gesellschaft „für dumm verkauft“ wird.
       
       Bis vor zwei Wochen war Kirchhof [1][Vizepräsident des
       Bundesverfassugnsgerichts]. Er war Vorsitzender des für Meinungs- und
       Pressefreiheit zuständigen Ersten Senats. Nun diskutierte er auf dem
       Symposium „Debatten ohne Grenzen?“ in Triberg.
       
       Die Verbreitung von Lügen sei nicht vom Grundgesetz geschützt, betonte
       Kirchhof. „Falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht im Schutzbereich der
       Meinungsfreiheit“. Der Staat könne daher Online-Netzwerke verpflichten,
       keine unwahren Fakten mehr weiterzugeben. Natürlich wolle er kein
       Wahrheitsministerium, das mit Verboten arbeitet, aber es gebe auch weichere
       Instrumente, etwa Haftungsregelungen.
       
       Soziale Medien [2][wie Facebook] und Suchmaschinen wie Google hätten eine
       fast schon staatsähnliche Macht. Sie müssten daher öffentlich-rechtlich
       mehr in die Pflicht genommen werdenm, so Kirchhof. „Der Staat muss hier ein
       Schutzbedürfnis befriedigen“.
       
       Bisher können sich Plattformen wie Facebook auf das so genannte
       Provider-Privileg berufen. Sie müssen Inhalte nicht vorab prüfen.
       Rechtswidrige Inhalte müssen sie erst entfernen, wenn sie darauf
       hingewiesen werden („notice and take down“). Seit 2017 verpflichtet das
       Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) die Plattformen zu einem effizienten
       Beschwerdemanagement.
       
       ## Kritik an social bots
       
       Kirchhof hat auch „größte Sympathie“ für den Vorschlag, in sozialen
       Netzwerken nur noch Äußerungen mit hinterlegten Namen und Adressen
       zuzulassen. „Anonyme Meinungsäußerungen sind feige“, sagte Kirchhof, „wenn
       ich demonstriere, muss ich auch mein Gesicht zeigen“.
       
       Für problematisch hält Kirchhof zudem social bots, die robotergesteuert
       Meinungen verbreiten und so tun, als wären sie Menschen. „Ist das von der
       Meinungsfreiheit geschützt? Da habe ich große Zweifel“, so Kirchhof. Hier
       werde eine Diskussion durch bloße Quantität manipuliert und so das
       Meinungsklima beeinflusst. Social bots könnten daher untersagt werden.
       Globale Player könnten verpflichtet werden, dass auf ihren Plattformen nur
       reale Menschen agieren.
       
       Christoph Neuberger, Professor für Kommunikationswissenschaft an der Uni
       München, kritisierte Kirchhofs Ansatz. „Große Internet-Plattformen können
       nicht wie ein Rundfunksender oder eine Zeitung in die Verantwortung
       genommen werden“, sie produzierten schließlich keine eigenen Inhalte,
       sondern bieten nur die Plattform für die Inhalte von anderen. Hier könne
       der Staat nur Mindesstandards setzen, etwa für Algorithmen, die die
       Darstellung von Diskussionsbeiträgen steuern. Social bots sollten nicht
       verboten werden, schließlich könnten diese auch positive Aufgaben
       übernehmen, etwa die automatische Verbreitung von Erdbebenwarnungen, wenn
       Messgeräte anschlagen.
       
       Auch Wolfgang Kreißig, Präsident der Stuttgarter Landesanstalt für
       Kommunikation, lehnte es ab, soziale Plattformen wie Inhalteanbieter zu
       behandeln. Sie könnten nur verpflichtet werden, niemand zu diskriminieren,
       also Interessenten nicht willkürlich auszuschließen. Es genüge, wenn social
       bots gekennzeichnet würden, ein Verbot gehe zu weit.
       
       Betina Limperg, die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, hofft auf neue
       Kräfte aus der Zivilgesellschaft, etwa wenn Medien Internetgerüchte
       überprüfen. „Faktenchecks finden junge Leute spannend“. Man müsse
       vorsichtig sein, mit dem Staat solche Kommunikationsprozesse zu regulieren.
       
       15 Dec 2018
       
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