# taz.de -- GroKo zu Werbeverbot für Abtreibungen: Wortklauberei um Paragraf 219a
       
       > Zum „Werbeverbot“ für Abtreibungen haben Union und SPD einen
       > Kompromissvorschlag vorgelegt. Jetzt gehen die Verhandlungen erst richtig
       > los.
       
 (IMG) Bild: Frauenrechte sind politischer Sprengstoff, das merkt auch die Große Koalition
       
       Nach und nach wird klar, mit welcher Strategie die Große Koalition den
       [1][Streit um Paragraf 219a] Strafgesetzbuch beilegen will – wenn auch nur
       in Ansätzen. So soll der Paragraf, der „Werbung“ für
       Schwangerschaftsabbrüche verbietet, bestehen bleiben, aber ergänzt und
       flankiert werden. Die zuständigen Ministerien haben am Mittwochabend ein
       Eckpunktepapier vorgelegt. Ein Gesetzentwurf soll im Januar folgen. Die SPD
       gibt sich vorsichtig optimistisch, die Opposition und von Strafverfahren
       betroffene Ärztinnen üben scharfe Kritik.
       
       Das Eckpunktepapier ist das Zwischenergebnis einer [2][etwa neun Monate
       währenden Auseinandersetzung] in der Regierungskoalition, die mehrfach zu
       eskalieren drohte. Paragraf 219a bestraft derzeit, wer öffentlich „seines
       Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“
       Schwangerschaftsabbrüche „anbietet, ankündigt, anpreist“. Er ist damit so
       weit gefasst, dass mit bis zu zwei Jahren Gefängnis auch bestraft wird,
       wenn Ärzt*innen öffentlich – etwa auf ihrer Webseite – darüber informieren,
       dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Christliche
       Fundamentalist*innen nutzen diesen Spielraum, um Mediziner*innen massiv mit
       Strafanzeigen zu überziehen. Die SPD will das ändern, die Union will an dem
       Paragrafen unbedingt festhalten.
       
       Diese zwei konträren Positionen haben Bundesjustizministerin Katarina
       Barley, Frauenministerin Franziska Giffey (beide SPD), Gesundheitsminister
       Jens Spahn, Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU) und Innenminister Horst
       Seehofer (CSU) nun zusammenzubringen versucht. Das Ergebnis: Das Verbot der
       „Werbung“ soll beibehalten, aber ergänzt werden, der „Schutz des
       ungeborenen Lebens“ soll gestärkt, die Information von staatlicher Seite
       ausgebaut und die „seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen“
       wissenschaftlich erforscht werden.
       
       Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
       sollen künftig ungewollt Schwangeren, die sich für einen Abbruch
       entschieden haben, Kontaktinformationen zur Verfügung stellen, wenn die
       betreffenden Ärzt*innen und Krankenhäuser dem zugestimmt haben. Zudem wolle
       man „rechtlich ausformulieren, dass und wie Ärztinnen und Ärzte sowie
       Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie
       Schwangerschaftsabbrüche durchführen“, und auf Informationen etwa
       staatlicher Stellen hinweisen dürfen. Die Bundesregierung werde „genau
       definieren, welche Informationen der Arzt geben darf“, sagte Spahn am
       Donnerstag.
       
       ## Vieles ist noch unklar
       
       Bei diesem „dass und wie“ dürfte es sich um den Knackpunkt des Papiers
       handeln – die MinisterInnen bleiben hier noch deutlich schwammiger als im
       Rest des Dokuments. Es könnte bedeuten, dass Ärzt*innen künftig darüber
       informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ob sie
       dies operativ oder medikamentös tun und was zu beachten ist. Es könnte auch
       bedeuten, dass sie ungewollt Schwangere lediglich per Link auf die Webseite
       der Bundesärztekammer verweisen können und das Wort
       „Schwangerschaftsabbruch“ selbst gar nicht auftaucht.
       
       Von der ursprünglichen Forderung der SPD, den Paragrafen ganz aufzuheben,
       ist nichts mehr übrig. Das wäre mit der Union aber ohnehin undenkbar
       gewesen. Alternativ hatten die Sozialdemokrat*innen vorgeschlagen, den
       Tatbestand zu ändern und die Worte „anbieten“ sowie „ankündigen“ zu
       streichen. Stehen bliebe dann das „anpreisen“. Auch das ging den
       unionsgeführten Ministerien wohl zu weit. „Nicht nur das Anpreisen trägt
       zur Verharmlosung bei, sondern auch die sachliche Information als Angebot
       auf der Homepage eines Arztes“, hatte Elisabeth Winkelmeier-Becker,
       rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, schon im Januar im
       taz-Interview gesagt.
       
       „Es ist gut, dass es nun eine grundsätzliche Einigung gibt“, sagte Johannes
       Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, der taz. Dass die
       Union „nun endlich eingesehen“ habe, dass der Paragraf geändert werden
       müsse, nannte er ein „wichtiges Ergebnis“. CDU-Chefin Annegret
       Kramp-Karrenbauer betonte, der „Schutz des Lebens, ungeborenes und
       geborenes“, habe für die CDU „überragende Bedeutung“. Deswegen sei es „gut,
       dass das Werbeverbot bleibt“. Auf der Webseite der Partei heißt es, man
       werde „insbesondere Wert darauf legen, dass durch die Vorschläge keine
       Abschaffung des Werbeverbots durch die Hintertür erfolgt“.
       
       Man werde sich den Gesetzentwurf im Januar genau ansehen, heißt es aus der
       SPD. „Wenn die Union gesellschaftlichen Fortschritt weiter verhindern will,
       wird sie eine progressive, vorwärtsgewandte SPD als entschiedenen Gegner
       haben“, kündigte Sebastian Hartmann, Landesvorsitzender der SPD
       Nordrhein-Westfalen, an. Der Münchener Bundestagsabgeordnete Florian Post
       erklärte, maßgeblich sei für ihn, „ob Ärztinnen wie die verurteilte
       [3][Kristina Hänel] ihre alten Homepages ohne die Gefahr einer
       Verurteilung“ verwenden könnten. Eine bloße Verlinkung etwa auf behördliche
       Webseiten sei nicht ausreichend.
       
       ## Widerstand aus der SPD
       
       Deutlicher wurde Maria Noichl, SPD-Europaabgeordnete und Bundesvorsitzende
       der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF). Stellvertretend
       für die Gruppe „und für alle Frauen in der SPD“ sagte sie: „Nein und
       nochmals Nein zu dem erarbeiteten Papier“. Allein das Wort „Werbung“
       suggeriere, Frauen würden sich „zur Abtreibung locken lassen, weil sie
       heute gerade nichts anderes zu tun hätten“, sagte Noichl der taz. „Das ist
       und bleibt zynisch.“
       
       „Wir als von Strafverfahren betroffene Ärztinnen sind entsetzt“, schrieben
       Kristina Hänel, Nora Szász und Natascha Nicklaus in einer gemeinsamen
       Erklärung. Hänel hatte mit ihrer Verurteilung im November 2017 die Debatte
       um den Paragrafen 219a ausgelöst, Szász’ und Nicklaus’ nächster
       Verhandlungstermin steht im Januar an. Der Vorschlag entpuppe sich als
       „Nullnummer“: Die Strafandrohung bleibe bestehen, flankierende Maßnahmen
       seien auch heute schon möglich. „Wir sind empört, dass aus politischem
       Machtkalkül und aus Angst vor Rechts Frauenrechte so verraten und wir
       Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden“, heißt es weiter.
       Informationsrechte seien Menschheitsrechte. „Das gilt auch für Frauen.“
       
       Schwangerschaftsabbrüche sind auch in der Ärzteschaft ein kontroverses
       Thema. Nur etwa 1.200 Mediziner*innen führen Abtreibungen durch – bei etwa
       18.500 berufstätigen Ärzt*innen in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
       Diese Spaltung zeigt sich auch in der Bewertung der Eckpunkte. Ulrich
       Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, sagte im Deutschlandfunk, er
       sehe in diesen „eine Chance, dieses Thema zu lösen“, und zwar im Interesse
       von Frauen und Paaren sowie von Ärzten.
       
       Bernhard Winter, Co-Vorsitzender des Vereins demokratischer Ärztinnen und
       Ärzte, erklärte hingegen, eine Verbesserung gebe es nur, „wenn der Paragraf
       219a endlich aus dem Gesetzbuch gestrichen wird“. Listen könnten nicht die
       medizinisch ausführlichen Informationen ersetzen, die heutzutage auf
       ärztlichen Webseiten Standard seien. Angesichts der zunehmenden Angriffe
       durch Abtreibungsgegner*innen hätten zu viele Ärzt*innen Angst, „an den
       Pranger gestellt zu werden“.
       
       ## „Fauler Kompromiss“
       
       Auch Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, zeigte sich
       skeptisch. Es komme sehr darauf an, was genau die Ministerien im Januar
       vorlegen – und wie sie Werbung und Information differenzieren. „Menschen,
       die diese Strafanzeigen als Hobby sehen, werden auch nach der neuen
       Rechtslage nach Möglichkeiten suchen, den Druck auf Ärztinnen und Ärzte
       aufrechtzuerhalten“, sagt Wersig. Dem müsse der Gesetzgeber klar
       entgegentreten.
       
       Von einem „faulen Kompromiss“ sprach die stellvertretende DGB-Vorsitzende
       Elke Hannack gegenüber der taz. „Auf Betreiben großer Teile des Union
       unterlässt es die Bundesregierung, mit einer Streichung des Paragrafen 219a
       klare Kante gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte zu
       zeigen“, sagte Hannack, die selbst Mitglied im CDU-Vorstand ist.
       
       Kritik kam auch von den Oppositionsparteien im Bundestag. „Alle fünf
       vorgeschlagenen Punkte gehen die strafrechtliche Problematik für Ärztinnen
       und Ärzte nicht an“, kritisierte die Grüne Ulle Schauws das
       Eckpunktepapier. Cornelia Möhring von der Linksfraktion sagte, die SPD
       wähle „Opportunismus statt Haltung, die Union bleibt standhaft in ihrer
       Doppelmoral“.
       
       Er verstehe den Kompromiss so, dass Ärzte auch künftig nicht selbst über
       Schwangerschaftsabbrüche informieren dürften, sagte Stephan Thomae,
       Vize-Vorsitzender der Liberalen. Er kritisierte zudem, die Koalition
       verschleppe eine Lösung.
       
       13 Dec 2018
       
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