# taz.de -- Abgasbelastung in deutschen Städten: Diesel-Fahrverbote für Bonn und Köln
       
       > Nach der Klage der Deutschen Umwelthilfe ordnet ein Gericht Verbote für
       > Dieselautos in den zwei Städten in Nordrhein-Westfalen an. Ab Frühjahr
       > 2019 geht es los.
       
 (IMG) Bild: Bereits in anderen Großstädten wurden Fahrverbote für alte Dieselautos eingeführt
       
       Köln dpa | Die Städte Köln und Bonn müssen wegen zu hoher Luftverschmutzung
       Fahrverbote für ältere Dieselautos erlassen. Dies entschied das Kölner
       Verwaltungsgericht am Donnerstag nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe
       (DUH). Ab April 2019 sollen zunächst Diesel-Fahrzeuge der Abgasklasse
       Euro-4 oder schlechter nicht mehr in die Innenstadt und andere Stadtteile
       fahren dürfen. Ab September 2019 soll die Einschränkung in der Domstadt
       dann auch für Euro-5-Diesel gelten. In Bonn soll das Verbot nur für zwei
       Straßenabschnitte gelten. Eine Berufung gegen die Urteile wurde zugelassen.
       
       Köln hatte den EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid
       (NO2) deutlich überschritten – statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro
       Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es 2017 bis zu 62 Mikrogramm. In Bonn
       lag der Wert bei bis zu 47 Mikrogramm.
       
       Bei der Verhandlung am Donnerstag machte der Vorsitzende Richter Michael
       Huschens früh klar, dass er den Grad der Luftverschmutzung für inakzeptabel
       hält. Schon seit 2010 gälten die EU-Grenzwerte und würden seither gerissen
       – „das Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen“, sagte er. Und je länger es
       im Brunnen liege, desto härtere Maßnahmen müssten ergriffen werden. Dabei
       verwies Huschens auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar,
       das Diesel-Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erklärt hatte.
       
       Das Land Nordrhein-Westfalen will gegen die Fahrverbote Rechtsmittel
       einlegen. Man werde in Berufung gegen das Urteil gehen, sagte die Kölner
       Regierungspräsidentin Gisela Walsken am Donnerstag an. Ihre Behörde
       vertritt das Land in der juristischen Auseinandersetzung mit der Deutschen
       Umwelthilfe. Die Behördenchefin Walsken bemängelte, dass das Gericht die
       Verhältnismäßigkeit einer so weitgehenden Maßnahme nicht ausreichend
       bedacht habe. Für Handwerker, aber auch Privatleute hätten Fahrverbote
       gravierende Folgen, sagte sie.
       
       Das Urteil ist ein weiterer Erfolg für die DUH, die auf Einhaltung der seit
       2010 geltenden EU-Grenzwerte pocht und hierfür Fahrverbote für das einzige
       wirksame Mittel hält. Mehrere Gerichte folgten dem Anliegen der
       Umweltschützer und ordneten Fahrverbote an in Städten wie [1][Hamburg],
       [2][Berlin] oder [3][Frankfurt] an.
       
       8 Nov 2018
       
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