# taz.de -- Entschädigung für Kohleausstieg: Geld für Kohle ist nicht nötig
       
       > Betreibern steht laut Gutachten keine Entschädigung zu, wenn ihre
       > Kraftwerke stillgelegt werden. Die Kommission will trotzdem zahlen.
       
 (IMG) Bild: Auch über seine Zukunft wird verhandelt: Braunkohlekrafterk Jänschwalde
       
       Die Betreiber von Kohlekraftwerken haben in der Regel keinen Anspruch auf
       eine Entschädigung, wenn das Kraftwerk aus Klimaschutzgründen stillgelegt
       wird. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachen des wissenschaftlichen
       Dienstes des Deutschen Bundestags, das der taz vorliegt; zuerst hatte der
       Spiegel darüber berichtet. Die Stilllegung stelle rechtlich gesehen keine
       Enteignung dar, schreiben die Bundestagsjuristen. Denn „bloße Umsatz- und
       Gewinnchancen für die Zukunft“ würden „nicht von der Eigentumsgarantie
       umfasst“.
       
       Eine Kraftwerksstillegung sei lediglich eine „Inhalts- und
       Schrankenbestimmung“ des Eigentums, so das Gutachten. Und diese könne der
       Gesetzgeber jederzeit vornehmen, sofern das öffentliche Interesse
       überwiege. Die Einschränkungen seien dann „grundsätzlich entschädigungsfrei
       hinzunehmen“. Lediglich bei Anlagen, die noch nicht abgeschrieben sind oder
       kürzlich modernisiert wurden, komme in Einzelfällen ein finanzieller
       Ausgleich für die Betreiber infrage.
       
       Für die Grünen, die das Gutachten angefordert hatten, begrüßte
       Fraktionsvize Oliver Krischer es als „Steilvorlage für die Arbeit der
       Kohlekommission“. Das Gutachten zeige, dass „Entschädigungen für
       Methusalemkraftwerke von RWE“, anders als von der Branche behauptet, nicht
       notwendig seien. Die Kommission, die im Auftrag der Bundesregierung bis
       Ende November einen Vorschlag für die kurzfristige Stilllegung von
       Kohlekraftwerken machen soll, scheint diese Vorlage aber nicht nutzen zu
       wollen.
       
       Im Entwurf eines Kapitels des Abschlussberichts, der der taz vorliegt,
       empfiehlt das Gremium, die Stilllegungen durch eine „einvernehmliche
       Vereinbarung möglichst auf vertraglicher Grundlage mit den Betreibern“ zu
       regeln. Diese solle auch „Entschädigungsleistungen“ und Regelungen zur
       „sozialverträglichen Umsetzung“ enthalten, heißt es im Entwurf.
       
       ## Breite Mehrheit für Abschaltung
       
       Die Frage, wie viele Kraftwerke im Zeitraum von 2019 bis 2022 abgeschaltet
       werden und welche dies sind, bleibt im Entwurf noch offen. Im Entwurf steht
       statt Zahlen bisher an allen relevanten Stellen nur „[XX]“. Auch bei der
       jüngsten Sitzung am Freitag wurde noch keine Einigung darüber erzielt. Die
       in der Kommission vertretenen Umweltverbände hatten in einem Papier für 16
       Gigawatt plädiert, um das deutsche Klimaziel – wenn auch etwas verspätet –
       noch zu erreichen. Bei Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften stieß dies
       aber auf deutliche Ablehnung.
       
       Die Bevölkerung unterstützt den Vorschlag dagegen: In einer repräsentativen
       Emnid-Umfrage im Auftrag von Campact stimmten 74 Prozent der Befragten der
       Aussage zu, dass die Bundesregierung so viele Kohlekraftwerke abschalten
       soll, dass das Klimaziel für 2020 noch erreicht wird. Dafür plant ein
       Bündnis von Umwelt- und Entwicklungsorganisation für 1. Dezember auch zwei
       große Demos in Berlin und Köln.
       
       16 Nov 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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