# taz.de -- Bayerns Polizei bei Tattoos streng: Leider kein „Aloha“
       
       > Das Verwaltungsgericht des Freistaats bestätigt: PolizistInnen dürfen
       > keine sichtbaren Tätowierungen tragen. Geklagt hatte ein Streifenbeamter.
       
 (IMG) Bild: Aussagekräftig: Auch der Autor dieses Textes ist tätowiert
       
       Berlin taz | [1][Bayerische PolizistInnen] dürfen keine Tattoos am Unterarm
       tragen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch
       bestätigt. Geklagt hatte ein Streifenpolizist aus Franken, der auf Hawaii
       geheiratet hatte und sich als Erinnerung das Wort „Aloha“ stechen lassen
       wollte. Da wegen anderer Tätowierungen am restlichen Körper kein Platz mehr
       war, wählte er den Unterarm.
       
       Einen entsprechenden Antrag lehnte das zuständige Polizeipräsidium
       Mittelfranken aber ab – mit Verweis auf eine Richtlinie des bayerischen
       Innenministeriums, die PolizistInnen sichtbare Tätowierungen verbietet. Das
       Gericht sah jetzt zwar einen „Eingriff vor allem in das allgemeine
       Persönlichkeitsrecht“ des Klägers. Dieser Eingriff sei jedoch durch das
       Bayerische Beamtengesetz gedeckt, das Verbote zur „Wahrung des äußeren
       Erscheinungsbildes“ gestattet.
       
       In anderen Bundesländern gehen die Innenministerien zunehmend liberaler mit
       dem Thema um. [2][PolizistInnen in Berlin] dürfen seit diesem Jahr
       Tätowierungen zeigen und müssen diese nicht mehr abkleben oder abdecken.
       
       Die Motive dürfen aber nicht gegen die Grundsätze der freiheitlichen
       demokratischen Grundordnung verstoßen. Schon 2017 hat der
       baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) die Vorgaben
       gelockert, im Mai 2018 kippte ein Gericht das Verbot in
       Nordrhein-Westfalen.
       
       Der Kläger reagierte verstimmt. „Ich bin schon enttäuscht“, sagte er nach
       dem Urteil. „Und ich verstehe es auch nicht.“ Unverständnis zeigte auch
       Maik Frey, Verbandssprecher der Deutschen Organisierten Tätowierer. „Einen
       Polizisten mit Totenköpfen an beiden Armen könnte ich mir auch nicht als
       Respektsperson vorstellen, aber ‚Aloha‘? Die Entscheidung wundert mich
       schon ein wenig. So tabuisiert wie noch vor zehn Jahren sind Tätowierungen
       heute doch nicht mehr“, sagte Frey, der ein Studio in Esslingen betreibt,
       der taz.
       
       Die wachsende gesellschaftliche Akzeptanz sieht er aber eher negativ: „Ich
       finde Tätowierungen lange nicht mehr so spannend wie früher. Damals hatte
       das noch etwas Aufregendes. Heutzutage trägt jeder Depp ein Tattoo.“
       
       Das Urteil ist rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen. Es
       betrifft alle bayerischen PolizistInnen. Nur das dortige Innenministerium
       könnte das Verbot noch kippen, indem es die Richtlinie lockert. In den
       Bundesländern gelten also weiterhin unterschiedliche Vorgaben.
       
       15 Nov 2018
       
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