# taz.de -- Urteil nach Mord in Kandel: Acht Jahre und sechs Monate Haft
       
       > Eine 15-Jährige wurde kurz nach Weihnachten in Kandel erstochen. Der Fall
       > löste bundesweit Debatten aus. Jetzt wurde ihr Ex-Freund wegen Mordes
       > verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Der Prozess in Kandel wurde nach Jugendstrafrecht geführt – die Öffentlichkeit war daher auch von der Urteilsverkündung ausgeschlossen
       
       Landau dpa | Rund acht Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf die
       15-jährige Mia in Kandel hat das Landgericht Landau ihren Ex-Freund zu acht
       Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter verurteilten den
       mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Abdul D. wegen Mordes und
       Körperverletzung nach Jugendstrafrecht, wie das Gericht am Montag
       mitteilte. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten zuvor eine
       Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung sieben Jahre
       und sechs Monate wegen Totschlags.
       
       Die Verteidigung hat das Urteil akzeptiert. „Mein Mandant verzichtet auf
       Rechtsmittel und ist mit dem Strafmaß einverstanden“, sagte Anwalt
       Maximilian Endler am Montag in Landau. Das Urteil sei „angemessen“. Ob auch
       andere Prozessbeteiligte den Richterspruch akzeptieren, wisse er nicht.
       
       Er rechne damit, dass der Verurteilte nach der Verbüßung eines Teils der
       Strafe abgeschoben werde, sagte Endler. In seinem letzten Wort habe sein
       Mandant noch einmal Reue bekundet. Das Urteil habe der Angeklagte gefasst
       aufgenommen.
       
       Die Tat kurz nach Weihnachten 2017 mitten in einem Supermarkt der kleinen
       Stadt in der Pfalz hatte bundesweit für großes Entsetzen gesorgt. Der Fall
       fachte außerdem die Diskussion um die Altersfeststellung von jungen
       Flüchtlingen neu an. Rechtspopulistische Gruppen hatten den Fall zum Anlass
       genommen, um in Kandel immer wieder gegen die Asylpolitik der
       Bundesregierung zu protestieren.
       
       Der Bürgermeister von Kandel rechnet auch nach dem Urteil mit Kundgebungen
       in der Stadt. Kandel komme nicht zur Ruhe, sagte der SPD-Politiker Volker
       Poß im Radioprogramm „SWR Aktuell“. „Die rechte Szene hatte angekündigt,
       nach wie vor kommen zu wollen und auch schon Termine für das nächste Jahr
       in Anspruch genommen.“
       
       Abdul D. war nach seiner Ankunft in Deutschland als unbegleiteter
       minderjähriger Flüchtling aufgenommen und betreut worden. Er gab sein Alter
       zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel auf, ob er
       tatsächlich so jung ist. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft
       kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und
       sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war.
       Verurteilt wurde er nun nach Jugendstrafrecht, wie ein Gerichtssprecher
       sagte.
       
       Das Landgericht Landau entschied sich dafür, im Zweifel für den Angeklagten
       den gesamten Prozess nach Jugendstrafrecht zu führen. Die Öffentlichkeit
       war daher von der Urteilsverkündung wie auch von den Verhandlungstagen
       zuvor ausgeschlossen.
       
       Als Motiv für die Tat hatte die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache
       angenommen. Sie ging davon aus, dass Abdul D. Mia bestrafen wollte, weil
       sie sich wenige Wochen vor der Tat von ihm getrennt hatte. Zwölf Tage vor
       der Tat hatte Mia zudem Anzeige gegen ihren Ex-Freund erstattet, es ging um
       Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte. Zwei
       Tage später folgte eine Anzeige ihres Vaters gegen den jungen Flüchtling.
       
       3 Sep 2018
       
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