# taz.de -- IS-Werber vor Gericht: Frustriert, naiv, alleine
       
       > Weil er Ausreisewillige für den IS angeworben hat, muss sich ein
       > geständiger 23-Jähriger vor dem Oberlandesgericht in Celle verantworten.
       
 (IMG) Bild: Muhammed K. sitzt auf der Anklagebank des Oberlandesgerichts in Celle
       
       HANNOVER taz | Muhammed K. ist in der Realität angekommen. Der
       Gerichtssaal, in dem er sitzt, hat keine Fenster. Das Publikum im
       Oberlandesgericht Celle ist durch eine zentimeterdicke Glasscheibe von ihm
       getrennt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat den 23-Jährigen aus Laatzen bei
       Hannover angeklagt. Der Vorwurf: K. soll im Jahr 2015 andere Menschen für
       die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeworben und ihnen Tipps
       für den Kampf in Syrien gegeben haben. Ihm drohen dafür bis zu fünf Jahre
       Haft.
       
       In einer geschlossenen Whatsappgruppe namens „Allahu Akbar“, arabisch für
       „Gott ist groß“, hätten die bis zu 55 Teilnehmer über die Ausbildung in
       Syrien, Selbstmordanschläge und Kontakte für die Schleusung in Gebiete, die
       der IS besetzt hat, gefachsimpelt, sagt Oberstaatsanwältin Maidie Schenk.
       Das sei eine „Plattform für den Austausch“ gewesen – und K. einer der
       Administratoren.
       
       Er habe Mitglieder hinzugefügt und einen 21-Jährigen Ausreisewilligen, der
       sich in den Chats „Mo Zart“ nannte, derart bestärkt, dass dieser
       tatsächlich in Richtung Syrien aufbrach. In der Türkei kam der Frankfurter
       jedoch nicht weiter. „Während der Wartezeit besann er sich und gab sein
       Vorhaben auf“, sagt Schenk über „Mo Zart“. K. habe ihm derweil
       Sprachnachrichten geschickt, in denen er ihm Tipps gab. Einem anderen
       Mitglied habe K. in Aussicht gestellt, ihn finanziell zu unterstützen.
       
       Oberstaatsanwältin Schenk hatte K. ursprünglich auch wegen der
       Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagt, deren
       Zweck darauf ausgerichtet ist, Morde oder Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit zu verüben. Das wiegt schwerer als die Werbung von
       Mitgliedern und wird mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Das Gericht ließ
       diesen Anklagepunkt jedoch nicht zu und hält nur die Anwerbung in zwei
       Fällen für beweisbar.
       
       K. gesteht und sagt, dass er bereut. Für ihn steht viel auf dem Spiel. Wird
       er nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt, droht ihm eine Haftstrafe.
       Zum Tatzeitpunkt war K. jedoch erst 20 Jahre alt und damit vor dem Gesetz
       ein Heranwachsender, der auch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden
       könnte.
       
       In seiner Erklärung gibt K. viel von seiner damaligen Gefühlswelt preis:
       „Es fiel mir im echten Leben schwer, Freundschaften aufzubauen“, lässt der
       23-Jährige von seinem Anwalt verlesen. Er sei als Kind oft umgezogen. „Ich
       war stets der Neue.“ Das Verhältnis zu den Eltern sei schwierig gewesen.
       
       Nach dem Realschulabschluss habe er gejobbt, weil er keinen
       Ausbildungsplatz gefunden habe. Mechaniker wäre er gern geworden,
       stattdessen arbeitete er bei einer Reinigungsfirma, einem Baumarkt und
       einer Fischräucherei. Dann kam Liebeskummer dazu. „Ich spielte bis spät in
       die Nacht Egoshooter“, sagt der Anwalt für ihn. „Ich nahm am realen Leben
       so gut wie nicht mehr teil.“
       
       Auch sein Interesse an der Terrororganisation wuchs in dieser Zeit, obwohl
       er sich selbst nicht als besonders religiös beschreibt. Nur manchmal sei er
       zum Beten in die Moschee gegangen. „Mit gefiel das Mystische am IS“, sagt
       K. Er habe bei Facebook Kontakt zur islamistischen Szene bekommen und dort
       einen angeblichen IS-Kämpfer kennengelernt. „Es gefiel mir, dass er ein
       Interesse an meiner Person zeigte.“
       
       K., der ewige Außenseiter, gehörte jetzt dazu. Die Grenze zwischen Realität
       und virtueller Welt sei immer mehr verschwommen, sagt er. Persönlich
       kennengelernt habe er die anderen Chat-Teilnehmer nie.
       
       Um die Planung konkreter Anschläge sei es in der Gruppe nicht gegangen,
       beteuert K. Mittlerweile seien ihm die Gefahren, die vom IS ausgingen
       bewusst. „Ich bin kein Befürworter von Krieg und Leid, sondern ein
       friedlicher Mensch.“ Er distanziere sich nun von der Terrororganisation und
       ihren Gräueltaten. Davon, ob ihm der Richter diese Unbedarftheit abnimmt,
       wird es abhängen, ob K. nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird. Am
       heutigen Montag ist beim zweiten Prozesstag erst einmal der IS-Sympathisant
       „Mo Zart“ als Zeuge geladen.
       
       6 Aug 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andrea Maestro
       
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