# taz.de -- Rumänien und die ungarische Minderheit: Harte Strafen für „Antirumänismus“
       
       > Ein Sieg für die Ultranationalisten. Diese bezichtigen des
       > „Antirumänismus’“ auch jene, die Rumänien eine Mitschuld an der
       > Vernichtung der Juden geben.
       
 (IMG) Bild: Trachtenvereine präsentieren historische Militäruniformen beim Tag der offenen Tür des Militärmuseums in Bukarest im Mai 2018
       
       BERLIN taz | In Bukarest haben Parlamentsabgeordnete einen Gesetzentwurf
       ausgearbeitet, wonach sogenannte „antirumänische Umtriebe“ hart bestraft
       werden sollen. Den Entwurf haben Vertreter fast alle Fraktionen
       unterzeichnet außer Abgeordnete der nationalen Minderheiten.
       
       Der seit Monaten schwelende Streit zwischen regierenden Sozialdemokraten
       (PSD) und der Opposition aus Liberaler Partei (PNL), Union Rettet Rumänien
       (USR) und der Volksbewegungspartei (PMP), scheint sich jetzt in Harmonie
       aufzulösen, wenn es gilt, „antirumänischen Handlungen“ entgegenzuwirken.
       
       Der Entwurf ist eine spiegelverkehrte Kopie eines Gesetzes, das
       Antisemitismus unter Strafe stellt. In der Begründung wird Antirumänismus
       als „aggressive Bewegung“ beschrieben und als „Ausdruck des Kampfes“ gegen
       die „rumänische Identität“ und gegen die „legitime nationale Souveränität
       der rumänischen Nation“. Antirumänismus wird als eine gegen Rumäniens Volk
       gerichtete Form von Fremdenfeindlichkeit definiert, die auf „negative
       Diskriminierung“ hinausläuft.
       
       ## Schwammige Definition
       
       Ausgehend von dieser schwammigen Definition enthält der Entwurf, der dem
       Senat vorgelegt wurde, konkrete Strafvorgaben. Personen, die
       „antirumänische Ideologien“ verbreiten, sollen drei Jahre ins Gefängnis.
       Personen die „antirumänische Materialien“ veröffentlichen, sogar fünf
       Jahre.
       
       Auch Herstellung, Verbreitung und Besitz von „antirumänischen Symbolen“
       sowie deren öffentliche Zurschaustellung soll mit Haft von drei Monaten bis
       zu drei Jahren geahndet werden. Mit drei bis zehn Jahren Gefängnis sollen
       jene bestraft werden, die „antirumänische Organisationen“ gründen, sich
       ihnen anschließen oder sie „unterstützen“.
       
       ## Ungarische Minderheit im Visier
       
       Forderungen nach gesetzlicher Ahndung des Antirumänismus sind nicht neu.
       Bereits in den ersten Jahren nach der Wende 1989 formulierten
       Ultranationalisten Vorschläge zur Bekämpfung des Antirumänismus. In ihrem
       Visier war der Interessenverband der ungarischen Minderheit. Ihm wurde
       unterstellt, Siebenbürgen von Rumänien abtrennen und Ungarn anschließen zu
       wollen.
       
       Rumänischen Ultranationalisten, die im Laufe der Nachwendejahre in
       sämtlichen Parteien Unterschlupf fanden, bezichtigen des Antirumänismus’
       auch jene, die Rumänien für die Vernichtung der Juden verantwortlich
       machen. 1940 bis 1944 gehörte Rumänien zu Hitlers Verbündeten und
       internierte rumänische und ukrainische Juden in KZ-ähnlichen Einrichtungen.
       Mehr als 400.000 Menschen starben.
       
       3 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) William Totok
       
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