# taz.de -- Debatte über Polizei-Mindestgröße: Kleiner Mann, was nun?
       
       > Wie groß müssen PolizistInnen sein, um Autorität auszustrahlen?
       > Niedersachsen diskutiert über das richtige Maß.
       
 (IMG) Bild: Mit oder ohne Mütze? Das ist hier die Frage.
       
       Hamburg taz | Guter Bulle, böser Bulle? Falsch! Kleiner Bulle, großer Bulle
       heißt das Problem, das Niedersachsen derzeit beschäftigt. Sollte es für
       Männer und Frauen, die zur Polizei wollen, unterschiedliche Anforderungen
       an ihre Größe geben? Darüber diskutieren das niedersächsische
       Innenministerium und die Polizeigewerkschaften des Landes. Denn die heute
       geltende Regelung soll im kommenden Jahr eventuell verändert werden.
       
       Wie in vielen Bundesländern gibt es in Niedersachsen Mindestgrößen für
       Personen, die bei der Polizei arbeiten wollen. Frauen müssen mindestens
       1,63 Meter groß sein, die unterste Größengrenze für Männer liegt fünf
       Zentimeter höher. In anderen Bundesländern gelten andere Standards.
       Mecklenburg-Vorpommern und Bremen sind die einzigen beiden Bundesländer
       ohne Mindestgröße. In Hamburg liegt das Mindestmaß bei 1,60 Meter, was in
       Schleswig-Holstein nur für Frauen gilt. Männliche Bewerber müssen auch
       dort, wie in Niedersachsen, fünf Zentimeter größer sein als weibliche.
       
       „Warum sollte ein Mann, der 1,65 Meter groß ist, weniger geeignet sein als
       eine Frau dieser Größe?“, fragt sich die Sprecherin der [1][Gewerkschaft
       der Polizei Niedersachsen], Angela Hübsch. Und Christian Wulf,
       stellvertretender Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft,
       sagt: „Eine geschlechtsunabhängige Mindestgröße bei 1,63 Meter halten wir
       für richtig, da hier aus unserer Sicht niemand diskriminiert wird“.
       
       ## Gegen universelle Mindestgröße
       
       Unterschiedliche Mindestgrößen für Männer und Frauen hält Wulf dagegen für
       diskriminierend: Wenn etwa ein Mann, der 1,65 Meter misst, im
       Bewerbungsverfahren keine Chance hat, während die gleichgroße Bewerberin
       mit Kusshand genommen wird – „falsche Sichtweise!“, [2][urteilte der
       Europäische Gerichtshof] im vergangenen Jahr. Einheitliche Mindestgrößen
       für Männer und Frauen seien nämlich diskriminierend, weil die Frau von
       Natur aus im Schnitt kleiner als der Mann sei, weniger Frauen als Männer
       also eine universelle Mindestgröße erreichen würden.
       
       Die Gewerkschaften in Niedersachsen halten eine Mindestgröße generell für
       sinnvoll. Die Gewerkschaft der Polizei fände eine bundesweit einheitliche
       Regelung sinnvoll, betont Angela Hübsch: „Es ist nicht plausibel, dass man
       in dem einen Land 1,63 Meter und in einem anderen Land 1,60 Meter groß sein
       muss.“
       
       Für eine Mindestgröße spräche, meint Wulf, „dass ein entsprechendes
       körperliches Erscheinungsbild beim Einschreiten sehr wichtig“ sei und im
       Vorfeld schon Widerstandshandlungen vorbeugen könne.
       
       ## Keine Nachteile für Kleine
       
       Dem widerspricht Professor Rafael Behr von der Polizeiakademie Hamburg. „Im
       Polizeialltag haben kleine Polizisten generell keine Nachteile – sie können
       Konflikte oft sogar besser mit Kommunikation und Einfühlsamkeit
       deeskalieren als größere Kollegen.“ Und: „Studien zeigen, dass Täter eher
       große Polizisten angreifen, von denen sie sich bedroht fühlen und viel
       weniger kleine Polizistinnen.“
       
       Jan-Christoph Oetjen, innenpolitischer Sprecher der niedersächsischen
       FDP-Fraktion, hält „eine Mindestgröße für Polizisten für Quatsch“. Wie Behr
       sagt auch er, wissenschaftliche Analysen würden zeigen, „dass kleine
       Polizisten keine Nachteile im Polizeidienst haben“.
       
       Deshalb solle das Innenministerium die Mindestgrößenregelung in
       Niedersachsen abschaffen. Zumindest aber sei es sinnvoll, sich für eine
       bundeseinheitliche Lösung einzusetzen, auch um zu verhindern, dass
       „qualifizierte Bewerber in andere Bundesländer abwandern“.
       
       11 Jul 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.gdp.de/Niedersachsen
 (DIR) [2] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=195664&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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