# taz.de -- Gesetzesnovelle zu Atomkraft: Wohl keine kürzeren Laufzeiten
       
       > Die Atomgesetznovelle soll im Bundestag verabschiedet werden. Sie kommt
       > voraussichtlich ohne die geforderten Änderungen.
       
 (IMG) Bild: AKW-Betreiber erhalten als Entschädigung für den schnelleren Atomausstieg mehr Geld
       
       [1][Die Novelle des Atomgesetzes] wird an diesem Donnerstagabend
       voraussichtlich ohne inhaltliche Änderungen im Bundestag verabschiedet. Die
       Forderung des Bundesrats, im Rahmen der Gesetzesänderung die Übertragung
       von Strommengen auf die Atomkraftwerke Brokdorf und Emsland zu verbieten,
       scheiterte am Widerstand der Union.
       
       Hintergrund für den Vorschlag, den bei einer Anhörung zahlreiche Experten
       unterstützt hatten, ist die Überlastung der Stromnetze in Norddeutschland,
       die dazu führt, dass dort weniger neue Wind- und Solaranlagen ans Netz
       gehen dürfen. Das Verbot hätte dazu geführt, dass die niedersächsischen
       AKWs etwa eineinhalb Jahre früher hätten vom Netz gehen müssen als
       gesetzlich vorgeschrieben. Das hätte die Netze entlastet, aber die
       Entschädigungen, die den AKW-Betreibern mit der Gesetzesnovelle zugesagt
       werden, weiter erhöht.
       
       „Leider war unser Koalitionspartner dazu nicht bereit“, sagte die
       SPD-Abgeordnete Nina Scheer der taz. Die Bundesregierung erklärte in ihrer
       Stellungnahme zur Forderung des Bundesrats: „Die hiermit für den
       öffentlichen Haushalt verbundene zusätzliche Belastung dürfte erheblich
       sein.“
       
       Die Änderung des Atomgesetzes regelt die Entschädigung, die den
       AKW-Betreibern RWE und Vattenfall aufgrund des schnelleren Atomausstiegs
       zusteht, den die schwarz-gelbe Koalition nach der Fukushima-Katastrophe im
       Jahr 2011 beschlossen hatte. [2][Nach Ansicht von KritikerInnen] bekommen
       die Konzerne aber mehr Geld als vom Gericht verlangt. Eine stärkere
       Beschränkung fand aber ebenfalls keine Mehrheit.
       
       ## Keine Brennelementesteuer
       
       Das Umweltministerium rechnet damit, dass die Betreiber insgesamt knapp
       eine Milliarde Euro Entschädigung bekommen werden. Im Gegenzug haben die
       Grünen vorgeschlagen, die Brennelementesteuer, die vom
       Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden war, wieder
       einzuführen. Das würde einem aktuellen Gutachten zufolge sowohl die
       Entschädigungen an die Betreiber verringern als auch zusätzliche Einnahmen
       generieren und die Entschädigungszahlungen damit überkompensieren.
       
       Voraussetzung dafür wäre aber eine Verfassungsänderung, und die scheiterte
       ebenfalls an CDU und CSU. „Die Union verhindert zugunsten der
       Stromkonzerne, dass Steuerzahler und Stromkunden im Milliardenbereich
       entlastet werden“, kritisierte Grünen-Atomexpertin Sylvia Kotting-Uhl. „Wir
       brauchen schleunigst eine verfassungskonforme neue Brennelementesteuer.“
       
       28 Jun 2018
       
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 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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