# taz.de -- Kommentar Kopftuchverbot an Schulen: Schafft das Neutralitätsgesetz ab
       
       > Eine Lehrerin mit Kopftuch darf an einer Berliner Grundschule nicht
       > unterrichten. Das zu Grunde gelegte Gesetz ist nicht so neutral wie
       > gedacht.
       
 (IMG) Bild: Gesetzbücher liegen vor der Urteilsverkündung auf einem Richtertisch
       
       Und wieder ein Kopftuchurteil. Steigt noch jemand durch? Das Land Berlin
       zum Beispiel hat ein Neutralitätsgesetz für den öffentlichen Dienst. Keine
       religiöse Kleidung. Klingt konsequent. Das fand der Richter im nun
       gesprochenen Urteil auch: Eine Lehrerin mit Kopftuch hat keinen Anspruch
       darauf, an einer Berliner Grundschule unterrichten zu dürfen. Doch so
       eindeutig ist es nicht. Das letzte Urteil dieser Art ging für die Lehrerin
       mit Kopftuch aus.
       
       Das scheinbar so neutrale Neutralitätsgesetz hat nämlich einen dicken
       Haken: Es gibt Religionen mit Bekleidungsregeln und welche ohne.
       Zufälligerweise ist das Christentum eine Religion ohne Kleidervorschriften.
       Das Judentum und der Islam kennen sie aber schon und besonders orthodoxen
       Vertreter*innen ist es eben auch sehr wichtig, sie einzuhalten. Eine Kippa
       oder ein Kopftuch kann man nicht mal eben abnehmen wie ein Kettchen mit
       einem Kreuz daran. Deshalb diskriminiert das Neutralitätsgesetz zwei
       Minderheitenreligionen in Deutschland.
       
       Der Berliner Senat hat deshalb eine Hintertür offen gelassen: Religiöse
       Kleidung darf an Oberstufenzentren und Berufsschulen doch getragen werden.
       Das allerdings ist nun vollends schräg. Entweder das Land möchte neutral
       sein oder nicht. Halbneutral – das geht nicht.
       
       Berlin sollte das Neutralitätsgesetz abschaffen. Es diskriminiert und kann
       deshalb nicht funktionieren. Man sollte sich stattdessen fragen, was man
       eigentlich erreichen will. Kinder sollen so frei wie möglich aufwachsen,
       das steckt hinter der Angst vor religiöser Beeinflussung. Das ist ein gutes
       Ziel. Wie wäre es damit: Kinder sollten im Unterricht so viel wie möglich
       über die Problematik Kopftuch sprechen, damit sie handlungs- und
       konfliktfähig werden. Zum Beispiel im Ethikunterricht. Praxisnah – und auch
       an Grundschulen. Von qualifizierten Lehrkräften unterrichtet. In einem
       Unterricht, der nicht ausfällt, sondern stattfindet. All das kann Berlin im
       Moment nicht gewährleisten. Stattdessen erleben wir eine weitere fruchtlose
       Debatte, warten ein weiteres Mal auf irgendeine komplexe Entscheidung aus
       Karlsruhe oder vom EuGH. Es ist vertane Zeit. Sie kann um einiges
       sinnvoller genutzt werden.
       
       10 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heide Oestreich
       
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