# taz.de -- Hochzeit auf spanisch: Mein Vater, der Zeuge
       
       > Die spanischen Behörden können bei einer Eheschließung kompliziert sein:
       > Sie wollen wissen, ob man die Ex-Frau des Partners ermordet hat.
       
 (IMG) Bild: Ohne Zeuge keine Hochzeit: Das spanische Konsulat macht strikte Vorgaben
       
       Hannover taz | Zwischen uns und unserer Hochzeit stand nur noch ein
       Wortungeheuer: Certificado de Capacidad Matrimonial. Auch auf deutsch
       klingt es nicht romantischer: Ehefähigkeitszeugnis. Ein solches nämlich
       mussten mein spanischer Verlobter und ich beim spanischen Konsulat
       beantragen und schnellstmöglich den deutschen Behörden überbringen. Ohne
       dieses Stück Papier kein Ja-Wort. So einfach ist das. Der deutsche Staat
       will sicher gehen, [1][dass im Heimatland des ausländischen
       Heiratswilligen] nichts gegen die Ehe spricht – ein Mord zum Beispiel.
       
       Der bürokratische Aufwand fühlt sich sinnlos an. Warum soll ein
       überarbeiteter Beamter im spanischen Konsulat entscheiden dürfen, ob ich
       und mein Freund, mit dem ich schon neun Jahre zusammen bin, heiraten
       dürfen? Was für eine Willkür! Und widerspricht es nicht sogar dem
       Gleichbehandlungsgrundsatz in der EU?
       
       Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedsstaaten dürfen nicht anders behandelt
       werden als Einheimische. Das Gleiche gilt für ihre Familien, wenn sie
       nachgezogen sind. Aber beim Heiraten wird plötzlich wieder alles
       übertrieben bürokratisch. Da gibt es den Passus mit dem
       Ehefähigkeitszeugnis – für das zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus
       dem Geburtenregister und eine Meldebestätigung eingereicht werden müssen.
       So schwer kann es doch nicht sein, einen EU-Bürger zu heiraten! Vorteile
       wie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen wir wegen dieser Ehe jedenfalls
       nicht.
       
       ## Ein Portrait des Königs an der Wand
       
       Aber alles Murren hilft nichts. Wir vereinbaren einen Termin beim Konsulat
       in Hamburg. Wir wohnen zwar in Hannover, dort gibt es aber keine spanische
       Vertretung mehr. Die weiße Villa im Hamburger Stadtteil Rotherbaum ist von
       außen wesentlich imposanter als von innen. Hinter einer wandgroßen
       Glasscheibe erstreckt sich ein Großraumbüro. An einer Wand hängt einsam ein
       Portrait von König Felipe VI. im Anzug. Auf den Schreibtischen stapeln sich
       Akten. Auf einem der Stühle im Wartebereich vor der großen Scheibe sitzt
       mein Vater.
       
       Das ärgert mich. Nicht, dass er dort sitzt. Sondern, dass er dort sitzen
       muss. Er ist extra angereist an diesem Morgen, weil die Spanier sich von
       einem Außenstehenden bezeugen lassen wollen, dass Daniel und ich wirklich
       ein Paar sind. Es hätte nicht der Vater der Braut sein müssen – so
       patriarchal ist auch der spanische Staat nicht. Aber wer hat schon mitten
       in der Woche Zeit, um nach Hamburg zu fahren und Auskünfte über das
       Liebesleben eines Angehörigen zu geben? Mein Vater glücklicherweise, der
       ist Rentner – und jetzt dran.
       
       Getrennt von uns ruft ihn eine leicht missmutig dreinblickende
       Konsulatsmitarbeiterin auf. Ein Sicherheitsmann öffnet von innen die Tür,
       die hinter die Glasscheibe führt. Mein Vater wird gefragt, ob er Gründe
       sieht, die gegen eine Ehe sprechen. Offensichtlich nicht. Keine fünf
       Minuten später kommt er wieder durch die Tür und steckt seinen Perso zurück
       ins Portemonnaie.
       
       Daniel und ich dürfen zusammen eintreten. Der Mitarbeiterin ist anzumerken,
       dass sie die Belehrungen schon sehr, sehr oft aufgesagt hat. Damit ich
       alles verstehe, spricht sie auf Deutsch. Neben ihr liegt das spanische
       bürgerliche Gesetzbuch, der Código Civil.
       
       Sie belehrt uns: Verwandte in einer geraden Blutslinie dürfen nicht
       heiraten. Brüder und Schwestern, Eltern und Kinder. Gleiches gilt für
       Verwandte dritten Grades. Heiraten dürfe zudem nur, wer ledig sei. Dann
       werden wir getrennt voneinander befragt. Es ist kein Verhör. Die
       Schreckensszenarien, von denen wir vorher gehört hatten, treffen bei uns
       nicht zu. Die Sachbearbeiterin stellt keinerlei intime Fragen.
       
       ## Keine Lust zu diskutieren
       
       „Gehen Sie die Ehe freiwillig ein?“, will sie wissen. Ich bejahe. Die
       Frage, ob wir verwandt seien, kann ich locker verneinen. Dann aber stutze
       ich. „Gibt es gegen Sie ein rechtskräftiges Urteil, weil Sie an dem Tod des
       vorherigen Ehegatten ihres Partners für schuldig erklärt wurden?“, fragt
       mich die Beamtin. Das ist [2][einer der drei Ausschlussgründe], die das
       Código Civil gegen eine Eheschließung hat. Mir schießen Gedanken in den
       Kopf: Wenn ich zwar Daniels frühere Frau ermordet hätte, aber aus Mangel an
       Beweisen frei gekommen wäre, könnte ich ihn heiraten? Und prüfen die meine
       Aussage noch mal nach? Wenn ja, hätten sie doch einfach gleich in ihre
       Datenbanken gucken können.
       
       Ich merke der Sachbearbeiterin an, dass sie keine Lust hat, das mit mir
       auszudiskutieren und verneine. Das war es schon. Noch eine schnelle
       Unterschrift, dann kann mein Verlobter zurück an den kleinen
       Besprechungstisch zwischen den Schreibtischen ihrer Kollegen treten.
       
       Darüber, ob unsere Namen im Konsulat ausgehängt werden, damit jemand
       Einspruch gegen unsere Hochzeit erheben kann, sagt sie nichts. Vor ein paar
       Jahren, als meine Schwägerin geheiratet hat, war das noch üblich. Ich hätte
       es entwürdigend gefunden.
       
       So aber klappt unsere Sachbearbeiterin nur die Mappe mit unseren Dokumenten
       zu und verabschiedet sich freundlich. Das ganze war kurz und schmerzlos.
       Eine reine Formsache, die man ebenso gut per Post hätte klären können.
       
       Der Brief mit dem Ehefähigkeitszeugnis kam dann rápido. Deutsche oder
       spanische Behörden stehen der Hochzeit nun nicht mehr im Weg.
       
       Der Artikel ist Teil eines Schwerpunktes [3][zum Thema „Ehe
       international“]. Die Autorin hat mittlerweile geheiratet und heißt nun
       nicht mehr Andrea Scharpen sondern Andrea Maestro.
       
       6 Jun 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1309.html
 (DIR) [2] http://civil.udg.es/normacivil/estatal/CC/art/a0047.htm
 (DIR) [3] /!5506703/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andrea Maestro
       
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