# taz.de -- Altenheim gegen Betriebsratsgründung: Ver.di muss draußen bleiben
       
       > Der Altenheim-Betreiber Egestorff-Stiftung hat der Gewerkschaft Ver.di
       > Hausverbot erteilt. Die will dort Betriebsratswahlen durchführen.
       
 (IMG) Bild: Die Uhr läuft ab für Altenheime ohne Betriebsrat
       
       Bremen taz | Allerorts finden im Mai Betriebsratswahlen statt – so auch
       beim Altenpflege-Betreiber Egestorff-Stiftung. Dort ist das etwas Neues,
       denn als ehemaliges Mitglied des Diakonischen Werks hatte die ES bisher
       eine Mitarbeitervertretung (MAV) nach kirchlichem Arbeitsrecht. Bloß: Seit
       Januar ist die Stiftung nicht mehr Mitglied im Diakonischen Werk und somit
       auch nicht mehr der Kirche zugehörig. Dennoch erteilte sie am Donnerstag
       der Gewerkschaft Ver.di Hausverbot.
       
       „Im April habe ich der Egestorff-Geschäftsführung schriftlich mitgeteilt,
       dass wir die Einladung zur Wahlversammlung für die Betriebsratswahl am 3.
       Mai aushängen wollen“, sagt Ver.di-Sekretärin Kerstin Bringmann. Am
       vergangenen Mittwoch habe sie den entsprechenden Aushang dann per Mail an
       Geschäftsführerin Melanie Löwemann geschickt. Die habe am Donnerstag
       zurückgemailt, „dass sie das mit der Betriebsratswahl nicht einsehe, weil
       es erst noch ein Gespräch mit Kirchenvertretern gebe, in dem geklärt werden
       sollte, ob die Stiftung nicht doch der Kirche zugehörig sei“.
       
       Bringmann, ohnehin auf dem Weg zur Egestorf-Stiftung, um die Einladung
       auszuhängen, habe vor Ort direkt das Gespräch mit der Geschäftsführerin
       gesucht: „Ich habe ihr erklärt, dass die Wahl eine Wahlvorstandes noch
       keine Betriebsratswahl sei und dass die immer noch abgeblasen werden könne,
       sollten Stiftung und Kirche sich wieder annähern.“
       
       ## Klage gegen Hausverbot
       
       Es nützte nichts, im Gegenteil: Löwemann erteilte ihr Hausverbot und
       untersagte ihr, die Einladung auszuhängen. „Ich darf künftig nur noch das
       MAV-Büro betreten – das ist rechtswidrig, denn das Zugangsrecht einer
       Gewerkschaft zum Betrieb ist verfassungsrechtlich geschützt“, sagt
       Bringmann.
       
       Ver.di-Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon wird jetzt gerichtliche
       Schritte gegen die Stiftung einleiten: „Die Debatte darüber, ob hier
       kirchliches oder weltliches Arbeitsrecht anzuwenden ist, ist sachlich ja
       noch zu verstehen“, sagt er. „Aber das Verweigern des Zutrittsrechts und
       die Verhinderung der Betriebsratswahl deuten darauf hin, dass die
       Geschäftsführung sowohl die Nerven als auch die Orientierung verloren hat.“
       
       Dabei scheint die Sachlage klar zu sein, denn selbst die zuständige
       Bremische Evangelische Kirche (BEK) hat bereits im März deutlich gemacht,
       dass die Stiftung nicht mehr zu ihr gehört und dies vor knapp zwei Wochen
       im Gespräch mit der taz auch [1][bestätigt]. „Es überrascht mich, dass sie
       nun offenbar glaubt, dass trotzdem weiterhin das
       Mitarbeitervertretungsgesetz gilt“, sagte Siegbert Wesner, juristischer
       Referent bei der BEK. Das aber scheint die ES zu glauben: Sie hat
       Widerspruch gegen die Entscheidung der BEK eingelegt.
       
       Anfragen der taz bezüglich des Hausverbots mochte die Stiftung nicht
       beantworten, stattdessen leitete ihr Sprecher eine interne Mitteilung an
       die Mitarbeiter der Stiftung von Freitagnachmittag weiter. Dort heißt es:
       „Nach unserer Auffassung ist die Egestorff-Stiftung (…) eine kirchliche
       Einrichtung. Als solche ist sie in der Pflicht, eine Mitarbeitervertretung
       zu wählen und keinen Betriebsrat, da nach § 118, Abs.2 das
       Betriebsverfassungsgesetz in kirchlichen Einrichtungen nicht anzuwenden
       ist.“ Man befinde sich „zu dieser Frage derzeit in guten und konstruktiven
       Gesprächen mit Vertretern der Bremischen Evangelischen Kirche“.
       
       ## „Ungeklärte Rechtslage“
       
       Auch eine Rechtfertigung für das Hausverbot findet sich in dem Schreiben:
       „Zu unserem Bedauern drängt die Gewerkschaft Ver.di allerdings darauf,
       trotz der ungeklärten Rechtslage die Wahl eines Wahlvorstandes für eine
       Betriebsratswahl kurzfristig durchzuführen. Diese Aktivitäten haben bereits
       jetzt zu einer spürbaren Unruhe unter Mitarbeitern und Bewohnern geführt –
       und es war zu befürchten, dass die Situation in den nächsten Tagen durch
       den angekündigten öffentlichen Druck von Ver.di weiterhin angeheizt wird.“
       
       Allerdings habe man zugestimmt, die MAV-Räumlichkeiten zur Wahl eines
       Wahlvorstandes zur Verfügung zu stellen, lege jedoch „Wert auf die
       Feststellung, dass mit der Bereitstellung von Räumlichkeiten nicht
       automatisch Betriebsratswahlen zugestimmt wird“, heißt es in dem Schreiben
       weiter.
       
       „Immerhin stimmen sie schon einmal der Wahlversammlung zu“, sagt Kerstin
       Bringmann. An der Rechtswidrigkeit des Hausverbots ändere das allerdings
       nichts.
       
       4 May 2018
       
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