# taz.de -- Kidnapping-Prozess in Berlin: Mitentführer oder nur Handlanger?
       
       > Der Fall der Entführung eines vietnamesischen Geschäftsmannes wird nun
       > verhandelt. Der Angeklagte spielte aber nur eine Nebenrolle.
       
 (IMG) Bild: 9 Monate nach der Entführung von Trinh Xuan Thanh: der Angeklagte im Berliner Kammergericht
       
       BERLIN taz | Rund neun Monate nach der Entführung des vietnamesischen
       Geschäftsmanns und Expolitikers Trinh Xuan Thanh hat am Dienstag der
       [1][Prozess gegen einen mutmaßlichen Mitentführer] vor dem Berliner
       Kammergericht begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 47-jährigen
       Angeklagten Long N. H. vor, die Tatfahrzeuge besorgt zu haben, mit denen
       das Entführungsopfer zuerst ausgespäht und schließlich entführt wurde.
       Außerdem soll er für den stellvertretenden Geheimdienstchef von Vietnam,
       der von einem Berliner Hotelzimmer aus die Entführung managte, weitere
       logistische Dienste erbracht haben.
       
       Der vietnamesische Geheimdienst hatte Trinh Xuan Thanh im Juli 2017 aus
       Berlin nach Hanoi entführt. Dort wurde er im Januar wegen zwei
       Wirtschaftsvergehen zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.
       
       Dem nun in Berlin angeklagten Long N. H. sei der Gesamtplan der Tat bekannt
       gewesen, sagte Bundesanwalt Bernd Steudl in Berlin. „Er wusste, dass das
       Opfer gekidnappt und seiner Freiheit beraubt werden sollte.“ Die
       Bundesanwaltschaft klagt Long N. H. daher wegen geheimdienstlicher
       Agententätigkeit und Beteiligung an erpresserischem Menschenraub an. Der
       Anklageschrift zufolge spielte Long N. H. im Entführungsfall aber nur eine
       Nebenrolle. Die anderen Entführer, die sich rechtzeitig nach Hanoi
       abgesetzt hatten, ließen ihn in Prag zurück, wo er zuletzt gewohnt hatte.
       
       Dass er nicht bloßer Handlanger war, gehe jedoch daraus hervor, dass in
       seinem Handy die Nummer des Geheimdienstgenerals als Kontakt eingespeichert
       gewesen sei, erläuterte Nebenklageanwältin Petra Schlagenhauf, die Trinh
       Xuan Thanh vertritt, der taz. Long N. H. habe außerdem wenige Tage nach der
       Tat an einem Treffen mit Vietnams oberstem Polizeichef, dem
       stellvertretenden Geheimdienstchef und weiteren Mitentführern teilgenommen.
       
       ## Verteidiger fordert Freispruch
       
       Long N. H.s Verteidiger Stephan Bonell argumentiert dagegen, dass dieser
       nicht eingeweiht gewesen sei. „Mein Mandant hat lediglich aus persönlicher
       Verbundenheit heraus für seinen Onkel Autos angemietet und nach Berlin
       gefahren.“ Long N. H. sei nicht bekannt gewesen, was damit geschehen
       sollte. „Er ist darum freizusprechen.“
       
       Der angesprochene Onkel war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft der
       Vertreter des vietnamesischen Geheimdienstes in der Tschechischen Republik
       und wesentlich an der Entführung beteiligt.
       
       Verteidiger Bonell macht der Bundesregierung Vorwürfe. Vietnam habe
       Deutschland schon im Herbst 2016 über den Auslieferungswunsch des später
       entführten Trinh Xuan Thanh informiert. Vietnams Premierminister habe die
       Bundeskanzlerin dazu am Rande des G20-Gipfels persönlich angesprochen.
       „Hätte die Bundesregierung anders reagiert“, so seine Schlussfolgerung,
       „wäre die Entführung gar nicht nötig gewesen.“
       
       Thanhs Anwältin Schlagenhauf fordert von Vietnam eine Rückkehr ihres
       Mandanten nach Deutschland.
       
       24 Apr 2018
       
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