# taz.de -- Rabattaktion für Personenbeförderung: MyTaxi darf Preise drücken
       
       > Mit kräftigen Rabatten brachte die Daimler-Tochter die genossenschaftlich
       > organisierte Taxi-Branche gegen sich auf. Ganz legal, wie der BGH
       > entschied.
       
 (IMG) Bild: Stand lange Zeit auf der Kippe: Rabattaktion des Hamburger Unternehmens MyTaxi
       
       Karlsruhe/Berlin taz/dpa | Wer öfter mit dem Taxi fährt, kann sich
       womöglich über günstigere Fahrpreise freuen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in
       Karlsruhe entschied am Donnerstag, dass die Daimler-Tochter MyTaxi in allen
       deutschen Städten Gutscheine in beliebiger Form und Höhe anbieten darf. Wie
       lange MyTaxi die Rabattaktionen weiterführt, ist ungewiss.
       
       MyTaxi arbeitet wie eine herkömmliche Taxizentrale, ist aber nur über eine
       App erreichbar. Das Unternehmen hatte bis 2016 eine Rabattaktion angeboten,
       mit der die Kunden per App viel Geld sparen konnten. An Neukunden wurden
       Gutscheine mit 50 Prozent Preisnachlass verteilt – harte Konkurrenz für
       klassische Taxizentralen. Die Genossenschaft Taxi Deutschland, ein
       Zusammenschluss von Zentralen mit Sitz in Frankfurt, beschuldigte MyTaxi,
       gegen die Tarifpflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz zu verstoßen.
       
       2017 hatte das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main MyTaxi
       untersagt, die Rabattaktion weiterzuführen. Mit dieser Entscheidung wollte
       sich das 2009 gegründete Hamburger Unternehmen nicht zufrieden geben und
       klagte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
       
       Die 50-Prozent-Rabatte, die MyTaxi bis 2016 anbot, seien kein Verstoß gegen
       die Preisbindung im Taxigewerbe, begründete das BGH sein Urteil und wies
       den Vorwurf des Taxivereins Deutschland zurück. Auch eine Verdrängung
       konkurrierender Taxiunternehmen habe nicht stattgefunden.
       
       ## MyTaxi setzt auf Expansion
       
       Damit bestätigte der BGH die Ausführungen der Kläger. Der Tarifbetrag sei
       eingehalten worden, da beim Taxifahrer die vollen 100 Prozent des
       Fahrpreises landeten. MyTaxi will nun durch ähnliche Aktionen Kunden
       ansprechen, die bisher selten Taxi fahren. Ebenfalls will das Unternehmen
       verstärkt Nachtfahrten und Großraum-Shuttles anbieten. Ab Mai soll zudem
       das Sharingangebot Mytaximatch in Berlin verfügbar sein, heißt es in einer
       Presseerklärung.
       
       Auch für Privatfahrer sei MyTaxi interessant, da die Grundgebühr für
       Fahrtenvermittlung wegfalle, so ein Pressesprecher von MyTaxi. Diese Gebühr
       muss jeder private Fahrer an die zuständige Taxizentrale abführen – egal,
       ob er fährt oder nicht. Ein MyTaxi-Fahrer gebe pro Fahrt 7 Prozent
       Provision an das Unternehmen ab, so der Sprecher
       
       ## Taxi Deutschland bleibt kritisch
       
       Dass MyTaxi es sich leisten konnte, 50 Prozent des Tarifes zu bezahlen, sei
       allein auf die Subventionierung durch den Daimler Konzern zurückzuführen,
       so Marten Clüver, Pressesprecher von Taxi Deutschland. Viele MyTaxi-Fahrer
       arbeiteten zeitgleich bei einer Taxizentrale, sodass es nicht zu einer
       Ausweitung des Angebots an Taxifahrten, sondern zu einer Verlagerung kommen
       werde. „Sobald die Marktanteile groß genug sind, wird es zu Preiserhöhungen
       kommen“, denkt Clüver.
       
       Für viele Privatfahrer hätten sich die Arbeitsbedingungen verschlechtert.
       Teilweise habe MyTaxi Fahraufträge nach Provisionshöhe von bis zu 30
       Prozent „versteigert“: „Wer die höchste Provision an MyTaxi zu zahlen
       bereit war, bekam die Fahrt“, sagt Clüver. Außerdem wirft er MyTaxi vor,
       die Daten der Kunden für Eigenwerbung weiter zu verwenden. Wo häufig MyTaxi
       bestellt werde, tauche später vermehrt auch ein Limousinenservice auf, an
       dem Daimler beteiligt ist.
       
       29 Mar 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kanefendt
       
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