# taz.de -- Hunger in der Hasenheide: Haftstrafen für Mundraub
       
       > Zwei Männer, die eine Ziege aus dem Zoo der Hasenheide töteten, müssen
       > für neun beziehungsweise zehn Monate ins Gefängnis.
       
 (IMG) Bild: Diese Ziege überlebte die Grüne Woche.
       
       Die beiden jungen Männer, die vor rund sechs Wochen eine Angoraziege aus
       dem Streichelzoo in der Hasenheide getötet haben, müssen für zehn
       beziehungsweise neun Monate in Haft. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die
       rumänischen Staatsbürger Nicussor-Razvan V. und Mihaita-Iulian B. am
       Mittwoch des schweren Diebstahls sowie des Verstoßes gegen das
       Tierschutzgesetz schuldig. Zur Begründung sagte Richterin Marion Buggel,
       eine Aussetzung zur Bewährung komme nicht infrage, weil die beiden Rumänen
       in ungesicherten Wohn- und Arbeitsverhältnissen lebten – ein Rückfall also
       nicht ausgeschlossen sei.
       
       V.s Anwalt Benjamin Düsberg nannte das Urteil „vollkommen absurd“. „Armut
       als Haftgrund: Früher war Mundraub privilegiert, jetzt wirkt es
       strafverschärfend!“ Er kündigte an, in Berufung zu gehen.
       
       Der Sachverhalt an sich ist unstrittig, auch weil beide Angeklagten am
       ersten Prozesstag vor einer Woche geständig waren. Sie waren am späten
       Abend des 18. Februar über den Zaun des Streichelzoos in dem Neuköllner
       Park geklettert, hatten der Ziege – die sie aufgrund ihres gelockten Fells
       für ein Schaf hielten – mit einem Küchenmesser die Kehle durch- und ihr ein
       Bein abgeschnitten. Anwohner hatten die Schreie des Tieres gehört und die
       Polizei alarmiert. Diese fasste die Männer noch beim Rückzug über den Zaun,
       mit dem Bein im Rucksack.
       
       ## Keinen Lohn bekommen
       
       Die Männer hatten erklärt, sie hätten aus Hunger gehandelt. Beide waren
       erst wenige Wochen in Berlin, hatten Arbeit auf dem Bau, wie so oft ohne
       Vertrag. In V.s schriftlicher Einlassung heißt es, er habe erst 500 Euro
       bar bekommen, „aber das Geld ging alles für die Miete weg. Mein Freund hat
       fast gar keinen Lohn bekommen“, nur ab und zu 5 bis 10 Euro auf die Hand.
       
       Am fraglichen Abend hätten sie fast kein Geld mehr gehabt, so V. Sie hätten
       ihr Hungergefühl erst „mit einigen Bieren betäubt“, das habe aber nicht
       gereicht. Dann hätten sie im Park einen „Bauernhof und eben diese Schafe“
       entdeckt, das Messer geholt und das Tier getötet. Erst ihr Anwalt habe sie
       später über den Streichelzoo für Kinder aufgeklärt, so V. Er sei auf dem
       Land aufgewachsen und habe Erfahrung mit dem Schlachten. Weil sie das ganze
       Tier nicht über den Zaun hätten mitnehmen können, hätten sie sich nur ein
       Bein abgeschnitten.
       
       Staatsanwältin Ramona Tolksdorf sagte in ihrem Plädoyer, dem Argument mit
       dem Hunger könne sie nicht folgen. Die Angeklagten hätten ja noch ein paar
       Euro gehabt und auch Geld für Bier ausgegeben, also auch Essen kaufen
       können. Sie hätten zudem „kriminelle Energie“ und Vorsatz bewiesen, indem
       sie das Messer eigens von zu Hause geholt hätten. Zudem sei die Ziege durch
       das Schächten einen „qualvollen Tod“ gestorben.
       
       Die Verteidiger hingegen plädierten beide dafür, dass Hunger ein sehr
       „vernünftiger Grund“ sei, ein Tier zu töten – ein Verstoß gegen das
       Tierschutzgesetz also nicht infrage komme. Danach ist nämlich die Tötung
       eines Wirbeltiers „ohne vernünftigen Grund“ mit Haft bis zu drei Jahren zu
       bestrafen. „Essen ist ein vernünftiger Grund“, so Düsberg, „sonst müssten
       wir alle unseren Fleischkonsum sofort einstellen.“ Es sei auch
       nachvollziehbar, Bier zur Betäubung gegen Hunger und Kummer zu trinken, und
       nicht sein letztes Geld für Essen auszugeben, wenn man nicht weiß, wann man
       wieder welches bekommt.
       
       Düsberg wies zudem auf den Widerspruch hin, dass Tiere laut Bürgerlichem
       Gesetzbuch inzwischen „keine Sache“ mehr sind, im Strafgesetzbuch dagegen
       in Analogie zu Sachen betrachtet werden. Wenn die Ziege eine Sache sei, sei
       der Diebstahl eines Beines nur eine Bagatelle angesichts des Gesamtwerts
       der Ziege von 150 bis 200 Euro, so Düsberg. Von „schwerem Diebstahl“ könne
       zudem nicht ausgegangen werden, weil das Küchenmesser nicht als Waffe
       gedacht, sondern zum Töten des Tieres notwendig gewesen sei.
       
       ## „Gefährliche Waffe“
       
       Die Richterin folgte jedoch weitgehend den Argumenten der
       Staatsanwaltschaft. Das Küchenmesser sei eine gefährliche Waffe, der
       Diebstahl zudem Einbruch, weil ein hoher Zaun überwunden werden musste.
       Gleichzeitig sei auch der Tierschutz betroffen: „Wenn ich Appetit auf
       Schaffleisch habe, gibt es keinen Grund, eine Ziege zu töten.“
       
       Erschwerend bewertete Richterin Buggel zudem die Vorstrafe von V. Er war
       Ende Januar in einem Schnellverfahren für den Diebstahl von Shampoo und Eau
       de Toilette im Wert von 50 Euro bei Netto zu 20 Tagessätzen à 15 Euro
       verurteilt worden.
       
       4 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Tierschutz
 (DIR) Neukölln
 (DIR) Haustiere
 (DIR) Jahrmarkt
 (DIR) Tierwelt
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Berliner Wochenkommentar II: Ein Fall von Klassenjustiz
       
       Zwei Männer, die eine Ziege aus dem Zoo der Hasenheide töteten, müssen für
       neun beziehungsweise zehn Monate ins Gefängnis. Ist das gerecht?
       
 (DIR) Rummel in Berlin: Gewinne, Gewinne, Gewinne
       
       Lose, Mandeln, Helene Fischer: Im Frühling muss man auf den Rummel. Bei den
       „Neuköllner Maientagen“.
       
 (DIR) Die Wahrheit: Das Grab des Hamsters
       
       Sogar eine harmlose Kleintierbestattung kann einen direkt in die Fänge der
       Kripo geraten lassen.
       
 (DIR) Kolumne Berlin apart: Was tun, wenn die Stadt nervt?
       
       Alles in Berlin ist zu kalt, zu eng, zu immergleich. Dazu der Schnee. Da
       hilft nur eines: Last Exit Hasenheide.