# taz.de -- Keine Entlastung bei Netzentgelt: Gewinne für Konzerne bleiben hoch
       
       > Netzbetreiber müssen keine Absenkung ihrer staatlich garantierten
       > Renditen akzeptieren. Strom- und Gaskunden müssen weiterhin dafür zahlen.
       
 (IMG) Bild: Wenn Stromkonzerne in neue Netze investieren, zahlen die Kunden auch dafür
       
       Die Hoffnung auf niedrigere Strom- und Gasrechnungen hat sich zunächst
       zerschlagen, denn eine angekündigte Entlastung der Verbraucher bei den
       Netzentgelten fällt aus: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Donnerstag
       einer Beschwerde zahlreicher Netzbetreiber stattgegeben, die gegen eine
       Absenkung ihrer staatlich vorgegebenen Renditen durch die Bundesnetzagentur
       geklagt hatten.
       
       Bisher haben die Unternehmen eine Eigenkapitalverzinsung von 9,05 Prozent
       für Investitionen in neue Netze und von 7,14 Prozent auf bestehende Anlagen
       bekommen. Diese Werte wollte die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde
       von 2018 bzw. 2019 an auf 6,91 für neue und 5,12 Prozent für alte Anlagen
       senken. Das hat das Gericht für unzulässig erklärt. Die Netzagentur habe
       sich auf historische Daten gestützt und die „Sondersituation des
       gegenwärtigen Marktumfelds“ nicht ausreichend berücksichtigt, teilte das
       Oberlandesgericht mit.
       
       Bezahlt werden die Renditen der Netzbetreiber von den KundInnen über die
       sogenannten Netzentgelte, die Teil der Strom- und Gasrechnung sind.
       Verbraucherschützer übten deshalb scharfe Kritik an der Entscheidung. „Die
       Bundesnetzagentur war mit der geplanten Absenkung der Traumrenditen auf dem
       richtigen Kurs“, sagte Udo Sieverding, Energieexperte der
       Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der taz. „Wir bedauern das Urteil,
       denn es wird die Verbraucher viel Geld kosten.“
       
       Die Politik müsse jetzt der Regulierungsbehörde den Rücken stärken, meint
       Sieverding. „Denn für die Kunden werden die Netzgebühren perspektivisch
       eine größere Rolle spielen als die EEG-Umlage.“ Mit dieser Umlage nach dem
       Erneuerbare-Energien-Gesetz, über die es in der Vergangenheit viel Streit
       gab, wird der Ökostrom-Ausbau finanziert.
       
       Auch das Ökostrom-Unternehmen Lichtblick kritisierte die Entscheidung. „Das
       Oberlandesgericht hat sich ohne Not dem Druck der einflussreichen Kläger um
       Eon und RWE gebeugt“, erklärte Geschäftsführer Gero Lücking. Er forderte
       die Bundesnetzagentur auf, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. „Denn die
       Renditen im risikofreien Geschäft der Netzmonopolisten sind auch angesichts
       niedriger Marktzinsen viel zu hoch.“
       
       Die Pläne der Agentur hätten die Stromkunden laut Lichtblick in den Jahren
       2019 bis 2023 um rund 2,1 Milliarden Euro entlastet. Der vom Gericht
       bestellte Gutachter hielt hingegen nur eine Absenkung um 1,3 Milliarden
       Euro für angemessen. Zwei von Lichtblick beauftragte Gutachten hatten
       dagegen sogar eine Kostensenkung von 4 Milliarden Euro für möglich
       gehalten.
       
       Die Bundesnetzagentur teilte mit, sie prüfe, ob sie vor den
       Bundesgerichtshof ziehen wird.
       
       22 Mar 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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