# taz.de -- Streit um „Werbung“ für Abtreibungen: Spahn verteidigt 219a
       
       > Die SPD hofft, gemeinsam mit der Union Paragraf 219a zu reformieren. Die
       > aber erteilt jeglichen Änderungen eine Absage – allen voran Jens Spahn.
       
 (IMG) Bild: Gibt den konservativen Warner: der neue Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
       
       Berlin taz | Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich gegen Änderungen
       am Verbot der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche ausgesprochen – und
       sich dabei abfällig über die Kritiker*innen des Verbots geäußert. „Wenn es
       um das Leben von Tieren geht, da sind einige, die jetzt für Abtreibungen
       werben wollen, kompromisslos“, sagte der CDU-Politiker der Bild am Sonntag.
       In der Debatte werde „manchmal gar nicht mehr berücksichtigt, dass es um
       ungeborenes menschliches Leben geht“.
       
       Auch CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer sprach sich gegen
       eine Änderung aus. Sollte es „Informationslücken“ geben, werde man „sicher
       eine Lösung finden, dass Frauen einen noch besseren Zugang zu allen nötigen
       Informationen bekommen“; eine „Aufweichung des Werbeverbots“ stehe für die
       Union aber nicht zur Diskussion.
       
       Paragraf 219a Strafgesetzbuch verbietet „Werbung“ für Abtreibungen.
       Darunter fällt allerdings auch, wenn Ärzt*innen lediglich öffentlich
       darüber informieren, dass sie diese durchführen. Im November 2017 war die
       Ärztin Kristina Hänel deswegen zu einer [1][Geldstrafe von 6.000 Euro
       verurteilt worden]. Linke und Grüne wollen den Paragrafen streichen, die
       FDP will ihn modifizieren. Bis vor Kurzem war [2][auch die SPD] für eine
       Streichung. Nachdem aber Abgeordnete der Union empört reagiert hatten,
       beschlossen die Sozialdemokrat*innen am Dienstag, [3][ihren Antrag doch
       nicht zur Abstimmung zu stellen]. Stattdessen einigten sich Union und SPD
       darauf, dass nun das Justizministerium einen Vorschlag erarbeiten soll.
       
       „Die vom Gesundheitsminister gezogenen Vergleiche zum Tierschutz liegen
       völlig neben der Sache“, sagt FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae der taz. Es
       gehe nicht um Schwangerschaftsabbrüche, sondern um die Frage, wo und wie
       darüber informiert werden dürfe. Cornelia Möhring (Linke) erklärte, Spahn
       zeige damit „erneut, dass ihm die Rechte und Nöte von Frauen komplett am
       Arsch vorbeigehen“. Grünen-Politiker Anton Hofreiter sagte, Spahn wolle
       offenbar, dass es Frauen „weiterhin unnötig schwer gemacht wird, seriöse
       medizinische Informationen zu bekommen“. Er heize die Debatte „gnadenlos
       und voll auf Kosten von Frauen und ÄrztInnen“ an, sagte die
       Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws.
       
       Auch die SPD reagierte mit Kritik. „Jens Spahns durchsichtige
       Effekthascherei nervt“, sagte Fraktionsvize Katja Mast. Er solle den
       Vorschlag von Justizministerin Katarina Barley abwarten. Die ist weiter
       zuversichtlich, was einen Kompromiss mit der Union angeht: „Ich verlasse
       mich auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für
       alle Beteiligten zu finden“, sagte Barley.
       
       Die Kritik konzentriert sich auf den routinierten Provokateur Spahn. Doch
       auch Kramp-Karrenbauer und andere Unions-Abgeordnete haben sich gegen
       jegliche Änderung von Paragraf 219a ausgesprochen. Eine gemeinsame Reform
       des Gesetzes ist also unwahrscheinlich.
       
       Die Debatte um den Paragrafen beschert der Großen Koalition einen
       ungemütlichen Start. Erst warfen Unions-Politiker der SPD „schlechten Stil“
       vor, dann twitterte die SPD-Fraktionsvize Eva Högl, es sei „billig“, der
       SPD ein Einknicken vorzuwerfen. „Wie wär's damit, mal die widerlichen
       „Lebensschützer*innen in Union in den Blick zu nehmen und zu kritisieren?“
       Die CSU warf Högl daraufhin „ungeheuerliche Entgleisung“ vor. Die
       SPD-Politikerin löschte den wie sie erklärte [4][„sehr emotionalen Tweet“]
       später und kritisierte, die allseitige Instrumentalisierung der Debatte
       diskreditiere zu Unrecht den „ehrlichen Einsatz, Rechtssicherheit für
       Ärzt*innen herzustellen“.
       
       Derweil wird sich wohl der Bundesrat Ende April mit Paragraf 219a befassen:
       Berlin, Bremen, Hamburg, Thüringen und Brandenburg haben im Dezember eine
       [5][Initiative zur Streichung eingebracht]. In den Ausschüssen für Familie
       und Gesundheit [6][hat der Antrag eine Mehrheit], der Rechtsausschuss hat
       noch nicht darüber beraten – wegen der Mehrheitsverhältnisse dort ist eine
       Mehrheit aber unwahrscheinlich.
       
       Nun will der Berliner Senat das Thema am 27. April abstimmen lassen. „Wenn
       der Bundestag nicht vorankommt, müssen wir ihn eben antreiben“, sagte ein
       Sprecher des Berliner Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne) der taz. Eine
       Mehrheit ist aber unsicher.
       
       18 Mar 2018
       
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