# taz.de -- Entschädigung wegen Polizeigewalt: Erneut in den Rücken gefallen
       
       > 1995 wird eine Frau von Polizisten schwer verletzt. Am Mitwoch muss sie
       > noch mal auf Entschädigung klagen – obwohl eigentlich alles geklärt war.
       
 (IMG) Bild: Für Zärtlichkeiten eher weniger bekannt: Berlins Polizisten, hier am 1. Mai (Symbolbild)
       
       Den 20. April 1995 kann Iris K. bis heute nicht vergessen. An diesem Tag
       beteiligte sie sich an einer von antifaschistischen Gruppen organisierten
       Demo gegen die erstarkende Neonaziszene. Kurz vor dem Abschluss stürmte die
       23. Einsatzhundertschaft in die Demonstration und verletzte mehrere
       TeilnehmerInnen. Iris K. erlitt etliche Prellungen und eine schwere
       Verletzung der Halswirbelsäule.
       
       Die verantwortlichen Polizisten konnten nicht ermittelt werden. Die Anzeige
       von K. wegen schwerer Körperverletzung wurde abgewiesen. Aber ihre
       Zivilklage hatte Erfolg: „Frau K. hat am 20. 04. 1995 durch einen
       Polizeieinsatz Verletzungen erlitten, für deren Folgen das Land Berlin
       einzustehen hat“, heißt es in einem der taz vorliegenden Schreiben der
       Senatsverwaltung für Finanzen vom Januar 2010. Darin wird detailliert
       geschildert, wie K. von einem Polizisten in den Würgegriff genommen wurde
       und Schläge in den Bereich der Halswirbelsäule sowie im Rippen- und
       Nierenbereich erhielt. „Die Gewaltanwendung führte insb. zu einem
       Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule“, heißt es über die
       gesundheitlichen Folgen für K.
       
       ## Eigentlich war alles geregelt
       
       Auch die finanzielle Entschädigung scheint dort eigentlich geregelt. „Frau
       K. erhielt im Jahr 1998 für die bis zu diesem Zeitpunkt bekannt gewordenen
       Schäden einen Ausgleich durch das Land Berlin. Darüber hinaus hat sich das
       Land Berlin verpflichtet, auch für künftige Schäden einstehen.“
       
       Doch als sich der gesundheitliche Zustand von K. so verschlechterte, dass
       sie ihren wissenschaftlichen Beruf nicht mehr ausüben konnte, bestritt das
       Land plötzlich, dass die Polizeigewalt die Ursache für den schweren
       Bandscheibenvorfall ist. Damit widerspricht sie nicht nur ihrer eigenen
       Zusage aus dem Jahr 2010, sondern auch mehreren Gutachten.
       
       Stattdessen stützt sich das Land auf spätere Gutachten, die nicht nur einen
       Zusammenhang zwischen dem Bandscheibenvorfall und der Polizeigewalt
       verneinen, sondern K. unterstellen, bewusst oder unbewusst nicht wieder
       gesund werden zu wollen. „Um die Kosten nicht tragen zu müssen, versucht
       das Land Berlin, meine Mandantin als psychisch krank zu diskreditieren“,
       kritisiert Rechtsanwalt Helmuth Meyer-Dulheuer diese Unterstellung.
       
       Er wird Iris K. am Mittwoch vertreten, wenn vor der Zivilkammer des
       Landgerichts erneut über ihre Klage auf Zahlung für die Erwerbsunfähigkeit
       verhandelt wird. „Entweder der Senat weist die Klage ab oder die Kammer
       beantragt ein weiteres Gutachten und vertagt die Entscheidung“, skizziert
       Meyer-Dulheuer die beiden seiner Meinung nach möglichen Szenarien. Eine
       Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen erklärte, dass sie sich zu
       laufenden Verfahren nicht äußert.
       
       21 Mar 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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