# taz.de -- „Die Leute werden verwahrt“
       
       > Der Bremer Rechtsanwalt Anatol Anuschewski vertritt zahlreiche junge
       > Flüchtlinge, die dagegen klagen, als volljährig behandelt zu werden. Der
       > grünen Sozialsenatorin wirft er eine Politik der Abschreckung vor
       
 (IMG) Bild: Behelfsbauten in der Gottlieb-Daimler-Straße: Hier leben junge Geflüchtete
       
       Interview Jean-Philipp Baeck
       
       taz: Herr Anuschewski, Sie streiten regelmäßig mit dem Jugendamt um die
       Altersfeststellung bei minderjährigen Flüchtlingen. Würden Sie sagen, der
       Wind dreht sich zu Ihren Gunsten? 
       
       Anatol Anuschewski: Zumindest sieht das Bremer Verwaltungsgericht wie auch
       das Oberverwaltungsgericht die Praxis der Altersfeststellung durch das
       Jugendamt immer öfter kritisch. Allein in den letzten zwei Wochen hat ein
       Gericht in zwei von dreien meiner Fälle entschieden, dass die
       Altersfeststellung nicht rechtens war.
       
       Was sind das für Fälle? 
       
       Ein Jugendlicher etwa kommt aus Gambia. Er hat seine Eltern verloren. Als
       er hierher kam, war er extrem psychisch belastet. Das hat auch das
       Jugendamt festgestellt und geschrieben, dass ein Gespräch mit ihm zur
       Altersfeststellung kaum möglich war. Trotzdem wurde er für volljährig
       geschätzt, weil er widersprüchliche Angaben zu seiner Lebensgeschichte
       gemacht haben soll. Er war dann rund fünf Monate in der
       Flüchtlingsunterkunft in der Gottlieb-Daimler-Straße. Das
       Oberverwaltungsgericht hat nun geurteilt, dass er in Obhut genommen und im
       weiteren Verfahren als minderjährig behandelt werden muss. Er ist 16 Jahre
       alt und sehr wissbegierig. Er geht jetzt endlich zu Schule.
       
       Was kritisieren Sie an der Situation in der Gottlieb-Daimler-Straße? 
       
       Vieles. Einerseits ist die Flüchtlingsunterkunft in der
       Gottlieb-Daimler-Straße meines Wissens der letzte Behelfsbau in Bremen. Es
       sind Blechwände mit einem Zeltdach obendrüber, bei Kälte mit einer
       dröhnenden Lüftung und innen mit Trennwänden, die nach oben offen sind,
       also keine Privatsphäre zulassen. Die Leute werden in einem Industriegebiet
       verwahrt.
       
       Und andererseits? 
       
       Andererseits werden dort vor allem junge Leute gesammelt, die als
       unbegleitete Minderjährige in Obhut genommen werden wollen, die das Bremer
       Jugendamt aber für volljährig hält.
       
       Was bedeutet der Unterschied in der Praxis? 
       
       Minderjährige würden in einer Jugendhilfeeinrichtung von Sozialpädagogen
       betreut, würden zur Schule gehen und Deutschkurse bekommen. Nach
       vierjährigem, erfolgreichem Schulbesuch eröffnet sich durch einen Erlass
       von SPD-Innensenator Ulrich Mäurer eine Bleibeperspektive. Stattdessen
       sitzen aber die jungen Leute teilweise bis zu neun Monate in der
       Gottlieb-Daimler-Straße herum und haben nichts zu tun. Man kann zusehen,
       wie es ihnen Woche für Woche schlechter geht.
       
       Geht Bremen schlechter mit den jungen Leuten um als andere Bundesländer? 
       
       Der Umgang des Bremer Jugendamtes mit den Jugendlichen ist nach unseren
       Erfahrungen im bundesdeutschen Vergleich eher repressiv. Bremen hat in den
       Jahren 2015/2016 begonnen, eigene Unterkünfte speziell für abgelehnte
       Jugendliche einzurichten. Zunächst im Bayernzelt, auf einem Parkplatz an
       der Neuenlander Straße, nun in der Gottlieb-Daimler-Straße. Das heißt: Der
       Zustand dieser Provisorien wärt nun schon seit Jahren. Diese Gruppe nicht
       besser unterzubringen ist eine reine Abschreckungspolitik, um ihnen das
       Leben so unbequem wie möglich zu machen.
       
       Sie werfen dem grünen Sozialressort eine Abschreckungspolitik gegen junge
       Flüchtlinge vor. 
       
       Ja. Bremen war 2015 eine der Städte, wo relativ viele Jugendliche eine
       Inobhutnahme beantragt haben. Das hat sich damals auf bestimmte Städte
       konzentriert. Darauf ist aber reagiert worden, indem eine Umverteilung der
       Jugendlichen auf andere Bundesländer rechtlich möglich gemacht wurde, um
       alle Jugendämter bundesweit gleichermaßen auszulasten. Die Bremer Praxis
       setzt aber davor an, indem das Sozialressort an vielen Stellen auf
       willkürliche Art bestimmte Leute per Altersfeststellung aussiebt – und eben
       damit vielen Minderjährigen ihr Recht auf Jugendhilfe versagt.
       
       Die grüne Sozialsenatorin Anja Stahmann argumentiert, dass, wer Schutz in
       Deutschland haben möchte, auch Asyl beantragen muss. Diejenigen, die in der
       Gottlieb-Daimler-Straße untergebracht sind, machen das aber nicht. Warum
       nicht ? 
       
       Als Minderjähriger kann man allein kein Asyl beantragen. Ein unbegleiteter
       unter 18-Jähriger braucht dafür einen Vormund. Die Jugendlichen müssten
       über ihr Alter lügen, um einen Asylantrag zu stellen. Unbegleitete
       Minderjährige haben nach der Dublin-Verordnung ein Recht darauf, fachlich
       qualitativ beraten zu werden, ob sie einen Asylantrag stellen. Viele
       Jugendliche aus Ländern mit einer hohen Anerkennungsquote stellen in der
       Inobhutnahme einen Asylantrag. Es gibt aber Länder wie etwa Guinea und
       Gambia, wo eine politische Verfolgung selten anerkannt wird und man aus
       fachlicher Perspektive abraten muss, Asyl zu beantragen. Diesen
       Jugendlichen muss man stattdessen zu ihrem Recht verhelfen, das sie als
       Minderjährige haben. Deshalb dreht sich so viel um die Altersfeststellung.
       
       Was kritisieren Sie daran konkret? 
       
       Für die Alterseinschätzungen führen zwei Sozialpädagogen vom Jugendamt mit
       den Leuten ein Gespräch und kommen dann oft zu dem Ergebnis, dass derjenige
       volljährig ist. Diese Praxis ist skandalös, weil haufenweise junge Leute
       aus der Jugendhilfe rausgeworfen werden, bei denen Richter dies im
       Nachhinein für rechtswidrig halten.
       
       Aus dem Sozialressort heißt es, für die Altersfeststellung würden sehr
       erfahrene MitarbeiterInnen eingesetzt. Als Alternative zu diesem Verfahren
       wird diskutiert, junge Flüchtlinge flächendeckend zu röntgen. Wäre das
       besser für die Jugendlichen? 
       
       Das Problem ist: Alle diese Methoden, sowohl das Interview als auch das
       Röntgen, können nie ein exaktes Alter bestimmen. Wer sein Leben lang als
       Kind körperlich gearbeitet hat, hat mit 16 Jahren andere Hände als ein
       westeuropäischer Jugendlicher im gleichen Alter. Es geht immer um eine
       Altersspanne, einen Graubereich von zwei, drei Jahren. Nur macht es eben
       rechtlich einen großen Unterschied, ob ich 16 oder 19 Jahre alt bin. Aber
       sowohl das Bremer Jugendamt behauptet, mit seinen Interviews genauer zu
       sein, als auch das Hamburger Institut für Rechtsmedizin, das den Kiefer
       röntgt.
       
       Das Institut hat sich unter Leitung von Rechtsmediziner Klaus Püschel
       darauf spezialisiert, obwohl die Bundesärztekammer eine Beteiligung von
       Ärzten an der Altersfeststellung von Flüchtlingen ablehnt. 
       
       Ja. Allerdings wendet das Institut Methoden aus der Pathologie an, die an
       westeuropäischen Probanden getestet wurden. Alle Forschungsstudien dazu
       sagen, dass die Ergebnisse von Kiefer-Untersuchungen kaum auf Populationen
       außerhalb Europas übertragbar sind, weil die Zahnentwicklung in
       verschiedenen Ecken der Welt unterschiedlich schnell geht. Das Hamburger
       Institut für Rechtsmedizin übergeht die Einwände aus den Studien in ihren
       Gutachten und das Bremer Jugendamt bezieht sich dennoch darauf.
       
       Wie könnte es anders gehen? 
       
       Man sollte anerkennen, dass man nicht völlig exakt wissen kann, wie alt die
       Leute sind und deshalb im Zweifel für die Minderjährigkeit entscheiden.
       Damit gibt man ihnen die Chance auf Schulbildung und eine Perspektive.
       
       Ihre Kanzlei betreut sehr viele der jungen Leute aus der
       Gottlieb-Daimler-Straße. Wie kommt das? 
       
       2015 hat das Bremer Jugendamt angefangen, die Inobhutnahme im großen Stil
       abzulehnen und die Praxis der Altersfeststellung zu verschärfen. Mit
       einigen anderen Anwälten hatten wir die ersten Verfahren, die dem
       widersprochen haben. Das hat sich herumgesprochen, seitdem machen wir das
       kontinuierlich.
       
       In der Sozialbehörde kursiert der Vorwurf, Ihre Kanzlei würde sich auf dem
       Rücken der jugendlichen Mandanten bereichern oder zumindest eine eigene
       Agenda verfolgen. Was sagen Sie dazu? 
       
       Die Jugendlichen haben alle kein Geld. Wir verlieren auch Prozesse und dann
       verdienen wir nichts. Es sind anstrengende Verfahren, die Jugendlichen sind
       sehr verzweifelt. Was uns antreibt, ist der Umgang des Jugendamts mit den
       Jugendlichen – eine moralische Frage. Wir empfinden eine Ungerechtigkeit
       und haben uns entschieden, die Leute dabei zu unterstützen, sich dagegen zu
       wehren.
       
       17 Mar 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
       
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