# taz.de -- Prozess zum Amoklauf in München: Sieben Jahre Haft für Waffenhändler
       
       > Das Gericht hat den Mann, der dem Amokläufer von München die Mordwaffe
       > verkaufte, wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Philipp K. zwischen seinen Anwälten
       
       München taz | Um 12.30 Uhr war es schließlich so weit: Nach mehr als 20
       Verhandlungstagen verkündete das Landgericht München I am Freitag sein
       Urteil im Prozess gegen Philipp K., den Waffenlieferanten des Amokläufers
       David S.. S. hatte vor anderthalb Jahren am Münchner
       Olympia-Einkaufszentrum ein Blutbad angerichtet. Ursprünglich waren gerade
       einmal zehn Prozesstage angesetzt worden.
       
       Mit einer Haftstrafe von sieben Jahren wegen fahrlässiger Tötung in neun,
       fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und Verstößen gegen das
       Waffengesetz folgte das Gericht ziemlich genau der Forderung der
       Staatsanwaltschaft, die nur zwei Monate mehr beantragt hatte. Die
       Verteidigung hatte zuvor in ihrem Schlussplädoyer gefordert, ihren
       33-jährigen Mandanten lediglich zu dreieinhalb Jahre Haft wegen illegalen
       Waffenhandels zu verurteilen. Eine fahrlässige Tötung wollte sie nicht
       sehen. Philipp K. habe ja nicht wissen können, was David S. mit der Waffe
       plane.
       
       Mit der Glock 17 betrat David S. am 22. Juli 2016 den McDonald’s im
       Münchner Olympia-Einkaufszentrum und begann sein Massaker. Neun Menschen
       wurden von den Schüssen des 18-Jährigen tödlich getroffen, fünf weitere
       wurden verletzt, am Ende erschoss er sich selbst.
       
       „Du machst doch keinen Scheiß“, soll K. ihn jedoch mehrmals gefragt haben,
       bevor er David S. bei zwei Treffen in Marburg die Pistole, eine Glock 17,
       und mehrere hundert Schuss Munition aushändigte. Die Waffe hatte K. zuvor
       im Darknet unter dem Spitznamen „Rico“ feilgeboten. Kostenpunkt: rund 4.500
       Euro. Es war weit mehr als „Scheiß“, was David S. dann machte.
       
       ## „Brüder im Geiste“
       
       Was wusste K. wirklich über die Pläne von David S.? Das war die
       entscheidende Frage, die den Prozess bestimmte. Denn je nachdem, wie man
       sie beantwortete, folgerte daraus, welcher Straftat sich K. schuldig
       gemacht hatte: Lediglich des illegalen Waffenhandels, wie die Verteidigung
       argumentierte? Oder der fahrlässigen Tötung, wie die Staatsanwaltschaft
       befand? Oder war es gar Beihilfe zum Mord? Dieser Auffassung waren die
       Nebenkläger, rund 25 Angehörige von Opfern, in dem Prozess.
       
       Das Gericht machte sich nun die Ansicht der Staatsanwaltschaft zu eigen und
       geht damit zumindest in die Justizgeschichte ein: Es ist das erste Mal,
       dass ein illegaler Waffenhändler auch für eine Tat verantwortlich gemacht
       wird, an der er nicht unmittelbar beteiligt war.
       
       Den Hinterbliebenen geht das freilich nicht weit genug. „Sie waren Brüder
       im Geiste“, hatte Rechtsanwalt Jochen Uher noch am Montag in seinem
       Plädoyer gesagt, dem ersten der Nebenklage. Die Familien der Opfer des
       Amoklaufs werfen K. eine Mitwisserschaft vor, zumindest habe er geahnt,
       wofür S. die Waffe haben wollte, und den Plan gebilligt. Der
       Waffenverkäufer habe die rechte Gesinnung des späteren Amokläufers geteilt
       und sich später sogar mit dessen Tat gebrüstet. Darauf deuteten jedenfalls
       die Aussagen von K.s damaliger Freundin und von Mithäftlingen hin.
       
       David S. hatte für die Morde den fünften Jahrestag des Attentats des
       rechtsextremen norwegischen Massenmörders Anders Breivik gewählt. Er
       kritzelte auch gern Hakenkreuze. Sowohl er als auch Philipp K. hätten sich
       mit „Heil Hitler“ begrüßt, zu K.s Lektüre habe auch „Mein Kampf“ gezählt.
       
       Die Bewertung der Motive des Amokläufers war indes durchaus unterschiedlich
       ausgefallen. Während die offizielle Lesart lautete, David S. habe zwar eine
       rechte Haltung gehabt, sein Motiv sei aber Rache für jahrelanges Mobbing
       gewesen, kamen etliche Gutachter mittlerweile zu der Einschätzung, es habe
       sich um eine rechtsextreme Tat gehandelt, Haupttriebfeder sei der Hass auf
       Migranten gewesen. Die Opfer waren fast ausschließlich junge Leute mit
       Migrationshintergrund.
       
       „Ich habe das nie gewollt“, sagte K. in seinem Schlusswort. „Es tut mir
       wahnsinnig leid, was passiert ist.“ Ob die Hinterbliebenen diesen Worten
       Glauben schenken, ihm echte Reue abnehmen werden, erscheint jedoch
       zweifelhaft. Gefasst wurde K. im August 2016, als er zwei verdeckten
       Ermittlern ebenfalls eine Waffe verkaufen wollte – nur ein paar Wochen,
       nachdem mit der von ihm verkauften Glock 17 neun Menschen ermordet worden
       waren.
       
       Die Angehörigen hätten ein „Recht auf Rechtsprechung, aber kein Anrecht auf
       Gerechtigkeit“, hatte sich am Montag eine Mutter beklagt, deren Sohn von S.
       erschossen worden war. Und der Vater eines anderen Opfers rechnete nach dem
       Plädoyer der Staatsanwaltschaft voller Sarkasmus vor: „Das sind acht Monate
       pro Leben.“
       
       19 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominik Baur
       
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