# taz.de -- Was fehlt …: … Yoko Mono
       
       > Der Versandhauskonzern klagt das Recht am eigenen Namen gegen eine
       > Fastfood-Kette ein – obwohl die Geschäftsfelder weit auseinanderliegen.
       
 (IMG) Bild: Darf seinen Namen behalten, weil es sein eigener ist: Komiker Otto Waalkes
       
       Die Künstlerin und John-Lennon-Witwe Yoko Ono (84) hat einen Namensstreit
       mit der Hamburger Eckkneipe „Yoko Mono“ gewonnen. Das Hamburger
       Zivilgericht bestätigte am Freitag eine einstweilige Verfügung, die dem
       Barbesitzer seit Mitte Juli die Verwendung untersagt hatte. Die Anwälte
       Onos sind der Meinung, es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine
       Verwechslungsgefahr. Gerichtssprecher Kai Wantzen erklärte zur Begründung
       der Entscheidung. „Die Annahme einer lediglich zufälligen Übereinstimmung
       ist jedenfalls fernliegend.“
       
       Der Barbesitzer reagierte enttäuscht auf das Urteil. Er war im Sommer der
       Aufforderung, den Namen zu ändern, nachgekommen und hatte kurzerhand „Yoko“
       gestrichen. Seitdem heißt die Szene-Bar, die seit kurzem in der Hamburger
       Neustadt residiert, schlicht „Mono“. Der Mann und seine Anwälte erwägen,
       das Hanseatische Oberlandesgericht anzurufen. Frau Ono hat definitiv einen
       Fan verloren.
       
       Laut Spiegel Online droht dem Barbesitzer zusätzlicher Ärger. Seit 2015
       betreibt er nämlich im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel eine weitere Kneipe
       mit dem Namen „John Lemon“. So hieß auch eine polnische Limonade, bis Yoko
       Onos Anwälte auf den Plan traten. Denen möchte man nur zurufen: „Give Peace
       A Chance“. (dpa/taz)
       
       17 Nov 2017
       
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