# taz.de -- Zulassung des Pestizids Glyphosat: Ämter wegen Betrugs angezeigt
       
       > Umweltschützer werfen zwei Behörden Betrug vor, weil diese die Gefahren
       > des Unkrautvernichters nicht „objektiv“ bewertet hätten.
       
 (IMG) Bild: Weiße Weste: Schön abgepackt sehen sie harmlos aus, die glyphosathaltigen Mittel
       
       Mehrere Umweltorganisationen haben zwei Behörden angezeigt, die an der
       Zulassung des Pestizids Glyphosat beteiligt waren. Das deutsche
       Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die EU-Behörde für
       Lebensmittelsicherheit (Efsa) seien der Körperverletzung, des Betrugs und
       des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz verdächtig, heißt es in der
       Anzeige, die der österreichische Verband [1][Global 2000 am Montag]
       veröffentlicht hat.
       
       Glyphosat ist der meistverkaufte Pestizidwirkstoff. Im März 2015 stufte ihn
       die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation als
       „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Die Wissenschaftler beriefen sich
       insbesondere auf beunruhigende Ergebnisse von Tierversuchen. Rückstände der
       Chemikalie finden sich immer wieder in Lebensmitteln.
       
       Zudem zerstört Glyphosat so gut wie alle nicht gentechnisch veränderten
       Pflanzen auf dem Feld und damit laut Umweltbundesamt auch Nahrung
       beispielsweise für Vögel. Dennoch befanden das BfR und die Efsa, der
       Wirkstoff sei bei korrekter Anwendung sicher. Auf dieser Grundlage haben
       die EU-Staaten am 27. November zugestimmt, ihn für weitere 5 Jahre
       zuzulassen.
       
       Die Behörden hätten jedoch entgegen der EU-Pestizidverordnung 1107/2009
       „keine unabhängige, objektive und transparente Bewertung der
       gesundheitlichen Risiken“ vorgenommen, so die Umweltschützer. Es seien
       „Gesundheitsschäden“ zu befürchten. Das BfR habe mehrere Studien zu den
       Gefahren „gar nicht selbst bewertet“, sondern Analysen wortwörtlich aus dem
       Zulassungsantrag der Hersteller übernommen.
       
       Die Efsa wies die Vorwürfe zurück. Zu allen habe sich die Behörde bereits
       geäußert. Das BfR erklärte: „Es obliegt nunmehr der Staatsanwaltschaft zu
       prüfen, ob hier der Anfangsverdacht einer Straftat besteht.“
       
       4 Dec 2017
       
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 (DIR) [1] https://www.global2000.at/presse/strafanzeige-gegen-eu-beh%C3%B6rden-nach-glyphosat-zulassung
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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