# taz.de -- Subvention für kaputte Haushaltsgeräte: Reparieren und absetzen
       
       > Gut gegen das Wegschmeißen: Das Umweltbundesamt schlägt vor, dass die
       > Instandsetzung von Haushaltsgeräten steuerlich stärker begünstigt wird.
       
 (IMG) Bild: Die müssen vielleicht auch mal repariert werden: Waschmaschinen auf einer Messe in Berlin 2017
       
       Berlin taz | Wasch- oder Spülmaschine kaputt? Die Reparatur kann locker ein
       paar Hunderter kosten. Diese waren bislang sogar steuerlich absetzbar. Aber
       nur, wenn der Handwerker das Gerät zu Hause wieder instand setzt.
       
       Um Reparieren statt Wegwerfen zu fördern, stellte das Umweltbundesamt (UBA)
       – pünktlich zum Auftakt der 8. [1][Europäischen Woche der Abfallvermeidung]
       – eine neue Idee vor. Auch Reparaturen außerhalb des Haushalts – wenn also
       beispielsweise der Handwerker die Spülmaschine zur Reparatur mitnimmt –
       sollen künftig steuerlich abgesetzt werden können. Das ist Teil einer
       7-Punkte-Strategie gegen Obsoleszenz, die verkürzte Lebensdauer von
       Produkten.
       
       Gegen das vorschnelles Kaputtgehen von Produkten schlägt das UBA neben
       steuerlichen Instrumenten auch ein reparaturfreundliches Produktdesign,
       verpflichtende Garantieangaben sowie Angaben zu Reparierbarkeit,
       Reparaturservices und Verfügbarkeit von Ersatzteilen beispielsweise bei
       Elektronikgeräten vor. „Wir müssen Wege finden, die Lebens- und
       Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern“, sagte
       UBA-Kreislaufwirtschafts-Expertin Bettina Rechenberg in Berlin.
       
       Derzeit können Zu-Hause-Reparaturen bereits steuerlich geltend gemacht
       werden, wenn sie der Erhaltung, Renovierung oder Modernisierung dienen –
       Verschönern reicht nicht. Absetzbar ist auch nur der Anteil der Kosten für
       den Arbeitseinsatz, also Lohn oder Anfahrt – die Materialkosten nicht.
       
       ## Konjunktur ankurbeln
       
       Steuermindernd geltend gemacht werden können derzeit 20 Prozent der Kosten
       – bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr. Diese Grenze gilt seit
       Anfang 2009. Davor war sie nur halb so hoch. Die damalige Regierung hob sie
       an, weil sie die Schwarzarbeit bekämpfen und die Konjunktur ankurbeln
       wollte.
       
       Eine ähnliche Wirkung hätte vielleicht auch der UBA-Plan für die
       Handwerkerbranche – allerdings wäre er nachteilig für Handel und Produktion
       der Geräte, die vielfach allerdings nicht mehr in Deutschland stattfindet.
       Kurze Produktlebensdauern und kurze Nutzung seien eine gravierende
       Belastung für die Umwelt, sagte Rechenberg. Ein krasses Beispiel ist laut
       UBA das neue Iphone, bei dem nicht mal mehr die Glasscheibe über dem
       Display ausgetauscht werden kann.
       
       22 Nov 2017
       
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