# taz.de -- Polizeieinsatz beim Hamburger G20-Gipfel: Sächsisches SEK schoss mit Gummi
       
       > Sachsens Innenministerium bestätigt jetzt: Polizisten aus dem Bundesland
       > setzten beim G20-Gipfel Gummimunition ein. 15 Projektile wurden
       > abgefeuert.
       
 (IMG) Bild: Sie war nicht nur modisches Accessoire: Polizist mit Granatpistole beim G20-Gipfel in Hamburg
       
       Berlin taz | Beamte des SEK in Sachsen haben bei Einsätzen im Zuge des
       G20-Gipfels in Hamburg Gummigeschosse verwendet. Dies geht aus einer
       [1][kleinen Anfrage der Grünen Landtagsfraktion an das sächsische
       Innenministerium hervor]. Demnach befanden sich im August nur noch 74
       Gummiprojektile im Bestand der Polizei Sachsen. Im Juni waren es noch 98
       Stück. Von den Projektilen seien 15 in Hamburg und weitere 9 bei späteren
       Übungen eingesetzt worden, erklärte das Innenministerium auf Nachfrage.
       
       Zu den konkreten Hintergründen der Verwendung der Projektile äußerte sich
       das Innenministerium nicht. Die Anfrage wurde gestellt, nachdem der
       Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft von einem Polizeiführer über die
       Nutzung von Gummigeschossen informiert wurde. Demnach wurde am Abend des 7.
       Juli die Dachkante eines Hauses im Schanzenviertel mit einer
       40-mm-Granatpistole unter Beschuss genommen.
       
       Bereits im August hatte das sächsische Innenministerium auf eine Anfrage
       entgegnet, die Polizei verfüge über 169 einsatzfähige Granatpistolen zum
       Abschuss von Gummigeschossen. Juristisch ist ihr Einsatz umstritten. Nach
       Ansicht des Innenministeriums sei dieser aber vom sächsischen Polizeigesetz
       gedeckt.
       
       „Jedenfalls im Rahmen eines Demonstrationsgeschehens ist der Einsatz von
       Gummigeschossen nicht zulässig“, meint Anwältin Gabriele Heinecke, die für
       den anwaltlichen Notdienst während der G20-Proteste gearbeitet hat. Da die
       Folgen eines Beschusses kaum kalkulierbar seien, müsse man bei Einsätzen
       innerhalb eines Demonstrationsgeschehens schwerste bis tödliche
       Verletzungen befürchten.
       
       Eine generelle Regelung, zu welchen Anlässen die Gummigeschosse der
       sächsichen Polizei genutzt werden dürfen, gibt es nicht. „Die Entscheidung
       über den Waffeneinsatz liegt generell beim Einsatzleiter“, sagt Andreas
       Kunze-Gubsch, Sprecher des Landesinnenministeriums. Da jede Situation
       spezifisch sei, lasse sich auch keine generelle Aussage über einen
       potenziellen Einsatz im Rahmen von Demonstrationen treffen.
       
       Unabhängig von der rechtlichen Bewertung hält Valentin Lippmann,
       innenpolitischer Sprecher der Grünen im sächsischen Landtag „Gummigeschosse
       für kein Mittel, welches die sächsische Polizei in ihren Beständen haben
       sollte.“ Diese seien äußerst unpräzise und daher zurecht in diversen
       europäischen Ländern als polizeiliches Instrument verpönt. Ihre Nutzung
       ende zuweilen gar tödlich. „Ich habe die Sorge, dass man versucht, durch
       Einsätze wie den in Hamburg, den Weg für ein Einsatzmittel, dass nicht
       verwendet werden sollte, zu ebnen“, so Lippmann.
       
       In Frankreich und Griechenland werden Gummigeschosse regelmäßig auch im
       Zusammenhang von Menschenansammlungen eingesetzt. Zuletzt war im Mai 2015
       in Polen ein Fussballfan, den ein Gummigeschoss am Hals getroffen hatte,
       seinen Verletzungen erlegen. In der spanischen Autonomieregion Baskenland
       führte der Tod eines Fussballfans durch Gummigeschosse im Jahr 2012 zu
       einem Verbot.
       
       18 Oct 2017
       
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 (DIR) Dominik Koos
       
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