# taz.de -- Anwohner bekommen Recht: Bausenator ausgebremst
       
       > Die „Innenstadtverdichtung“ führt immer wieder zu Konflikten zwischen
       > Anwohnern und Bauressort. Eine „Schiedskommission“ gibt jetzt den
       > Anwohnern Recht
       
 (IMG) Bild: Wo derzeit noch der grüne Baum steht, will Tectum einen Klotz mit 17 Wohneinheiten hinbauen
       
       Bremen muss bauen – und je weniger grüne Wiese dafür in Anspruch genommen
       werden soll, desto mehr Innenverdichtung muss es geben. Aber wie dicht ist
       zu dicht?
       
       Das war in den letzten Wochen die Frage bei einem Konflikt in der Straße
       Fesenfeld. „Zu dicht“ fanden die Anwohner seien die Baupläne des Investors
       Tectum für die Grundstücke 87 und 89, der wollte dort 17 Wohneinheiten
       hineinbauen auf den Grundstücken, wo normalerweise zwei Bremer Häuser mit
       maximal sechs Wohnungen Platz finden. Sie sammelten Unterschriften und
       überzeugten den Beirat. Nur die Vertreterin des Bauressorts, Marion Skerra,
       blieb stur: die Pläne von Tectum würden die gesetzlichen Vorschriften
       ausreizen, blieben aber im Rahmen, fand sie.
       
       „Mich ärgert die Dreistigkeit solcher Investoren, die ohne Rücksicht auf
       die Nachbarschaft solche Klötze planen“, beschwert sich Nachbarin Inge
       Lüking. „Und unser grüner Bausenator segnet das ab. Das frustriert mich.“
       Der Investor Tectum hat auf die Bitte um ein Gespräch schlicht nicht
       reagiert.
       
       „Nach Art und Maß der baulichen Nutzung“ muss sich ein neues Bauwerk „in
       die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“, heißt es im Baugesetzbuch. Ein
       Gummiparagraf, sagt dazu der Sprecher des Bausenators, auf dessen Grundlage
       man niemanden zwingen könne, Rotziegel zu verwenden oder auf Balkone zu
       verzichten. Der Sockel der Tiefgarage soll bis an den Bürgersteig
       heranreichen, klagten die Anwohner, aber wie viele fest ausgebaute
       Wintergarten-Balkone gibt es in den Straßen des Viertels? Garagen fallen
       weg, weil eines der Grundstücke derzeit als Garagenhof genutzt wird – aber
       gibt es für diese Garagen eine ordentliche Baugenehmigung? Das Gebäude ragt
       mit seinen Balkonen so tief in das Grundstück hinein, dass die rückwärtigen
       Nachbarn den Eindruck haben, ihnen könnte man dann mit Blicken die Butter
       vom Brot nehmen. Sechs Meter Abstand sind vorgeschrieben, kontert das
       Bauressort, die Balkone dürfen weiter heran an die Nachbargrundstücke. Und
       überhaupt, das Viertel ist ein eng bebauter Stadtteil, auch wenn man in
       einem der kleinen Gärten sitzt, hört man unweigerlich den Nachbarn zu.
       
       Und in der Bauhöhe, oben? Die Höhe des Firstes entspricht genau der des
       Nachbarhauses, bekräftigt die Bauverwaltung. Dass das ausgebaute Gauben
       sind und nicht ein spitz zusammenlaufendes Dach, spielt offenbar keine
       Rolle. Zwei Etagen Tiefgarage sieht der Bauplan vor, der „Geologische
       Dienst“ für Bremen sieht die Tragfähigkeit des Untergrunds als „sehr gering
       bis gering“ an – drei Meter Sand, darunter „Weichschichten“. Die Nachbarn
       fürchten, dass eine derart tiefe Baugrube ihre Häuser absacken lassen
       könnte. Aber auch das ist eine Ingenieursfrage, keine des sich „Einfügens“
       eines Neubaus. Der Investor nimmt in Bremen bis zu 5.000 Euro pro
       Quadratmeter – wer das zahlen kann, will einen Tiefgaragenplatz haben.
       
       Nun hat am Dienstagabend eine sogenannte „Schiedskommission“ den Bauantrag
       nicht einmal im Lichte des Einspruchs aus dem Ortsamt überprüft und ist zu
       dem Schluss gekommen: nicht genehmigungsfähig. Das geplante Bauvolumen sei
       „überdimensioniert“, erklärt der Behördensprecher den Schieds-Spruch. In
       welchem Sinne und wie die Bauherren nachbessern können, das berät die
       Kommission zunächst vertraulich mit der Baufirma.
       
       Die Anwohner waren von dem Spruch vollkommen überrascht, sie wussten nicht
       einmal, dass diese Kommission tagt. Den Namen „Schiedskommission“ trägt sie
       auch zu Unrecht, es ist eine rein juristische, behördeninterne Überprüfung
       für Fälle, in denen Stadtteilbeiräte gegen die von der Baubehörde
       abgenickten Baupläne protestieren. „Es wäre schön, wenn man jetzt auch mal
       mit uns reden würde“, sagt Barbara Larisch von der Bürgerinitiative.
       
       2 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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