# taz.de -- nord.thema: Der Gipfel der Repression
       
       > STAATSGEWALTVor und während des G20-Gipfels ließen die Hamburger
       > Innenbehörde, Polizei und Verfassungsschutz ihre Muskeln spielen. Dabei
       > überschritten sie vielfach den rechtlichen Rahmen, kritisieren
       > JuristInnen. Eine Sammlung juristisch heikler Situationen und
       > Fragestellungen
       
 (IMG) Bild: Die Polizei setzte beim G20-Gipfel häufig Wasserwerfer gegen Demonstranten ein. Nun folgt das juristische Nachspiel – abermals vor allem gegen die DemonstrantInnen. Dabei wirft das Wochenende viele rechtliche Fragen auf
       
       Aus Hamburg André Zuschlag und Jean-Philipp Baeck
       
       Der G20-Gipfel in Hamburg ist vorbei – allerdings wird es noch dauern, bis
       er auch rechtlich aufgearbeitet ist. 35 Menschen sitzen noch in
       Untersuchungshaft und AktivistInnen erwarten weitere Verfahren. Während
       aktuell Forderungen vor allem konservativer Politiker nach mehr Repression
       gegen Linke debattiert werden, geraten Rechts-Eingriffe und -Brüche von
       Staats wegen in den Hintergrund. Dabei sorgte nicht nur das Handeln der
       Polizei, sondern auch der Politik und teilweise der Justiz während des
       Gipfels unter kritischen JuristInnen für Kopfschütteln. Der Republikanische
       Anwaltsverein etwa spricht von einem „autoritär-repressiven Vorgehen“ und
       verlangt eine rückhaltlose Aufklärung des polizeilichen und politischen
       Handelns. Die Behörden hätten „legitimen Protest von Beginn an erheblich
       eingeschränkt und behindert“ – unter anderem durch Demonstrationsverbote.
       Darüber hinaus gibt es allerdings noch zahlreiche weitere rechtliche Fragen
       und Probleme, die sich rund um das Gipfelwochenende ergeben haben.
       
       ## Demoverbotszonen
       
       Bereits einen Monat vor dem Gipfel sorgte eine Allgemeinverfügung in
       Hamburg für Streit. Die Polizei erließ für die Zeit des Gipfels ein
       Demonstrations- und Versammlungsverbot auf einer Fläche von insgesamt 38
       Quadratkilometern im Stadtgebiet. G20-GegnerInnen wurde das
       verfassungsmäßige Recht auf Versammlungsfreiheit untersagt.
       Protestbündnisse klagten gegen die Verfügung, allerdings hielten Gerichte
       die Verbotszonen in den Eilverfahren für rechtmäßig. „Ich habe meine
       Zweifel, ob das in einem Hauptsacheverfahren, in dem ein Gericht gründlich
       und mit langer Vorbereitungszeit die Gefahrenprognose prüfen kann, auch so
       bleiben würde“, sagte der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam. Er war während
       des Gipfels für den anwaltlichen Notdienstes unterwegs, der unter anderem
       Polizeieinsätze kritisch begleitete.
       
       ## Verfassungsschutz outet Aktivisten
       
       Auch der Hamburger Verfassungsschutz wurde vor dem Gipfel aktiv. Er
       veröffentlichte im Internet die Namen mehrerer linker AktivistInnen. Nicht
       nur GipfelgegnerInnen hielten das für Einschüchterungsversuche. Auch
       Rechtsanwalt Adam spricht von einem Diffamierungsversuch seitens der
       Behörden. „Hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte halte ich die
       Veröffentlichung des Verfassungsschutzes für bedenklich. Es hätte kaum der
       namentlichen Benennung der Personen gebraucht, um die Aufgaben des
       Verfassungsschutzes zu erfüllen“, so Adam.
       
       ## Polizei ignoriert Camp-Urteil
       
       Von einem „Putsch der Polizei gegen die Justiz“ sprach eine Woche vor dem
       Gipfel der Hamburger Rechtsanwalt Martin Klingner. Nach wochenlangem Hin
       und Her hatte das Hamburger Verwaltungsgericht das geplante
       „antikapitalistische“ Protestcamp genehmigt. Als am nächsten Mittag die
       ersten AktivistInnen mit dem Aufbau beginnen wollten, stellte sich ihnen
       die Polizei in den Weg – trotz des zu diesem Zeitpunkt gültigen
       Gerichtsurteils.
       
       ## Spezialkommandos mit Sturmgewehren
       
       Für Erstaunen sorgte der polizeiliche Einsatz von Spezialeinsatzkommandos
       (SEK) samt Pumpguns und Sturmgewehren gegen G20-Gegner im Schanzenviertel.
       Das SEK machte einerseits am Freitag im Zuge der Krawalle auf Häuserdächern
       und Baugerüsten Festnahmen. Aber andererseits auch am nächsten Abend, als
       es keine vergleichbare Bedrohung für die Polizei gab, stand das SEK mit
       schwerer Bewaffnung am Neuen Pferdemarkt DemonstrantInnen gegenüber.
       „Rechtlich ist das Einsetzen dieser Einheiten problemlos“, erklärte Rafael
       Behr, Kriminologe und Professor an der Hamburger Polizeiakademie. Hamburgs
       Gesamteinsatzleiter Hartmut Dudde hatte nach dem Gipfel erklärt, dass man
       sich bei der Gefahrenlage künftig öfter auf SEK-Einsätze bei
       Demonstrationen einstellen müsse. Behr hält das allerdings für
       unwahrscheinlich. Für Demonstrationen, bei denen die Polizei
       Ausschreitungen erwartet, seien regelhaft die Beweissicherungs- und
       Festnahmeeinheiten (BFE) zuständig.
       
       ## Militärische Aufrüstung gegen DemonstrantInnen
       
       Der Kriminologe Behr verweist im Zusammenhang mit dem SEK-Einsatz auf ein
       allgemeines Aufrüsten der Polizeieinheiten und die Einrichtung des
       sogenannten BFE+. Diese neue Einheit der Bundespolizei ist eigentlich zur
       Terrorismusbekämpfung gegründet worden und neben Sturmgewehren mit
       gepanzerten Fahrzeugen ausgestattet. Während des G20-Gipfels war das BFE+
       laut Bundespolizei gegen die Ausschreitungen im Einsatz. Es ist von der
       Bewaffnung her zwischen SEK- und BFE-Einheiten einzuordnen, das
       Einsatztraining zum Häuserkampf soll dem der Bundeswehr ähneln. „Durch die
       neue Einheit bekommt die Polizei insgesamt ein militärischeres Gesicht“,
       hatte Behr bereits 2015 bei deren Gründung kritisiert. Auch die Hamburger
       BFE-Einheit war schon im November 2016 mit Sturmgewehren und einem
       Panzerwagen ausgestattet worden – ebenfalls unter dem Stichwort
       „Anti-Terror-Kampf“.
       
       ## Tränengasgranaten
       
       Am ersten Gipfeltag setzte die Polizei gegen DemonstrantInnen
       Tränengasgeschosse ein. Der Hamburger Polizei sei der Einsatz dieser
       Geschosse grundsätzlich erlaubt, erklärte Polizeiwissenschaftler Behr.
       „Allerdings bevorzugt die Hamburger Polizei andere Mittel und macht das
       schon lange nicht mehr.“ So seien es die hessischen Hundertschaften, die
       die Gasgeschosse einsetzten. Wenige Tage nach dem Gipfel kam heraus, dass
       ein großer Teil der verletzten hessischen Beamten Augenverletzungen durch
       Tränengas erlitten hatten. Insgesamt wurden laut Hamburger Senat 182 Beamte
       durch Reizgas verletzt.
       
       ## Österreichische Polizisten
       
       Für Irritationen sorgten schon Tage vor dem Gipfel die Kolonnen
       österreichischer Polizeiautos. Insgesamt waren laut österreichischem
       Innenministeriums 200 österreichische Polizisten in Hamburg, darunter 20
       Beamte des Einsatzkommandos „Cobra“ und 70 Beamte der Wiener Sondereinheit
       „Wega“. Während der größte Teil der österreichischen Polizeikräfte für
       Einreisekontrollen am Flughafen und Verkehrslotsungen vorgesehen war, waren
       die Sondereinheiten auch beim Einsatz am Schulterblatt beteiligt und
       unterstützten die SEK-Kräfte. Dass ausländische Polizeieinheiten überhaupt
       eingesetzt werden dürfen, liegt an zwei Verträgen zwischen Deutschland und
       Österreich: Den „Prümer Vertrag“ unterzeichneten 2005 neben Deutschland und
       Österreich auch Belgien, Spanien, Frankreich, die Niederlande und
       Luxemburg. Der Vertrag soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
       insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, aber auch etwa der „illegalen
       Migration“ verbessern. Neben dem umfassenden Austausch unter anderem von
       DNA-Daten regelt Artikel 24 auch „gemeinsame Einsatzformen“, etwa „zur
       Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit“. Der
       „Deutsch-österreichischen Polizei- und Justizvertrag“ hingegen regelt
       bereits seit 2003, dass zur Gefahrenabwehr „Beamte der Polizeibehörden des
       einen Vertragsstaates den zuständigen Stellen des anderen Vertragsstaates
       ausnahmsweise zur Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben einschließlich
       hoheitlicher Befugnisse unterstellt werden“. Grundsätzlich haben sich
       ausländische Kräfte dabei an deutsches Recht zu halten. Die Verantwortung
       für deren Einsätze trug dabei die Hamburger Polizei.
       
       ## Datensammlung von Hotelgästen
       
       Warum sich die Polizei während des Gipfels insbesondere für italienische
       Hotelgäste interessierte, ist bislang unklar. Bekannt wurde allerdings,
       dass sie mehrere Hostels zur Herausgabe von Personendaten drängte. Mehrere
       Hostel-BetreiberInnen, die aufgesucht wurden, gaben an, dass die
       PolizistInnen keine Begründungen für ihre Forderungen mitteilten. Das
       jedoch ist rechtswidrig, erklärte der Hamburger Strafverteidiger Alexander
       Kienzle. Die Datenerhebung der LKA-BeamtInnen ohne konkrete
       Verdachtsmomente im Kontext einer Ermittlung sei schlicht nicht in Ordnung.
       
       ## Razzia nach vagem Hinweis
       
       Einen Tag nach den Krawallen am Schulterblatt stürmte die Polizei am 8.
       Juli das Internationale Zentrum B5. Anlass war ein „ernstzunehmender
       Hinweis des Verfassungsschutzes“, erklärte die Hamburger Polizei. Es habe
       Gefahr im Verzug bestanden wegen des Verdachts, dass sich „gefährliche
       Gegenstände“ zur Herstellung von Brandsätzen in den Räumlichkeiten
       befänden. Gefunden wurde illegale Pyrotechnik, keine Brandsätze. Jedoch
       blieb es nicht bei der Durchsuchung des Zentrums. Das benachbarte Kino
       B-Movie sowie mindestens eine Privatwohnung wurden gleich mit durchsucht.
       Weder die Wohnung noch das Kino gehören zum B5. Es wurde für beide kein
       schriftlicher Durchsuchungsbeschluss vorgelegt. Der Bewohner der
       Privatwohnung wirft der Polizei vor, die Wohnung komplett verwüstet zu
       haben. Sowohl die betroffenen Nachbarn des B5 als auch dortige
       AktivistInnen berichten von Polizeigewalt während der Durchsuchung. Mehrere
       Stunden seien sie gefesselt, medizinische Betreuung und anwaltliche Hilfe
       unterbunden worden. Die Durchsuchungen ohne schriftlichen Beschluss müssen
       dabei nicht zwingend illegal gewesen sein, erklärte der Hamburger
       Strafrechtler Joachim Lauenburg. Es komme auf den zeitlichen Rahmen an. In
       einer offiziellen polizeilichen Mitteilung zu dem Einsatz heißt es, dass
       der Hinweis vom Verfassungsschutz am gleichen Tag einging. Damit könnte die
       Dringlichkeit gegeben sein, sagte Lauenburg. Ob es allerdings tatsächlich
       rechtens war, müsse im Nachhinein festgestellt werden.
       
       ## Hausdurchsuchung wegen taz-Interviews
       
       Schon vor dem Gipfel hatte es Hausdurchsuchungen gegeben. Die Wohnungstüren
       zweier Aktivisten der linksradikalen Gruppe Roter Aufbau wurden von
       PolizistInnen mit Maschinenpistolen im Anschlag eingetreten – weil die
       Aktivisten der taz ein Interview gegeben haben sollen. Den beiden Männern
       wurde vorgeworfen, sie seien die beiden Gipfelgegner „Ernst Henning“ und
       „Timo Schmidt“, die die Brandattacke auf die Messehallen im vorigen
       November in der taz als „legitime Form des Widerstands“ bezeichnet hatten.
       Wie die Behörden darauf kamen, dass es sich bei den Männern um die
       Interviewpartner handeln könnte, ist unklar. Naheliegend ist, dass die
       Behörden entweder die taz oder die linken Aktivisten überwacht haben. Die
       Behörden schweigen bisher dazu, auf welcher rechtlichen Grundlage das
       möglicherweise geschehen ist.
       
       ## Gefangenensammelstelle
       
       Dass die Einrichtung der Gefangenensammelstelle (Gesa) in Harburg für
       Rechtsbrüche sorgen werde, hatte der Anwaltliche Notdienst schon vor
       Gipfelbeginn befürchtet – und sieht sich im Nachhinein bestätigt. Dort
       seien die Rechte sowohl von Gefangenen wie Rechtsanwälten systematisch
       verletzt worden. „Wir sind bei dem Versuch, von der Polizei in Gewahrsam
       genommene Personen rechtlichen Beistand zu leisten, blockiert, beschimpft
       und physisch attackiert worden“, kritisierte Rechtsanwalt Lino Peters. Auch
       einigen Festgenommenen soll es nicht besser ergangen sein: Wie der
       Anwaltliche Notdienst berichtet, erhielt beispielsweise eine verletzte
       junge Frau, die in die Gesa eingeliefert wurde, über 15 Stunden lang keine
       Nahrung. Erst nach 40 Stunden sei sie einem Richter vorgeführt worden, der
       sie aus Mangel an Beweisen freiließ. „Es gab eine ganze Reihe ähnlicher
       Fälle“, sagte Rechtsanwalt Adam, der ebenfalls in der Gesa vor Ort war.
       
       ## Fußfesseln für linke Krawallmacher
       
       Als Reaktion auf die gewalttätigen Proteste brachte Bundesinnenminister
       Thomas de Maizière (CDU) die Idee ins Spiel, künftig Fußfesseln bei
       potenziellen linken Gewalttätern anzulegen. Für die Umsetzung müssten
       allerdings die Bundesländer entsprechende Gesetze beschließen. Ein von der
       Bundesregierung im April beschlossenes Gesetz, wonach bei extremistischen
       „Gefährdern“ präventiv elektronische Fußfesseln angelegt werden dürfen,
       bezieht sich hingegen auf internationalen islamistischen Terrorismus.
       
       29 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) André Zuschlag
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
       
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