# taz.de -- Gipfel-Gefangene in Hamburg: Knast nach dem Protest
       
       > 35 Menschen sitzen wegen der G20-Proteste in U-Haft. Was ihnen
       > vorgeworfen wird, woher sie kommen und warum einigen eine harte Strafe
       > droht.
       
 (IMG) Bild: Schlechte Aussicht: In der Untersuchungshaft in Billwerder warten Gipfelgegner auf ihren Prozess
       
       Hamburg taz | Auf Hamburgs Straßen habe er „unkontrollierte Freiheit
       geatmet“. Riccardo, wie der Verfasser eines [1][offenen Briefes] an die
       linke Szene sich nennt, ist einer von 35 Inhaftierten, die noch wegen der
       Proteste gegen den G20-Gipfel in Untersuchungshaft sitzen. Keine
       Gefangenschaft könne „die Erfahrung des Zusammenkommens auf Hamburgs
       Straßen bezwingen“, schreibt er aus dem Gefängnis Billwerder.
       
       Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft wegen der G20-Proteste gegen 51
       Beschuldigte Haftbefehle erlassen. Inzwischen wurden 15 von ihnen
       entlassen, während die Ermittlungsverfahren gegen sie weitergehen.
       Insgesamt laufen 152 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten im Zusammenhang
       mit dem Gipfel, davon 51 gegen unbekannt.
       
       Unter den Inhaftierten sind 13 Deutsche, sechs Italiener und drei
       Franzosen, die restlichen sind Staatsangehörige aus der Schweiz,
       Österreich, Russland, Ungarn, Serbien, den Niederlanden, Rumänien und
       Tschechien. Den meisten werden mehrere Straftaten vorgeworfen: Widerstand
       gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff, schwerer Landfriedensbruch,
       versuchte gefährliche Körperverletzung und in einigen Fällen Verstöße gegen
       das Vermummungsverbot. Auch Sachbeschädigung und in je einem Fall der
       Eingriff in den Luftverkehr und Einbruchdiebstahl sind unter den Vorwürfen.
       
       Brisant ist der Vorwurf des tätlichen Angriffs: Er geht zurück auf eine
       Gesetzesverschärfung, die seit dem 1. Juli in Kraft ist. Wer etwa eine*n
       [2][Polizist*in schubst], muss seitdem mit einer Freiheitsstrafe von
       mindestens drei Monaten rechnen, egal, ob der Beamte dabei verletzt wurde,
       Schmerzen erlitten hat oder nicht. Die Strafe verdoppelt sich auf
       mindestens sechs Monate, wenn der „Angriff“ aus einer Gruppe heraus
       begangen wurde. Mit anderen Worten: Wer einen Polizisten falsch berührt,
       während noch andere Leute neben einem stehen, kann mit sechs Monaten Knast
       rechnen, und die daneben stehenden auch.
       
       Für 18 der jetzt in U-Haft sitzenden Menschen könnte dieses Szenario
       zutreffen. Mit einer Ausnahme wird allen, denen Widerstand gegen
       Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wird, auch ein solcher „tätlicher Angriff“
       vorgeworfen. 
       
       Vielen sei dieser neue Straftatbestand erst im Nachhinein vorgeworfen
       worden, sagt die Anwältin Fenna Busmann vom Anwaltlichen Notdienst. Also
       nicht beim Aussprechen des Haftbefehls, sondern erst bei der ersten
       Haftprüfung. Der Vorwurf von Landfriedensbruch reiche normalerweise nicht
       aus, um eine Untersuchungshaft zu begründen, erklärte sie.
       
       Bei einigen der Fälle werde die besondere Schwere des Landfriedensbruchs
       mit den schweren Ausschreitungen begründet. Dabei wurden sie bereits am
       Freitagmorgen festgenommen, zu den schweren Ausschreitungen kam es aber
       erst am späten Abend. „Hier werden Menschen für Zustände verantwortlich
       gemacht, die sie gar nicht verantwortet haben können, weil sie schon vorher
       festgenommen wurden“, so Busmann.
       
       Antirepressionsgruppen haben derweil eine Unterstützungskampagne gestartet
       – für die bereits Beschuldigten und diejenigen, die zukünftig noch von
       Repression betroffen sein werden.
       
       26 Jul 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://linksunten.indymedia.org/de/node/219436
 (DIR) [2] /!5401997/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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