# taz.de -- Versuchter Mord: Er rief nur „Existenzvernichter“
       
       > Ein Landwirt muss sich in Stade für Schüsse auf einen Tierarzt
       > verantworten, der seine Tiere abholen wollte. Psychiater soll
       > Schuldfähigkeit klären.
       
 (IMG) Bild: Landwirt Hans-Joachim F. will vor Gericht nicht erkannt werden
       
       STADE taz | Ein einziges Wort soll Hans-Joachim F. gerufen haben, bevor er
       abgedrückt haben soll: „Existenzvernichter“. Im Hof des Landwirts aus
       Osterbruch-Norderende im Landkreis Cuxhaven standen am Morgen des 1.
       Februar dieses Jahres Polizisten, Tierärzte des Veterinäramtes und
       Viehtransporter.
       
       Die Behördenvertreter waren da, um die Rinder, Schafe und Pferde des heute
       56-Jährigen zu beschlagnahmen. Der Landwirt soll wortlos in eine Scheune
       gegangen sein, eine Pistole geholt und aus dem Dunkel des Gebäudes aus
       einer oberen Flügeltür des Scheunentores geschossen haben – so zumindest
       beschreibt die Staatsanwältin Annika Lismann die Tat bei der Verlesung der
       Anklage am Landgericht in Stade. Die Kugel traf den damaligen Leiter des
       Veterinäramtes in den Bauch.
       
       Gestern begann der Prozess wegen versuchten Mordes und des unerlaubten
       Besitzes von Munition. Für den Veterinär sei der Angriff „völlig
       überraschend und unvorhersehbar“ gewesen, sagt die Staatsanwältin. Das
       Mordmerkmal der Heimtücke sei deshalb erfüllt.
       
       Der Tierarzt ist in dem Prozess Nebenkläger, ihm mussten eine Niere und
       Teile des Darms entfernt werden. F. durfte zwar die Pistole, ein Erbstück,
       legal besitzen, nicht aber die Munition. Im Prozess sitzt er ruhig neben
       seiner Anwältin. Die blonden Haare ordentlich gekämmt, die Augenbrauen
       widerspenstig. Zu den Vorwürfen will er sich zunächst nicht äußern.
       
       Hans-Joachim F. war beim Landkreis Cuxhaven schon lange als „schwieriger
       Kunde“ bekannt, sagte Landrat Kai-Uwe Bielefeld der taz im Vorfeld des
       Prozesses, deshalb seien von vornherein Polizisten dabei gewesen. Nun soll
       ein Psychiater F. im Prozess beobachten und Gespräche mit ihm führen. Das
       Gutachten könne eine Einschätzung über die Schuldfähigkeit des Angeklagten
       geben und laut Gerichtssprecherin Petra Baars „eine Rolle für die
       Strafzumessung spielen“.
       
       24 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andrea Scharpen
       
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