# taz.de -- Privatschulen und Einkommen: Kostspielige Bildung
       
       > Kinder aus einkommensschwachen Familien besuchen seltener Privatschulen,
       > da das Schulgeld zu hoch ist. Das widerspricht dem Grundgesetz.
       
 (IMG) Bild: Einige Eltern entscheiden sich für eine Privatschule für ihr Kind, andere können das nicht
       
       Berlin taz | Kinder aus einkommensschwachen Familien besuchen viel seltener
       Privatschulen als gut betuchte Kinder, da die Gebühren für sie zu hoch
       sind. Die Mehrheit der privaten Schulen verstößt damit gegen die
       grundgesetzliche Vorgabe, dass eine Sonderung von Schülern nach ihren
       Besitzverhältnissen verboten ist. Das ergibt eine Studie des
       Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) [1][(.pdf)] in zwei
       Bundesländern, die am Donnerstag vorgestellt wurde.
       
       Nachdem die Sozialforscher im Jahr 2016 in einer Untersuchung festgestellt
       hatten, dass die Mehrheit der Bundesländer bei der Genehmigung von privaten
       Ersatzschulen Vorgaben des Grundgesetzes missachten, haben sie nun
       untersucht, welche Folgen das hat.
       
       Sie suchten sich für ihre Studie drei Prototypen aus: „Der erste Typ ist
       Baden-Württemberg, dort soll es bald gesetzliche Regelungen geben“, so
       Michael Wrase, einer der Autoren der Studie. Mit dem zweiten Typen sind
       Bundesländer wie Berlin erfasst, bei denen es lediglich
       Verwaltungsrichtlinien gibt. Für das dritte Modell steht Hessen, dort gibt
       es keine Regelungen.
       
       In Berlin gehen mehr als 10 Prozent der Kinder auf eine Privatschule. Die
       Höhe des zulässigen Schulgelds ist durch Vorgaben auf Verwaltungsebene
       geregelt. Demnach sind bei einem Bruttojahreseinkommen einer Familie bis
       29.420 Euro Schulgebühren von maximal 100 Euro monatlich erlaubt. Von 94
       privaten Grundschulen halten sich 30 an die Vorgaben, von 67
       Sekundarschulen nur 21. Dass die Gebühren für einkommensschwachen Familien
       zu hoch sind, machen die Forscher am Anteil der lernmittelbefreiten Schüler
       fest: An öffentlichen Grundschulen müssen rund 36 Prozent der Schüler nicht
       für Bücher bezahlen, an privaten sind es lediglich 7 Prozent.
       Lernmittelbefreit sind Schüler, deren Eltern staatliche Unterstützung
       bekommen.
       
       In Hessen gibt es gar keine Vorgaben für private Ersatzschulen, sondern
       lediglich Einzelfallprüfungen. Daher verstoßen die meisten Schulen gegen
       das im Grundgesetz verankerte Sonderungsverbot. Fast die Hälfte der freien
       Schulen erhebt Gebühren von über 200 Euro monatlich. Bei 18 Prozent aller
       Privatschulen bezahlen die Eltern sogar 300 bis 600 Euro pro Monat. Nur an
       der Hälfte der Schulen werden die Gebühren einkommensschwachen Familien
       erlassen. Mit Aufnahmegebühren von rund 500 Euro oder einem verpflichtenden
       Beitrag für einen Förderverein entstehen zusätzlich verdeckte
       Schulgebühren.
       
       Die Forscher kritisieren, dass Schulen in freier Trägerschaft oft durch
       hohe Schulgebühren und die gesetzliche Förderung mehr Geld als öffentliche
       Schulen erhalten.
       
       Als Vorbild gilt dagegen Baden-Württemberg: Ein Gesetzentwurf sieht ein
       Schulgeld von maximal 160 Euro monatlich vor. Die Gebühren dürfen nicht
       mehr als 5 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens betragen. Die Schulaufsicht
       soll das kontrollieren.
       
       Der Verband Deutscher Privatschulverbände kritisiert, dass Schüler und
       Eltern von Privatschulen nicht in die Studie miteinbezogen wurden. Dies
       führe zu realitätsfernen Ergebnissen. Präsident Klaus Vogt weist darauf
       hin, dass Privatschulen stark unterfinanziert sind: „Durch eine
       ausreichende staatliche Finanzierung privater Schulen könnte auf die
       Erhebung von Schulgeld weitgehend verzichtet werden.“
       
       13 Jul 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-003.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Laura Weigele
       
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