# taz.de -- Innenminister in Kiel schaltet Justiz ein: Journalisten abgehört?
       
       > Die Kieler Nachrichten haben einen Fragenkatalog an die Landespolizei
       > Schleswig-Holstein geschickt. Auch um herauszufinden, ob Journalisten
       > überwacht wurden.
       
 (IMG) Bild: Laut Schlewig Holsteins Innenminister Studt ist eine staatsanwaltschaftliche Prüfung alternativlos
       
       Kiel dpa | Wegen der möglichen Überwachung von Journalisten durch
       Schleswig-Holsteins Landespolizei hat Innenminister Stefan Studt (SPD) die
       Justiz eingeschaltet. In einer persönlichen Erklärung wies Studt am
       Donnerstag einen solchen Verdacht zurück. Hintergrund ist ein Katalog von
       18 Fragen zu einer Rocker-Affäre bei der Landespolizei, den die Kieler
       Nachrichten (KN) an sein Haus geschickt haben.
       
       KN-Chefredakteur Christian Longardt begrüßte, dass die Staatsanwaltschaft
       klären solle, ob es strafrechtlich relevante Aktivitäten bei der Polizei
       gegeben habe. „Wir haben keine Vorwürfe erhoben, sondern im Rahmen unseres
       journalistischen Auftrags Recherchefragen gestellt“, sagte er. „Ziel dieser
       Fragen war und ist es, die Vorgänge bei der Landespolizei rund um die
       sogenannte Rocker-Affäre weiter aufzuklären.“
       
       Die Affäre begann, als Ex-Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer dem
       Landeskriminalamt und dessen Ex-Vizechef Ralf Höhs Anfang Mai
       Aktenmanipulation im Zuge von Rocker-Ermittlungen im Jahr 2010 zu einer
       Messerstecherei in einem Neumünsteraner Schnellimbiss vorwarf. Die
       entlastende Aussage eines Informanten aus der Szene zugunsten von zwei
       Beschuldigten sei teilweise unterdrückt worden.
       
       Studt erklärte dazu am Donnerstag nun, „mindestens fünf der gestellten
       Teilfragen zielen darauf ab, ob die Landespolizei seit 2016 Journalisten,
       insbesondere der Kieler Nachrichten, mit Maßnahmen der
       Telekommunikationsüberwachung überzogen hat“. Er habe „keinerlei
       Anhaltspunkte dafür, dass diese Vorwürfe auch nur im Ansatz berechtigt sein
       könnten und weise sie deshalb mit aller Deutlichkeit zurück“. Zwar seien
       die Fragen neutral gestellt, er komme aber zu der Annahme, „dass sie einen
       konkreten Vorwurf beinhalten“.
       
       Laut Studt ist eine staatsanwaltschaftliche Prüfung alternativlos. Er habe
       angewiesen, der Generalstaatsanwaltschaft den Fragenkatalog zukommen zu
       lassen mit der Bitte, „ihn unter allen denkbaren strafrechtlichen Aspekten
       zu prüfen“, sagte er auf seiner voraussichtlich letzten Pressekonferenz als
       Innenminister des Landes. Fragen zu seiner persönlichen Erklärung ließ er
       dabei nicht zu. Die Generalanwaltschaft war zunächst nicht für eine
       Stellungnahme zu erreichen.
       
       ## Keine Anhaltspunkte für eine Straftat
       
       Ein Sprecher der Landespolizei verwies auf Anfrage auf eine Mitteilung vom
       30. Mai. Darin stellte LKA-Direktor Thorsten Kramer fest, vor einer
       Telefonüberwachung erfolgten umfangreiche Prüfungen. „Die Landespolizei
       führte und führt keine illegalen Überwachungen der Telekommunikation durch,
       insbesondere weil gesetzeskonform handelnde Beamte und Beschäftigte – wie
       in der gesamten Landespolizei – Verantwortung tragen.“
       
       Zwei Ermittler hatten sich 2010 gegen die Vorfälle aufgelehnt. Einer der
       beiden Polizisten schaltete wegen der Aussage des Informanten später über
       seinen Anwalt die Staatsanwaltschaft Kiel ein. Die sah nach Prüfung der
       Vorwürfe jedoch keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat.
       Mittlerweile beschäftigt sich auf Bitten der Beamten auch die
       Polizeibeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni, mit dem Fall.
       
       In der vergangenen Woche wiesen Innenministerium und Staatsanwaltschaft
       Vorwürfe gegen das LKA und Höhs im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags
       zurück. Weil Pirat Breyer [1][im Mai Strafanzeige gegen Höhs erstattete],
       prüft die Staatsanwaltschaft Lübeck derzeit den Anfangsverdacht einer
       Straftat und entsprechende Verjährungsfristen. Derzeit gebe es aber „keine
       zureichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat“,
       sagte Generalstaatsanwalt Wolfgang Zepter im Aussschuss.
       
       16 Jun 2017
       
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