# taz.de -- Personalmangel am Bremer Landgericht: In dubio pro Günthner
       
       > Justizsenator Martin Günthner (SPD) sagt, er gebe genug Geld für sein
       > Ressort aus. Dabei gefährdet der Personalmangel Grundrechte
       
 (IMG) Bild: Braucht wegen Personalmangel Hilfsstrafkammern: Landgericht Bremen
       
       BREMEN | taz Justizsenator Martin Günthner (SPD) hat „Spiegel Online“ zu
       einer Richtigstellung aufgefordert. Der Grund dafür sind Zahlen des
       Deutschen Anwaltvereins (DAV) über die das Nachrichtenportal berichtete.
       Diese legten nahe, dass Bremen von allen Bundesländern am wenigsten in die
       Justiz investiere – Laut DAV nämlich nur 1,4 Prozent des Gesamthaushalts.
       Dem widerspricht Günthner: „Bremen gibt einen ebenso großen Teil seines
       Gesamthaushalts für Gerichte und Staatsanwaltschaften aus wie zum Beispiel
       Bayern.“ Bei den Ausgaben pro Einwohner läge das Bremer Justizressort sogar
       deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
       
       Bei einem Gesamthaushalt von rund 3,79 Milliarden Euro fallen auf Gerichte
       und Staatsanwaltschaften 91 Millionen und das seien eben 2,6 Prozent. „Eine
       angemessene Ausstattung unserer Gerichte ist mir ein besonderes Anliegen“,
       sagt Günthner, „in den letzten sechs Monaten haben wir die Zahl der Richter
       und Staatsanwälte im Land Bremen von 266 auf 281 erhöht.“
       
       Damit konfrontiert, sagt Swen Walentkowski vom DAV, nicht ohne Spott: „Ich
       gratuliere, dass Bremen es auf 2,5 Prozent schafft!“ Der DAV habe mit
       „Nettozahlen“ gerechnet, weil man wissen wollte, was die Länder im
       Vergleich für Personal, Gebäude und Technik ausgeben, Ausgaben für
       Pensionen und Ähnliches habe man nicht einbezogen.
       
       Auch 2,5 Prozent seien noch beschämend, so der Rechtsanwalt: „Es geht nicht
       darum, ob man nun Letzter oder Viertletzter in einem Ranking ist.“ Der
       gesellschaftliche Stellenwert der Justiz sei zu gering. Walentkowski sagt:
       „Ich erlebe immer wieder, dass Richter einen Vergleich nur dringend
       empfehlen, um keine Urteilsbegründung schreiben zu müssen und das Verfahren
       schnell zu beenden.“ Angesichts von Personalmangel sei der Druck auf viele
       Richter sehr hoch, um politisch vorgeschriebene Verfahrensquoten
       einzuhalten.
       
       Tatsächlich ist ein Sorgenkind der Bremer Justiz die anhaltende Überlastung
       des Landgerichts. Karin Goldmann, Präsidentin des Landgerichts, forderte
       vor Kurzem sechs neue RichterInnen. Tatsächlich mussten wegen
       Personalmangels wiederholt Hilfsstrafkammern eingerichtet werden, um
       Verfahren nicht zu verschleppen. Das betrifft besonders Haftsachen: Wenn
       Beschuldigte in U-Haft sitzen, dürfen bis zum Beginn der Anklageerhebung
       nicht mehr als sechs Monate vergehen, ansonsten muss man sie wieder
       freilassen.
       
       Die Schaffung von kurzfristiger Abhilfe ist allerdings kompliziert: Die
       Einrichtung von Hilfskammern kann dem im Grundgesetz verankerten Anspruch
       auf den gesetzlichen Richter widersprechen: Um die Gewaltenteilung nicht zu
       gefährden, muss im Voraus bestimmt sein, welche Kammer und RichterInnen für
       aufkommende Verfahren zuständig sind. Das soll verhindern, dass die
       Exekutive durch Manipulation der richterlichen Zuständigkeit Einfluss auf
       ein konkretes Verfahren nehmen kann.
       
       Deswegen ist eine Hilfsstrafkammer in der Rechtsprechung ein wunder Punkt.
       Nikolai Sauer, Landgerichtssprecher, sagt: „In dem Moment, wo eine
       Hilfsstrafkammer eingerichtet werden muss, macht man sich angreifbar.“ Die
       Verteidigung kann gegen Hilfsstrafkammern Besetzungsrügen stellen. Damit
       ist eine erfolgreiche Berufung wahrscheinlicher und das Verfahren
       verkompliziert sich.
       
       In Bremen gibt es aufgrund akuter Überlastung aktuell eine
       Hilfsstrafkammer. Auch im vergangenen Jahr gab es bereits eine. Dort wurde
       etwa über Alpi T. verhandelt, einen Motorradraser, der wegen fahrlässiger
       Tötung eines Rentners zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
       
       Armin von Döllen, Anwalt des Verurteilten, hatte damals eine Besetzungsrüge
       gegen das Gericht eingesetzt. Er sagt: „Es ist kein Geheimnis, dass das
       Landgericht stark überlastet ist.“ Beim Landgericht sei am
       Geschäftsverteilungsplan „herumexperimentiert“ worden: „Das ist alles
       Flickwerk, vergleichbar mit einer Decke, die zu allen Seite zu kurz ist.“
       
       Das Justizressort macht geltend, dass es in den vergangenen zwei Jahren ein
       Viertel mehr Verfahren gegen Personen in U-Haft gegeben habe. Immerhin:
       Angesichts dessen habe man die Gesamtzahl der RichterInnen am Landgericht
       zu Jahresbeginn bereits erhöht, zudem strebe man bis zum Jahresende eine
       weitere Erhöhung über die geforderten Stellen hinaus an. Vielleicht ist es
       ja bald wieder kuschelig unter der noch löchrigen Personaldecke.
       
       27 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Landgericht Bremen
 (DIR) Bremen
 (DIR) Finanzen
 (DIR) Justiz
 (DIR) Der Spiegel
 (DIR) deutsche Justiz
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Warten aufs Urteil: Die Richter sind überlastet
       
       Der Berg von unbearbeiteten Verfahren am Landgericht wächst seit fünf
       Jahren kontinuierlich an. Der Grund: die steigende Zahl von Straftaten