# taz.de -- Spielstraße Gudvanger Straße: Kinderfreie Zone in Prenzlauer Berg
       
       > Der Bezirk stimmt vor Gericht einer Minimallösung zu: Künftig sollen die
       > Kinder einmal im Monat für vier Stunden auf der Straße spielen dürfen.
       
 (IMG) Bild: Ab Mai 2018 soll dieser Teil der Gudvanger Straße für vier Stunden im Monat den Kindern gehören
       
       Im Streit um die Einrichtung einer temporären Spielstraße in Prenzlauer
       Berg hat es nach jahrelangem Tauziehen zwischen Anwohnern und Bezirk nun
       eine Einigung vor dem Verwaltungsgericht gegeben. Künftig soll ein etwa 100
       Meter langes Teilstück der Gudvanger Straße am Humannplatz von Mai bis
       Oktober einmal im Monat von 14 bis 18 Uhr für den Autoverkehr gesperrt
       werden. In dieser Zeit soll dort eine Veranstaltung „Temporäres Spielen auf
       der Straße“ stattfinden, die vom Bezirk organisiert wird. „Die Kläger haben
       demgegenüber versichert, gegen das Projekt zukünftig nicht mehr
       vorzugehen“, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit.
       
       „Mit dem getroffenen Kompromiss haben wir nun größere Rechtssicherheit“,
       sagte Bezirksstadtrat Torsten Kühne (CDU), der die temporäre Spielstraße
       2015 mit auf den Weg gebracht hatte. „Das Gericht hat noch einmal betont,
       dass insbesondere der Veranstaltungscharakter stärker herausgestellt werden
       muss, um eine Sperrung für den Autoverkehr zu rechtfertigen.“
       
       Daran war das Projekt im ersten Anlauf gescheitert. Der Bezirk hatte die
       Spielstraße als Veranstaltung angemeldet, um das Spielen auf der Straße –
       ursprünglich war einmal die Woche von 10 bis 18 Uhr vorgesehen – zu
       rechtfertigen. Doch Anwohner klagten dagegen, und das Gericht gab ihnen
       recht: Es reiche nicht, die Kinder auf der Straße herumhüpfen zu lassen,
       das sei noch keine Veranstaltung.
       
       Das Jugendamt des Bezirks und eine Bürgerinitiative pro Spielstraße
       besserten daraufhin nach: Für 2016 meldete man beim Ordnungsamt eine – nur
       noch 14-tägig vorgesehene – Veranstaltung „Temporäres Spielen auf der
       Straße“ an und berief sich auf die UN-Kinderrechtskonvention, nämlich dem
       Kinderrecht auf Spielen. Die Anwohner legten dagegen erneut Widerspruch vor
       Gericht ein.
       
       „Mit dem Kompromiss haben wir zwar nun kein Grundsatzurteil zum Spielen auf
       der Straße, aber für das Modellprojekt ist es gut“, sagte Stadtrat Kühne.
       Man wolle sich nun gemeinsam mit Kitas und der Bürgerinitiative ein
       schlüssiges Veranstaltungskonzept überlegen. Im Mai 2018 sollen die Kinder
       dann endlich auf die Straße dürfen.
       
       25 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Klöpper
       
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