# taz.de -- Die Wahrheit: Hundsfott, erbärmlicher!
       
       > Eigentlich sehr schade: Die Majestätsbeleidigung ist nicht mehr strafbar.
       > Damit entfällt auch jeder Anreiz, es im Schmähfach richtig krachen zu
       > lassen.
       
 (IMG) Bild: So geht deutscher Kindergarten: alles schön in Reih und Glied
       
       Gülletriefende Nachgeburt des Pferdefüßigen. Kahlgefressener Schwanz einer
       räudigen Ratte. Fauliger Darmwind des achtpansigen Krautfressers. Nässendes
       Hühnerauge am Käsequanten einer Wanderhure.
       
       Hach ja. Ein wehmütiges „Herzlich willkommen im Jahr des Herrn 2017“. Noch
       bevor ihre liebreizende Durchlaucht Angela aus hin und zurück
       Mecklenburg-Vorpommern mangels relevanter Konkurrenz vom Volke genötigt
       wird, sich durch eine weitere Legislatur zu langweilen, hat der Bundestag
       in der vorigen Woche mal eben noch einen Rest Mittelalter aus dem
       Strafgesetzbuch geräumt: Ersatzlose Streichung des Paragrafen 103,
       umgangssprachlich: der Majestätsbeleidigungsparagraf.
       
       Noch mal zur Auffrischung: Die Abschaffung des Straftatbestandes wurde
       beschleunigt, weil im vergangenen Jahr ein osmanischer Sultan von einem
       deutschen Satiriker unter anderem als leidenschaftlicher Tierliebhaber
       gepriesen wurde. Allerdings auf einem so pipileicht in Türkische zu
       übersetzenden Niveau, dass die eingebildete Majestät intellektuell keine
       Probleme damit hatte, sich beleidigt zu fühlen.
       
       Es ist logisch und folgerichtig, dass die Schmähung von Staatsoberhäuptern
       in postabsolutistischen Zeiten nicht mehr mit Teeren, Federn, Steinigen,
       Kopfabhauen oder Einweisen in rechtsstaatliche Musterhaftanstalten wie
       Silivri bei Istanbul oder Guantánamo auf Kuba geahndet wird. Andererseits
       ist es schon ein bisschen bedauerlich, dass sich heutzutage kaum jemand
       mehr die Mühe macht, hochrangiges Regierungspersonal und andere
       vermeintliche Autoritäten würdig und angemessen zu beleidigen.
       
       ## Qualitativ ansprechende Majestätsbeleidigung
       
       Ich will jetzt nicht sagen, dass im Mittelalter alles besser war. Dafür
       kenne ich mich in dieser Epoche nicht gut genug aus. Aber es scheint mir
       doch so, dass die Kunst der qualitativ ansprechenden Majestätsbeleidigung
       in früheren Zeiten mehr gepflegt wurde. Das kann selbstverständlich am
       aktuellen, für Beleidigungen zuständigen Personal, an den Humoristen,
       Satirikern, Kabarettisten liegen.
       
       Ich vermute aber eher, dass das preiswerte Angebot, also die Qualität des
       zu beleidigenden Personenkreises, zur von Resignation getriebener Faulheit
       verleitet. Nehmen wir nur mal das derzeit naheliegendste Beispiel einer
       hochrangigen Persönlichkeit, seine US-amerikanische Majestät Donald Trump.
       Wie sollte man so einen angemessen herabwürdigen? Reichte da nicht ein
       einfaches „Blitzbirne“, ein „Du Honk“ oder irgendeine beliebige Invektive
       mit Frisur, „Geföhntes Frettchen“ oder so was?
       
       Sollten Sie selbst mal in die Verlegenheit kommen, empfehle ich Ihnen einen
       Fantasie anregenden Ausflug in das vom belgischen Comic-Künstler Hergé
       geschaffene unendliche Beleidigungsuniversum des Käpt’n Haddock aus der
       Serie „Tim & Struppi“. Der 1983 gestorbene Hergé hatte Trump nicht im Sinn,
       als er seinem Haddock bereits eine wahrhaft gültige kunstvolle Anrede und
       Charakterisierung des amerikanischen Präsidenten in den Mund legte: „Sie
       Gurkensalat!“
       
       6 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Fritz Eckenga
       
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