# taz.de -- Berliner Urteil zu Handys im Unterricht: Nimm ruhig ab!
       
       > Ein Berliner Lehrer kassiert das Handy eines Schülers ein – übers ganze
       > Wochenende. Das sei kein Eingriff in die Grundrechte, urteilt das
       > Verwaltungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Kommt in der Schule oft nicht gut an: Surfen auf dem Smartphone
       
       Schüler können ihre Lehrer auf vielerlei Arten zur Weißglut treiben. Eine
       zuverlässige Methode dürfte der exzessive Gebrauch des Mobiltelefons
       während des Unterrichts sein. Vermutlich stellt man die Tastentöne auf
       Anschlag, während man nach dem nächsten YouTube-Video sucht.
       
       Oder, noch besser, man dreht einfach gleich selbst ein Video von dem
       Menschen, der sich da vorne vor der Tafel müht. Die Wahrscheinlichkeit,
       dass man das Handy dann los ist, ist zwar groß. Aber was soll’s, spätestens
       nach Schulschluss kriegt man das Ding ja wieder.
       
       Ein Lehrer an einer Berliner Sekundarschule fand das offenbar pädagogisch
       nicht mehr tragbar – und kassierte folglich das Handy eines Neuntklässlers
       gleich übers ganze Wochenende ein. Der Schüler und dessen Eltern klagten
       daraufhin vor dem Verwaltungsgericht, weil der Schüler sich in seinen
       Grundrechten eingeschränkt und überdies „in seiner Ehre verletzt und
       gedemütigt“ sah.
       
       ## Interesse fehlt
       
       Das Gericht wies die Klage am Mittwoch ab. Weil der nun 18-Jährige
       inzwischen die Schule gewechselt hat, könne man ein möglicherweise
       rechtswidriges Verhalten des Lehrers und der Schulleitung nicht mehr so
       einfach feststellen: Es fehle schlicht ein „begründetes Interesse“ des
       Klägers, so die formalistische Begründung. Schließlich sei die Gefahr einer
       erneuten „etwaigen Diskriminierung“ ja nun nicht mehr gegeben. Darüber
       hinaus, so die Richter, sehe man hier aber auch grundsätzlich weder einen
       „schwerwiegenden Grundrechtseingriff“ noch das Erziehungsrecht der Eltern
       eingeschränkt.
       
       Menschlich mag der Impuls des Lehrers, mal richtig durchgreifen zu wollen,
       nachvollziehbar sein. Vielleicht war es sogar pädagogisch sinnvoll.
       Immerhin hatte die Handygeschichte ein Nachspiel, mit dem der Schüler so
       nicht gerechnet haben dürfte. Aber der Zweck heiligt eben nicht immer die
       Mittel. Schon gar nicht in einer Situation, wo ein Lehrer seine
       Machtposition gegenüber dem Schüler ausspielen kann.
       
       Formaljuristisch mag die Ablehnung der Klage rechtens sein. Als gerecht
       empfindet man sie nicht.
       
       18 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Klöpper
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Handy
 (DIR) Schule
 (DIR) deutsche Justiz
 (DIR) Urteil
 (DIR) Lehrer
 (DIR) Helikoptereltern
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) JunglehrerInnen im Referendariat: Und plötzlich sind da Schüler!
       
       Nach dem Studium kämpfen sich angehende LehrerInnen durch das
       Referendariat. Eine Doku zeigt, wie drei von ihnen nach ihrer Rolle suchen.
       
 (DIR) Kommentar zu unsicheren Schulwegen: Liebe Eltern, lasst eure Kinder frei!
       
       Es hat schlimme Folgen, wenn Kinder nicht mehr frei herumstromern dürfen.
       Wohl dem, der allein zur Schule darf.