# taz.de -- Todesstrafe in den USA: Häftling in Arkansas hingerichtet
       
       > Der US-Bundesstaat vollstreckt erstmals seit 2005 ein Todesurteil. Sieben
       > weitere Häftlinge sollen bis Ende des Monats exekutiert werden.
       
 (IMG) Bild: Ledell Lee (Mitte) bei einer Anhörung im Gericht, die das Todesurteil aussetzen sollte
       
       Washington epd | Henker im US-Bundesstaat Arkansas haben erstmals seit 2005
       ein Todesurteil vollstreckt. Der wegen Mordes verurteilte 51-jährige Ledell
       Lee wurde kurz vor Mitternacht mit einer Giftspritze getötet. Die Exekution
       im Cummings Unit-Gefängnis in Grady habe zwölf Minuten gedauert, berichtete
       die Zeitung Arkanas Democrat Gazette [1][in ihrer Online-Ausgabe].
       
       Der Bundesstaat stieß jedoch erneut auf juristische Barrieren bei seinem
       Vorhaben, bis Monatsende eine Serie von bis zu acht Hinrichtungen zu
       vollstrecken. Eine für Donnerstag geplante zweite Exekution wurde
       aufgeschoben. Der Todeshäftling Stacey Johnson hatte den Aufschub verlangt,
       um DNA-Spuren zu testen. Hintergrund der von Gouverneur Asa Hutchinson
       angeordneten Hinrichtungen ist, dass das Verfallsdatum für eine der
       Substanzen für die Giftspritzen abläuft Ende April abläuft.
       
       Laut Todesurteil hatte Lee im Februar 1993 die 26-jährige Debra Reese in
       Jacksonville in Arkansas bestohlen und zu Tode geprügelt. Seine
       Verurteilung war jedoch umstritten. Lee beteuerte seine Unschuld und
       forderte zusätzliche DNA-Untersuchungen an Beweismaterial.
       
       Prozess und Berufungsverfahren seien „vollkommen falsch“ gelaufen, erklärte
       Lees Berufungsanwältin Cassandra Stubbs. Ein Verteidiger sei betrunken
       gewesen, der Richter habe eine Affäre gehabt mit einer Mitarbeiterin der
       Staatsanwaltschaft, und Lees intellektuelle Behinderung sei nicht zur
       Sprache gekommen. Das Oberste US-Gericht lehnte Lees Anträge gegen die
       Hinrichtung jedoch ab.
       
       Auf mehreren Ebenen haben sich Berufungsgerichte in den vergangenen Tagen
       mit Anträgen der Todeshäftlinge befasst. Es geht um Zurechnungs- und
       Schuldfähigkeit, den Ablauf der Gerichtsverfahren, die Zulässigkeit des
       Giftcocktails in den Spritzen und die Frage, ob die schnelle Abfolge der
       Exekutionen ausreichend Zeit lässt für Gnadengesuche.
       
       ## Streit über Giftspritzen
       
       Ungewöhnlich bei den Auseinandersetzungen waren die intensiven
       Streitigkeiten um die Zusammensetzung der Giftspritzen. Nur Stunden vor
       Lees Hinrichtung hob das Oberste Gericht von Arkansas ein zeitweiliges
       Verbot von Vecuroniumbromid in den Injektionen auf. Die Lieferfirma hatte
       geklagt, weil die Gefängnisbehörde den Kauf der Substanz für „legitime
       medizinische Zwecke“ getätigt habt. Wenige Tage zuvor hatte ein
       Bundesberufungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Einsatz von
       Midazolam aufgehoben, das mutmaßlich zu qualvollen Hinrichtungen führen
       kann.
       
       In den USA wurden im vergangenen Jahr 20 Menschen hingerichtet, weniger als
       jemals zuvor seit 25 Jahren. In 31 der 50 Bundesstaaten ist die Todesstrafe
       legal.
       
       Im Bundesstaat Virginia wandelte Gouverneur Terry McAuliffe am Donnerstag
       eine Todesstrafe zu lebenslanger Haft um. Ivan Teleguz hätte am kommenden
       Dienstag hingerichtet werden sollen, weil er 2001 seine Ex-Freundin
       Stephanie Sipe von einem Auftragsmörder umbringen ließ. Der Mörder bekam
       lebenslänglich.
       
       McAuliffe sagte der „Washington Post“, er sei von Teleguz' Schuld
       überzeugt. Das Verhängen der Todesstrafe in den Fall sei jedoch „furchtbar
       fehlerhaft und unfair“ gewesen.
       
       Der US-Staat Arkansas hatte bis Ende des Monats insgesamt acht
       Hinrichtungen angesetzt, die drei ersten wurden aber durch
       Gerichtsentscheidungen gestoppt. Zwei weitere Häftlinge sollen am Montag
       hingerichtet werden, ein anderer am Donnerstag, der achte hat eine
       Aussetzung seiner Exekution erwirkt. Hintergrund des engen Zeitplans für
       die Vollstreckung der Todesurteile ist das Verfallsdatum eines Medikaments,
       das bei dem Prozedere in Arkansas eingesetzt wird.
       
       21 Apr 2017
       
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 (DIR) [1] http://www.arkansasonline.com/executions/latest/
       
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