# taz.de -- Gericht korrigiert „rassistisches Urteil“: Mit Kanonen auf Spatzen gezielt
       
       > Wegen des Verkaufs von 0,5 Gramm Marihuana wurde ein Flüchtling
       > vergangenes Jahr zu vier Monaten Haft verurteilt. Jetzt wurde er
       > freigesprochen.
       
 (IMG) Bild: Anderer Monat, gleiches Vorgehen: Die Polizei nimmt an der Hafenstraße Afrikaner fest
       
       HAMBURG taz | Ein zweites Mal will Souleyman C. das Video von seiner
       Festnahme nicht sehen. Mit verschränkten Armen und gesenktem Blick wartet
       der Flüchtling aus Guinea-Bissau darauf, dass das Gericht die Bilder des
       vergangenen Aprils erneut begutachtet.
       
       Die Filmaufnahme, die seinen Anwälten aus unbekannter Quelle zugespielt
       wurde, trug dazu bei, dass C. jetzt wieder auf freiem Fuß ist. In erster
       Instanz hatte das Hamburger Amtsgericht ihn zu vier Monaten Haft
       verurteilt. Die Anklagepunkte waren: Verkauf von 0,5 Gramm Marihuana und
       Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. „Mein Mandant wusste nicht, dass es
       sich bei dem Mann um einen Polizisten handelt“, argumentierte die Anwältin
       Fenna Busmann. Er habe gedacht, er werde von einem Verrückten angefallen –
       nicht weit hergeholt, wenn man bedenkt, dass der zugreifende Polizeibeamte
       sich als Obdachloser verkleidet hatte.
       
       Das Video, das die Verteidigung von C. als Beweisstück in der Berufung
       vorlegte, zeigt zunächst eine Gruppe junger, dunkelhäutiger Männer, die in
       der Hafenstraße miteinander scherzen. Ein nachlässig gekleideter Mann läuft
       durchs Bild, nickt den Männern freundlich zu, springt dann aber plötzlich
       auf C. zu und schreit: „Du bleibst hier!“ Undeutlich erkennt man auf der
       Videoaufnahme das nachfolgende Gerangel, das damit endet, dass der
       Angeklagte C. von drei Polizisten in Zivil weggezerrt wird.
       
       Drei Zeugen hörte das Gericht, bevor es die Entscheidung des vergangenen
       Jahres revidierte. Als Erster erzählte Marcel F., wie er im vergangenen
       Frühjahr in der Hafenstraße Marihuana kaufte. Auch gegen ihn wurde eine
       Anzeige erstattet – wegen Geringfügigkeit aber sehr schnell fallengelassen.
       F. ist weiß.
       
       Der zweite Zeuge, Zivilfahnder Stefan S., will das Geschäft aus etwa 50
       Meter Entfernung beobachtet haben. Die Beschreibung des mutmaßlichen
       Dealers gab er an einen Kollegen weiter und schrieb sie später nieder. An
       den Bericht kann er sich vor Gericht jedoch kaum erinnern. Das komme immer
       häufiger vor, sagte Benjamin Tachau, der C. ebenfalls anwaltlich vertrat.
       „Einen falschen Bericht zu schreiben, ist nicht illegal, eine Falschaussage
       vor Gericht hingegen schon.“
       
       Die Verteidigung vermutete noch einen weiteren Grund für den plötzlichen
       Gedächtnisverlust des Polizeibeamten: Den Bericht soll S. nicht neu
       verfasst, sondern mittels des Copy-Paste-Verfahrens aus alten Berichten
       zusammengesetzt haben. Drei minimal veränderte Polizeiberichte dienten
       dabei als Beweismittel.
       
       Auch Achmed H., der C. verhaftete, plagte im Zeugenstand der
       Gedächtnisverlust. An eine von ihm gestellte Strafanzeige wegen
       geringfügiger Verletzungen bei der Festnahme konnte er sich nicht mehr
       erinnern.
       
       Wegen der nicht mehr haltbaren Beweislage beschloss das Gericht den
       Freispruch des Angeklagten. Für Anwältin Busmann entbehrte das erste Urteil
       jegliche Verhältnismäßigkeit: „Das war nicht mit Kanonen auf Spatzen
       schießen, das war Bomben auf Schmetterlinge schmeißen.“
       
       12 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Muriel Kalisch
       
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