# taz.de -- Freispruch nach Silvester-Übergriffen: Ermittlungsfehler unter Erfolgsdruck
       
       > Der wohl letzte Prozess zu den sexuellen Übergriffen in der
       > Silvesternacht endete mit Freispruch. Das Gericht kritisierte die Arbeit
       > von Polizei und Staatsanwaltschaft.
       
 (IMG) Bild: Große Freiheit: Der wohl letzte Prozess um die Silvester-Übergriffe endete mit Freispruch
       
       hamburg taz | Das Urteil ist keine Überraschung: Im wohl letzten Prozess um
       die sexuellen Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht 2015/2016 in der
       Großen Freiheit ist am Donnerstag der Iraner Behzad S. freigesprochen
       worden. Dem 34-Jährigen war sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Raub
       vorgeworfen worden. Er soll angeblich zwei Frauen im Alter von 19 und 20
       Jahren begrapscht und zuvor an der sexuellen Nötigung einer 21-Jährigen
       samt Handyklau beteiligt gewesen sein. „Der Angeklagte war an den
       Übergriffen weder als Täter noch als Teilnehmer beteiligt“, sagte aber die
       vorsitzende Richterin Gudrun Schoel.
       
       ## Kritik an Ermittlungen
       
       Auch in dieser Urteilsbegründung – wie schon in zwei vorherigen Verfahren –
       übte Richterin Schoel Kritik an den Ermittlungen von Polizei und
       Staatsanwaltschaft. Man müsse sich fragen, warum der Angeklagte angesichts
       der „dünnen Beweislage“ überhaupt in Untersuchungshaft gekommen sei und
       warum die Staatsanwaltschaft so vehement an der Anklage festgehalten habe.
       Wie schon in den anderen Verfahren im Zuge der Silvester-Übergriffe
       basierte auch die Anklage gegen den 34-jährigen S. vor allem auf Fotos
       eines Partyfotografen, die den vermeintlichen Opfern vorgelegt worden
       waren.
       
       Einem Opfer sei von einer Kriminalbeamtin ein Foto gezeigt worden, das nach
       Feststellung des Gerichts 15 Minuten nach der Tat aufgenommen wurde. Die
       21-Jährige habe auf dem gezoomten Bild den nicht ermittelten Haupttäter
       erkennen und die Gruppe mit dem Angeklagten einkreisen sollen. Die Beamtin
       habe gewusst, dass die Zeugin dazu gar nicht in der Lage war, weil das Bild
       nicht zum Tatzeitpunkt aufgenommen wurde, so die Richterin.
       
       Zuletzt musste selbst die Anklagebehörde eingestehen, dass eine Zeugin nur
       glaubte, den Angeklagten S. als Täter wiedererkannt zu haben. Das sei ein
       Irrtum gewesen, so das Gericht, richtig erinnert habe sie sich nicht.
       
       ## Staatsanwaltschaft bestand auf U-Haft
       
       Da die massenhaften Übergriffe öffentlichen Druck erzeugten, legte sich die
       Polizei bei der Tätersuche schnell fest, ohne entlastendes Material – so
       zum Beispiel Handyfotos, die den Angeklagten zur Tatzeit am S-Bahnhof
       Reeperbahn zeigten – zu berücksichtigen. Schon in einem anderen Verfahren
       stellte sich erst im Gerichtssaal heraus, dass der Angeklagte nicht der
       Täter gewesen sein konnte, weil er zu klein war.
       
       Auch der am Donnerstag zu Ende gegangene Prozess hatte einen speziellen
       Vorlauf. Im April vergangenen Jahres hatte das Gericht den Haftbefehl gegen
       S. aufgehoben, da es keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen hatte.
       Dagegen legte die Staatsanwalt Beschwerde wegen Befangenheit ein, da die
       Anklagebehörde vor der Entscheidung nicht angehört worden war. Die
       Beschwerde wurde zwar zurückgewiesen, da das Gericht aber über den Kopf der
       Staatsanwaltschaft hinweg eigene Nachermittlungen anstellen ließ, hatte ein
       weiterer Befangenheitsantrag teilweise Erfolg. Der Kammervorsitzende wurde
       ausgetauscht. „Das ist ein etwas außergewöhnlicher Vorgang“, sagt
       Gerichtssprecher Kai Wantzen.
       
       24 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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