# taz.de -- Kommentar zum Kopftuchurteil des EuGH: Das Recht auf Religionsfreiheit
> Unternehmen dürfen nach einem Urteil des EuGH künftig das Tragen eines
> Kopftuchs verbieten. Es ist ein Urteil für Religionsneutralität.
(IMG) Bild: Religion ist Privatsache
Es ist weder ein Antikopftuchurteil noch eines gegen kopftuchtragende
Musliminnen, sondern ein Urteil für Religionsneutralität: Der Europäische
Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Unternehmen das Tragen eines
Kopftuchs verbieten dürfen, wenn auch andere religiöse Symbole nicht
erlaubt sind.
Damit folgt das Gericht der Auffassung, dass Religion Privatsache sei – und
das ist vollkommen legitim. Anders wäre es, ein Kopftuch zu verbieten, weil
sich möglicherweise ein Kunde von einer kopftuchtragenden Mitarbeiterin
nicht bedienen lassen möchte. In dem Fall handelte es sich eindeutig um
Diskriminierung.
Jeder Mensch darf glauben, woran er möchte: an Gott, Götter, Geister oder
Horoskope. Es gibt aber durchaus Lebensbereiche sowie öffentliche
Einrichtungen, die religionsfrei sein sollten. Dazu können
Bildungseinrichtungen, Gerichte, Parlamente gehören. Sie haben die Aufgabe,
so weit es geht neutral zu bilden, zu vermitteln, zu entscheiden.
Staatliche, nicht explizit religiös ausgerichtete Kitas und Schulen
beispielsweise sollten auf religiöse Symbole verzichten. Das heißt nicht,
dass die MitarbeiterInnen dort AtheistInnen sein müssen. Es bedeutet auch
nicht, dass Religion in der Schule keine Rolle spielen darf.
Im Gegenteil, als Schulfach, das Wissen über verschiedene Weltanschauungen
vermittelt, ist es wichtig für die Verständigung untereinander. Das heißt
ebenso wenig, dass beispielsweise Musliminnen ihr Glaube untersagt würde
und sie gezwungen wären, im Unterricht das Kopftuch abzulegen. Es geht
ausschließlich um eine neutrale Wertevermittlung.
Wer seine Kinder religiös erziehen oder wer in einem religiösen Umfeld
arbeiten möchte, kann dies weiterhin ungehindert tun. So wie Gläubige
natürlich in auch religionsfreien Firmen arbeiten dürfen. Ebenso sollten
Unternehmen in ihren Räumen das Nebeneinander religiöser Symbole gestatten
oder eben verbieten dürfen.
14 Mar 2017
## AUTOREN
(DIR) Simone Schmollack
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