# taz.de -- Aids-Hilfe zum Erfassen von Infizierten: „Hinweis erzeugt Scheinsicherheit“
       
       > Die Polizei erfasst in einigen Bundesländern HIV- und
       > Hepatitis-Infizierte. Angeblich zum eigenen Schutz. Die Deutsche
       > AIDS-Hilfe e.V. protestiert.
       
 (IMG) Bild: HIV-Status: Muss das jeder wissen? Vor allem die Polizei? – Gedenken am Welt-Aids-Tag in Athen
       
       taz: Die Deutsche AIDS-Hilfe kritisiert das [1][polizeiliche Erfassen von
       HIV- und Hepatitis-Infizierten in Niedersachsen]. Die Polizei sammelt
       derlei Daten sogar bundesweit, oder?
       
       Holger Wicht: Wir haben keine gesicherten Informationen, ob es wirklich in
       allen Bundesländern auch so praktiziert wird, aber ja: Durch einen
       Beschluss der Innenministerkonferenz wäre es zumindest überall möglich.
       Schon früher haben wir uns immer wieder öffentlich dagegen ausgesprochen.
       
       Wie kommt die Polizei an die Informationen? 
       
       Für eine Speicherung muss es zuvor einen polizeilichen Kontakt mit den
       Betroffenen gegeben haben, beispielsweise ein Ermittlungsverfahren. Die
       Polizei besorgt sich nicht aktiv die Daten von Menschen mit HIV, um ein
       Register anzulegen. Das wäre auch nicht möglich, weil HIV in Deutschland
       nicht namentlich meldepflichtig ist.
       
       Warum lehnt die Deutsche AIDS-Hilfe die polizeiliche Erfassung von HIV- und
       Hepatitis-Infizierten ab? 
       
       Das bisherige Vorgehen ist unsinnig, stigmatisiert Menschen mit HIV und
       Hepatitis und verletzt ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
       Einzelne Länder, darunter Berlin, schaffen die Regelung ja bereits ab.
       
       Macht der Hinweis „ANST“ auf Ansteckungsgefahr, der in der Akte vermerkt
       wird, die Arbeit der Polizisten nicht sicherer? 
       
       Im Gegenteil: Es wird eine Scheinsicherheit erzeugt. Wenn ein
       Polizeibeamter beispielsweise mit einer Spritze gestochen wird und kein
       Hinweis auf Ansteckungsgefahr vorliegt, bedeutet das ja nicht, dass der
       Täter nicht infiziert ist. Darüber hinaus verrät der Hinweis „ANST“ auch
       nicht, ob es sich nun um HIV oder Hepatitis B oder Hepatitis C handelt. Er
       hat keinerlei Aussagekraft. Das Bedürfnis der Polizisten nach Schutz in
       kritischen Situationen ist natürlich verständlich, aber sie verdienen auch
       eine Maßnahme, die eine sinnvolle Risikoabschätzung ermöglicht.
       
       Was wäre stattdessen sinnvoll? 
       
       Im Einzelfall muss man immer prüfen, was passiert, wie hoch das Risiko ist
       und ob eine medikamentöse Prophylaxe geboten ist. Das kann ein Hinweis im
       Computer nicht ersetzen.
       
       15 Feb 2017
       
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