# taz.de -- Rechtsaußen: Karriere à la AfD
       
       > Der AfD-Landeschef Georg Pazderski will in den Bundestag. Die Wahl, mit
       > der er in Berlin an die Macht kam, muss wegen Betrugsverdachts zum Teil
       > wiederholt werden.
       
 (IMG) Bild: Will ab Herbst an einem anderen Rednerpult stehen: AfD-Chef Pazderski strebt in den Bundestag
       
       Die Berliner AfD macht sich für die Bundestagswahl bereit: Am 4. März
       wollen die Rechtspopulisten auf einem Parteitag ihre Landesliste für die
       Wahl im September aufstellen. Georg Pazderski, Partei- und Fraktionschef in
       Berlin, will sich dabei um einen Spitzenplatz bewerben, bestätigte die
       Partei am Mittwoch einen entsprechenden Bericht des Tagesspiegels.
       Pazderski, der bei seiner Wahl zum Fraktionschef noch versichert hatte, er
       sehe seine Zukunft im Abgeordnetenhaus, will nach eigenen Angaben eine
       Doppelspitze mit der zweiten Landesvorsitzenden Beatrix von Storch bilden,
       die aktuell für die AfD im Europaparlament sitzt.
       
       Ob dieser Plan aufgeht, wird sich bei dem kommenden Nominierungsparteitag
       zeigen. Pazderski wurde vom Pankower Kreisverband bereits als
       Direktkandidat aufgestellt – hier das Direktmandat zu holen ist für die
       Partei aber wenig wahrscheinlich. Chancen hätte die Partei dafür wohl am
       ehesten in Marzahn-Hellersdorf, wo die über den Bezirk hinaus bisher wenig
       bekannte Abgeordnete Jeanette Auricht aufgestellt wurde. Insgesamt könnte
       die Berliner AfD aktuellen Umfragen zufolge zwei bis fünf Bundestagsmandate
       erhalten. Von Storch selbst hat sich bisher nicht zu den Plänen Pazderskis
       geäußert.
       
       Während die Landesvorsitzenden schon wieder weiterziehen wollen, gibt es
       weiterhin Streit über ihre Wahl zum Parteivorstand im Januar 2016, als sich
       der nationalkonservative Flügel der Partei klar gegen die liberaler
       ausgerichtete Strömung durchgesetzt hatte: Damals hatten mehrere
       AfD-Mitglieder nach der Wahl kritisiert, diese sei manipuliert worden,
       indem Stimmen falsch ausgezählt worden seien und mehrere Personen doppelt
       abgestimmt hätten.
       
       Eine entsprechende Klage zweier AfD-Mitglieder vor dem parteiinternen
       Schiedsgericht beschied dieses jetzt positiv: Die Wahl der Beisitzer muss
       wiederholt werden. Pazderski und von Storch selbst sind davon nicht
       betroffen, allerdings eher aus formalen Gründen: Die Kläger waren nur zur
       Anfechtung der Beisitzerwahl, bei der sie selbst angetreten waren,
       berechtigt.
       
       „Ein falsches Urteil“ nannte Parteisprecher Ronald Gläser, selbst am
       rechten Rand der Berliner Partei verortet, die Entscheidung am Mittwoch
       gegenüber der taz. Es seien bei der Wahl „einige wenige lächerliche Fehler“
       passiert, die den Ausgang der Wahl in keinster Weise beeinflusst hätten.
       Die Partei wolle nun versuchen, Revision gegen das Urteil einzulegen.
       
       Ein weiteres Verfahren vor dem Schiedsgericht ist laut Gläser ebenfalls
       entschieden: Heribert Eisenhardt, AfD-Mitglied aus Lichtenberg und dort
       seit der Wahl auch Teil der AfD-Fraktion in der
       Bezirksverordnetenversammlung (BVV), darf demnach in der Partei bleiben.
       Recherchen des Antifaschistischen Pressearchiv und Bildungszentrum (apabiz)
       hatten im Mai 2015 bewiesen, dass Eisenhardt unter falschem Namen
       regelmäßig als Redner bei den montäglichen Bärgida-Demonstrationen auftrat,
       von denen sich die AfD offiziell distanziert hatte. Auch bei anderen
       Neonazi-Demonstrationen ist Eisenhardt seitdem gesehen worden. Offiziell
       hieß es dazu von der Partei immer, man strebe einen Parteiausschluss gegen
       ihn an – gleichzeitig war aber etwa auf Parteitagen keinerlei Distanzierung
       von Eisenhardt zu erkennen.
       
       Eisenhardt sei nun mit einer zweijährigen Ämtersperre belegt worden, so
       Gläser, der angibt, die Entscheidung des Gerichts zu bedauern. Da
       Eisenhardts BVV-Mandat kein Amt ist, bleibt es von der Sperre unberührt.
       
       22 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malene Gürgen
       
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