# taz.de -- Streit über neue Gentechnik-Definition: Züchter befürchten Hemmnisse
       
       > Ist das Arbeiten mit den neuen molekularen Gen-Scheren als gentechnisches
       > Verfahren einzustufen? Gestritten wird darüber schon länger.
       
 (IMG) Bild: Zitrusbäume aus dem Erlenmeyerkolben: Mit der Crispr-Genschere manipuliert
       
       Berlin taz | Die aktuelle Revolution in der Molekularbiologie setzt auch
       politische Regulierer und Juristen unter Zugzwang. Wie ist das „Genome
       Editing“ zu bewerten, mit dem ein präziser Eingriff in die genetische
       Erbinformation möglich ist: Ist es eine Art Mutation, wie sie in der Natur
       ständig und ohne Zutun des Menschen vorkommt, oder handelt es sich um einen
       gentechnischen Eingriff, der nach dem Gentechnikrecht erhöhte
       Sicherheitsbedingungen verlangt?
       
       Auch eine Diskussion, zu der die [1][Nationale Wissenschaftsakademie
       Leopoldina], die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Deutsche
       Ethikrat nach Berlin eingeladen hatten, brachte in dieser Woche keine
       Klarheit. Fest steht nur: Die Richter des Europäischen Gerichtshofs werden
       die entscheidende, weil rechtsverbindliche Antwort geben. Nur wann und mit
       welcher Tendenz wusste keiner der Experten vorherzusagen.
       
       Die neuen Techniken, wie die Crispr/Cas-Methode, die den präzisen Austausch
       sowohl einzelner DNA-Bausteine wie kompletter Gensequenzen erlauben, werden
       laut Akademiepräsident Jörg Hacker bereits jetzt in der Pflanzenzüchtung
       breit eingesetzt. Im Ergebnis ist nicht mehr erkennbar, ob der Eingriff
       künstlich erfolgte oder durch natürliche Mutation ausgelöst wurde. Gerade
       diese begriffliche Unterscheidung zwischen „natürlich“ und „nicht
       natürlich“ ist aber das entscheidende Kriterium für das deutsche
       Gentechnikrecht.
       
       Die deutschen Pflanzenzüchter sehen das Genome Editing nicht als eine
       Technologie zur Herstellung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) an,
       wie die Vorsitzende des Bundesverbands, Stephanie Franck, darlegte. Die
       Eigenschaften von Pflanzen, wie etwa ihre Stressresistenz gegen längere
       Trockenphasen, könnten auf diese Weise verbessert werden. Dies reihe sich
       ein in andere Techniken bei der Pflanzenzüchtung wie der Einsatz von Chemie
       oder radioaktiver Bestrahlung, funktioniere nur eben schneller. Mit Blick
       auf die Welternährung seien schnelle Fortschritte in der Pflanzenzüchtung
       unverzichtbar. Franck: „Wir brauchen deshalb keine neue
       Gentechnik-Definition“.
       
       Margret Engelhard vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) plädierte für eine
       stärkere Berücksichtigung der Folgewirkungen: welche Risiken von den
       gentechnisch veränderten Pflanzen ausgehen. „Unser Anliegen ist es, solche
       Organismen sehr genau zu prüfen, bevor wir eine Entscheidung über die
       Zulassung treffen.“
       
       Nachdem gentechnik-kritische Umweltgruppen in Frankreich eine Klage gegen
       den Einsatz des Genome Editing in der Pflanzenzüchtung eingereicht haben,
       liegt der Fall, weitergereicht von der französischen Justiz, jetzt beim
       Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Erwartet wird das Votum nicht
       vor 2018.
       
       Harald Ebner, von der Bundestagsfraktion der Grünen, erwartet, dass bei
       dieser Entscheidung das „Vorsorgeprinzip der EU“ von Gewicht sein werde,
       was für eine Zuordnung zum Gentechnikrecht sprechen würde. „Fällt die
       Entscheidung anders aus, haben wir ein veritables Problem“, so Ebner.
       
       Ohnedies erwartet Ebner, dass die Europa-Richter das Problem „wieder in die
       Politik zurückspielen“. Etwa indem von ihnen präzisere und einheitliche
       Regularien zur Kennzeichnung von gentechnischen veränderten Lebensmitteln
       erlassen werden.
       
       16 Feb 2017
       
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