# taz.de -- Rasterfahndung in der Luft
       
       > GESETZENTWURF Fluggastdaten sollen fünf Jahre lang gespeichert und auf
       > „Muster“ ausgewertet werden
       
 (IMG) Bild: Datenspeicherung: ein Flug, bis zu 5 Jahre im System
       
       BERLIN taz | Die Bundesregierung plant eine neue Vorratsdatenspeicherung.
       Die Daten von Flugpassagieren sollen anlasslos fünf Jahre lang gespeichert
       und per Rasterfahndung ausgewertet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor,
       den das Kabinett an diesem Mittwoch beschlossen hat.
       
       Pro Fluggast werden bis zu 19 Datengruppen erfasst: zum Beispiel Reiseziel,
       Reisepartner, Kontodaten und Sonderwünsche beim Essen. Die Daten werden
       fünf Jahre lang gespeichert. Nach sechs Monaten werden die Daten zwar
       „depersonalisiert“, so dass sie nicht mehr einer konkreten Person
       zugeordnet werden können. Bei Bedarf kann dies aber (nach richterlicher
       Genehmigung) wieder rückgängig gemacht werden.
       
       Die Speicherpflicht geht auf eine 2016 beschlossene EU-Richtlinie zurück.
       Das deutsche Gesetz geht allerdings über das von der EU geforderte Minimum
       hinaus. Erfasst werden nicht nur alle Flüge in die EU oder aus der EU
       heraus, sondern auch alle Flüge zwischen EU-Staaten. Nur bei rein
       innerstaatlichen Flügen sollen die Passagierdaten nicht gespeichert werden.
       
       Die neue Massendatenspeicherung dient nicht nur der Terrorbekämpfung,
       sondern zielt auch auf sonstige „schwere Kriminalität“. Dazu zählen schon
       jede Form von Drogenhandel, Korruption sowie Beihilfe zur illegalen
       Einreise.
       
       Die Regierung will die Fluggastdaten zum einen mit Fahndungsdateien wie
       Inpol und SIS (Schengen Informations System) abgleichen. Sie will aber auch
       Personen „identifizieren, die den Sicherheitsbehörden noch nicht bekannt
       waren und die mit einer terroristischen Straftat oder einer Straftat der
       schweren Kriminalität in Zusammenhang stehen könnten“, so die
       Gesetzesbegründung.
       
       Dies soll gelingen, indem die gespeicherten Fluggastdaten mit sogenannten
       „Mustern“ kriminellen Verhaltens abgeglichen werden. Wer zum Beispiel die
       gleichen Reiserouten nutzt wie Drogenkuriere und sich auch sonst wie ein
       Drogenkurier verhält, muss mit einer „individuellen Überprüfung“ rechnen.
       Dabei sollen nicht nur Personen entdeckt werden, die bereits Straftaten
       begangen haben. Auch künftige Straftäter sollen erkannt werden, bei denen
       Indizien dafür sprechen, dass sie „innerhalb eines übersehbaren Zeitraums“
       entsprechende Straftaten begehen werden.
       
       Für die Auswertung der Fluggastdaten ist künftig das Bundeskriminalamt
       (BKA) zuständig. Es gilt dann als „Fluggastdatenzentralstelle“. Das BKA
       soll auch die „Muster“ für die Rasterfahndung in den Fluggastdaten
       entwickeln. Gespeichert werden die Daten beim Bundesverwaltungsamt in Köln.
       Die Einführung des Systems wird einmalig 78 Millionen Euro kosten und
       jährlich weitere 65 Millionen Euro. Fluggesellschaften, die keine Flugdaten
       übermitteln, müssen pro Verstoß mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro rechnen.
       Die Fluggastdaten und die Auswertungsergebnisse dürfen an Polizeistellen
       und Geheimdienste im In- und Ausland übermittelt werden, wenn dies zur
       Bekämpfung von Terror und „schwerer Kriminalität“ erforderlich ist.
       
       Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember, das nationale
       Vorratsdatenspeicherungen für Telekom-Daten beanstandete, wird im
       Gesetzentwurf mit keinem Wort erwähnt. Dabei ist die
       Fluggastdatenspeicherung in dreierlei Hinsicht noch weitergehender: Die
       Daten werden erstens fünf Jahre gespeichert (statt zehn Wochen bei den
       Telekom-Daten), sie werden zweitens zentral beim Staat gespeichert (statt
       dezentral bei den Telekom-Firmen) und sie werden drittens allesamt per
       Rasterfahndung ausgewertet (und nicht nur im Verdachtsfall angefordert).
       Christian Rath
       
       16 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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