# taz.de -- Anti-Atomwaffen-Aktivist vor Gericht: Flugblätter sind keine Straftat
       
       > Ein Friedensaktivist verschickt seit Jahren Flugblätter über
       > US-Atombomben in der Eifel. Weil er zum Leaken aufrief, wurde er
       > angeklagt – und nun freigesprochen.
       
 (IMG) Bild: „Nach wie vor erstaunt“: Hermann Theisen vor dem Gerichtssaal
       
       Cochem epd | Der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen ist am
       Montag in einem neuen Verfahren um seine atomwaffenkritischen Flugblätter
       freigesprochen worden. Mit dem Urteil des Amtsgerichts Cochem geht
       voraussichtlich ein fast dreijähriger Rechtsstreit um Theisens Aktionen
       gegen die mutmaßlich in der Eifel gelagerten US-Atombomben zu Ende (AZ: 3
       Ds 2010 Js 15 564/16).
       
       Der [1][Atomwaffengegner war für seine Flugblatt-Aktionen] in der
       Vergangenheit mehrfach in erster Instanz wegen des Aufrufs zum
       Geheimnisverrat zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt, von
       Berufungsgerichten aber später stets freigesprochen worden.
       
       Im letzten anhängigen Verfahren hatte sogar die Staatsanwaltschaft Koblenz
       das Verfahren erst wegen geringer Schuld einstellen wollen und während der
       mündlichen Verhandlung am Montag dann auf Freispruch plädiert. Noch im
       Sommer 2016 hatte der zuständige Staatsanwalt in einem anderen Verfahren um
       die Flugblätter sogar eine Haftstrafe ohne Bewährung angestrebt.
       
       Theisen hatte über Jahre hinweg Flugblätter verteilt und verschickt, die
       den Abzug der letzten amerikanischen Atombomben vom Luftwaffenstützpunkt
       Büchel in der Eifel forderten. In den Texten rief er zugleich
       Militärangehörige dazu auf, die Öffentlichkeit über Details der geplanten
       Atombomben-Modernisierung zu informieren.
       
       „Ich bin nach wie vor erstaunt, dass es überhaupt zu Anklagen gekommen
       ist“, sagte Theisen nach dem Ende der Verhandlung. Dennoch sei er
       erleichtert, dass die Strafermittlungen wegen der Büchel-Flugblätter nun
       beendet seien. Seinen Freispruch wertete er als Stärkung des Rechtsstaats
       und der Grundrechte.
       
       In Büchel befinden sich nach Vermutungen noch 20 amerikanische Atomwaffen,
       die im Kriegsfall von deutschen Kampfpiloten über ihren Zielen abgeworfen
       werden müssten. Die Existenz der Atombomben am Luftwaffenstützpunkt wird
       vonseiten der US-Streitkräfte und der Bundesregierung weder bestätigt noch
       dementiert.
       
       6 Feb 2017
       
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