# taz.de -- Unternehmenssteuern in der Schweiz: Bevölkerung verwirft Steuerreform
       
       > Der Vorschlag der Regierung zielte auf Steuerprivilegien für ausländische
       > Unternehmen. Der Schweiz droht nun die Schwarze Liste.
       
 (IMG) Bild: Ja? Nein? Ein Werbeplakat für die Volksabstimmung am Bahnhof in Bern
       
       Genf taz | Die Schweizer Regierung und ihre Parlamentsmehrheit sind mit dem
       Vorschlag gescheitert, zumindest einige von der EU und der OECD seit Langem
       kritisierte Steuerprivilegien für ausländische Unternehmen abzuschaffen.
       Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag lehnte eine 60-prozentige Mehrheit
       der Bevölkerung am Sonntag bei einer Volksabstimmung ab.
       
       Der Grund: Die Regierung hatte die Abschaffung der international verpönten
       Vergünstigungen damit verknüpft, dass 26 Kantone zugleich neue,
       vermeintlich akzeptablere Möglichkeiten zur Steuerminderung erhalten
       sollten. Diese wiederum würden, so befürchteten Kritiker, insbesondere für
       Schweizer Städte zu Einnahmeausfällen in Milliardenhöhe führen.
       
       Den Vorschlag für die dritte Unternehmenssteuerreform (USTR III) seit 2004
       hatten die Parteien der bürgerlichen Mitte und die rechtspopulistische
       Schweizer Volkspartei (SVP) unterstützt. Zusammen verfügen sie über die
       Mehrheit im Parlament (Nationalrat), in der Vertretung der 26 Kantone
       (Ständerat) und in der Regierung (Bundesrat). Auch die Grünliberalen, eine
       wirtschaftliberale Abspaltung der Grünen Partei, standen hinter der
       Vorlage. Sozialdemokraten, Grüne und Gewerkschaften waren dagegen und
       hatten im Herbst 2016 mit einer Referendumsinitiative die Volksabstimmung
       erzwungen.
       
       Ausgangspunkt für die Reform war gewesen, dass OECD und EU drohten, die
       Schweiz auf die Schwarze Liste der Steueroasen zu setzen, wenn sie die
       ermäßigte Besteuerung von ausländischen Erträgen für rund 24.000 in der
       Schweiz tätige Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften auf
       kantonaler Ebene nicht abschaffe. Weil die Unternehmen im Gegenzug mit
       Wegzug und dem Wegfall von 150.000 Arbeitsplätzen drohten, sollten den
       Kantonen aber neue steuerentlastende Praktiken ermöglicht werden. Dazu
       gehörte eine mögliche Steuerreduktion um maximal 90 Prozent für
       Unternehmensgewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten. Kosten für
       Forschung hätten zu bis zu 150 Prozent des Aufwands vom versteuerbaren
       Firmengewinn abgezogen werden können. Zudem sollten die Kantone künftig nur
       noch eine zinsbereinigte Gewinnsteuer erheben. Damit können Firmen auf
       einem Teil ihres Eigenkapitals einen fiktiven Zins von den Steuern
       abziehen.
       
       Die volle Ausschöpfung all dieser Maßnahmen hätte die Unternehmensteuern in
       der Summe um bis zu 50 Prozent reduziert, hatten die Gegner der USTR III
       vorgerechnet. Damit hätten die Kommunen Einnahmeausfälle von bis zu 4
       Milliarden Franken (etwa 3,6, Milliarden Euro) jährlich verkraften müssen.
       Kritiker befürchteten, dass in der Folge die Einkommensteuern erhöht und
       soziale und kulturelle Dienstleistungen abgebaut worden wären.
       
       Wegen dieser „großen Unausgewogenheit“ hatte sich neben den
       Finanzdirektoren von Bern, Zürich, Genf, Biel und anderen Städten auch die
       frühere bürgerliche Finanzministerin Eveyln Widmer-Schlumpf gegen die
       Reform ausgesprochen. Unklar ist, ob nun internationale Sanktionen drohen.
       
       12 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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