# taz.de -- Gesetz über Tarifeinheit: Arbeitskampf vor Verfassungsgericht
       
       > In der Ablehnung der neuen Tarifeinheit sind sich die Gewerkschaften
       > einig. Arbeitsministerin Andrea Nahles streitet persönlich für ihr
       > Gesetz.
       
 (IMG) Bild: Tarifeinheit: Manchmal ist es schwer, den Überblick zu behalten
       
       Karlsruhe dpa | – Arbeitsministerin Andrea Nahles hat ihr
       Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kritik der
       Gewerkschaften verteidigt. Es gehe nicht darum, das Streikrecht zu
       beschränken. Die Neuregelung von Juli 2015 sei auch nicht mit dem
       Hintergedanken erlassen worden, darüber kleine Gewerkschaften zu bekämpfen.
       „Das ist weder Ziel noch Wirkung des Gesetzes“, sagte die SPD-Politikerin
       am Dienstag in der Verhandlung in Karlsruhe.
       
       Der Erste Senat nimmt das Gesetz zwei volle Tage unter die Lupe. Dagegen
       geklagt haben etliche Gewerkschaften, die um ihre Koalitionsfreiheit bangen
       – und damit um ihren Einfluss.
       
       Denn das Gesetz regelt, dass sich bei mehreren konkurrierenden
       Tarifverträgen künftig der jener Gewerkschaft durchsetzt, die in dem
       betroffenen Betrieb die meisten Mitglieder hat. Die unterlegene
       Gewerkschaft kann sich nur anschließen und den Vertrag nachzeichnen.
       
       Der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, äußerte
       etwa die Furcht, bei künftigen Tarifverhandlungen nur noch am „Katzentisch“
       Platz nehmen zu dürfen. Denn in einem Krankenhaus stellten die Ärzte selten
       mehr als 15 Prozent der Beschäftigten.
       
       Die Richter verhandeln auch über Klagen von Verdi, dem Beamtenbund dbb, der
       Pilotenvereinigung Cockpit und der Kabinengewerkschaft Ufo. Anhand dieser
       Beschwerden sollen alle wichtigen Grundfragen geklärt werden. Insgesamt
       sind elf Klagen gegen das Gesetz anhängig.
       
       ## Neuland für die Richter
       
       Juristisch betritt das Gericht nach Worten seines Vizepräsidenten Ferdinand
       Kirchhof in dem Verfahren Neuland. Zu klären seien daher „zahlreiche
       komplizierte und neue Fragen“, sagte er zum Auftakt. In dem Bereich gebe es
       „bislang kaum verfassungsrechtliche Rechtsprechung“. Denn der Gesetzgeber
       habe sich bei der Regelung der Konkurrenz im Arbeitnehmerlager bisher
       zurückgehalten.
       
       Bis zu einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2010 war das Motto „Ein
       Betrieb – ein Tarifvertrag“ über Jahrzehnte gelebte Praxis. Wer sich
       durchsetzt, wurde aber nicht an den Mitgliederzahlen festgemacht, sondern
       an den jeweiligen Erfordernissen im Betrieb. Bis Mitte 2015 waren dann auch
       Überschneidungen von Verträgen möglich.
       
       Nahles betonte, das Gesetz solle „Anreize für Kooperation und Abstimmung“
       schaffen. Es sei bedenklich und auch nicht im Interesse der Arbeitnehmer,
       wenn Gewerkschaften mehr miteinander stritten als mit dem Arbeitgeber und
       das Belegschaften entzweie.
       
       Die Kläger befürchten, dass das Gesetz zu einer Monopolbildung unter den
       Gewerkschaften führe. Die Arbeitgeber könnten künftig nur noch mit der
       ihnen genehmen Gewerkschaft Verhandlungen aufnehmen und außerdem den
       Zuschnitt des Betriebs ihren Interessen anpassen.
       
       Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt. Ein Urteil dürfte erst in
       Monaten zu erwarten sein. (Az. 1 BvR 1571/15 u.a.)
       
       24 Jan 2017
       
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