# taz.de -- Flüchtlingspolitik in Dänemark: Restriktiv und abweisend
       
       > Dänemark demonstriert mit seiner Ausländergesetzgebung vor allem eines:
       > Ablehnung. Migranten und Flüchtlinge sollen spüren, dass sie nicht
       > willkommen sind.
       
 (IMG) Bild: Geflüchtete sind im Herbst 2015 zu Fuß auf dem Weg durch Dänemark in Richtung Schweden
       
       In den vergangenen Jahren ist die Asyl- und Zuwanderungspolitik Dänemarks
       zunehmend verschärft worden. Eine vielbeachtete und scharf kritisierte
       Maßnahme bestand in dem Erlass eines Zusatzes zum Ausländergesetz, was es
       der Polizei erlaubt, Asylsuchende zu durchsuchen und Barmittel und
       Wertsachen über 1.300 Euro zu konfiszieren. Andere kontroverse Vorschläge
       beinhalteten die vorübergehende Aussetzung des Rechts auf
       Familienzusammenführung, weitere Einschränkungen bei der Gewährung einer
       Niederlassungserlaubnis (permanent residence permit) und verkürzte
       Aufenthaltsfristen.
       
       In einem Zusatz von November 2015 zum Ausländergesetz wurde die
       Einwanderungshaft geregelt. Darin werden „besondere Umstände“ benannt,
       unter denen Asylsuchende interniert werden können, insbesondere Personen,
       die im Rahmen einer „Masseneinwanderung“ ins Land kommen. Außerdem werden
       die Möglichkeiten eingeschränkt, Rechtsmittel gegen diese Maßnahme
       einzulegen.
       
       Der Menschenrechtskommissar für Europa kommentierte das Gesetz wie folgt:
       „Ich bin sehr besorgt, weil die Ausweitung der Einwanderungshaft [unter
       bestimmten Umständen] verbunden mit der Abschaffung wesentlicher
       rechtlicher Schutzmechanismen dazu führen könnte, dass Asylsuchende in
       unverhältnismäßig hoher Zahl und willkürlich von Internierung betroffen
       sind. Das steht in Widerspruch zu Artikel 5 der Europäischen
       Menschenrechtskonvention, nach der das Recht auf Freiheit geschützt ist.
       
       Dänemark hat auch Bürger dafür verurteilt, dass sie Personen ohne gültigen
       Aufenthaltsstatus geholfen haben. Im März 2016 wurde eine bekannte dänische
       Kinderrechtlerin zu mehreren Tausend Euro Strafe verurteilt, weil sie
       syrische Flüchtlinge, die zu Fuß auf dem Weg von Deutschland nach Schweden
       waren, in ihrem Auto mitnahm. Nach dem Ausländergesetz verstößt der
       Transport papierloser Bürger gegen den Menschenschmuggelparagrafen. Laut
       Polizeistatistik wurden von September 2015 bis Februar 2016 fast 280
       Personen nach diesem Gesetz belangt.
       
       ## 23 Stunden Einschluss
       
       Durchschnittlich 92 nicht dänische Staatsbürger befanden sich im Jahr 2014
       in Einwanderungshaft, 86 im Jahr 2012 und 65 im Jahr 2011. Im April 2016
       gab es in Dänemark drei Einrichtungen zur langfristigen Internierung von
       Migranten: zwei speziell dafür vorgesehene Anlagen und ein Gefängnis mit
       einem getrennten Internierungsflügel. Die älteste Einrichtung ist das
       ehemalige Sandholmgefängnis, heute „Gefängnis- und Bewährungseinrichtung
       Ellebæk für Asylsuchende und Personen, denen die Freiheit entzogen wurde“.
       Sie hatte im Jahr 2014 Kapazitäten für 118 Personen (und bei kurzfristig
       höherem Bedarf 137).
       
       Anfang 2016 eröffnete Dänemark eine neue Einrichtung im ehemaligen
       Staatsgefängnis Vridsløselille, das jetzt ausschließlich für Migranten
       benutzt wird und eine Kapazität von 240 Plätzen hat. Laut Berichten werden
       seit März 2016 Asylsuchende dort in ihren Zellen wegen Personalmangels 23
       Stunden lang eingeschlossen, damit sie sich nicht frei in der Anlage
       bewegen können. Dänemark verfügt im Gefängnis Aabenraa auch über eine
       Sonderabteilung zur Unterbringung von bis zu 10 Personen, denen ein Verstoß
       gegen das Ausländergesetz vorgeworfen wird. All diese Einrichtungen werden
       von dem Dänischen Gefängnis- und Bewährungsservice unterhalten.
       
       Die Zahl der Personen, die von den dänischen Behörden aufgefordert wurden,
       das Land zu verlassen, und die es inzwischen verlassen haben („freiwillige“
       wie erzwungene Rückkehr) ist seit dem Jahr 2011 mit 455 Personen bis zum
       Jahr 2012 auf 1.375 gestiegen. Im Jahr 2015 waren es insgesamt 2.655, von
       denen 2.480 deportiert wurden; insgesamt 1.400 Personen wurden im Jahr 2014
       rückgeführt, 1.315 von ihnen wurden deportiert. Andererseits wurden laut
       dem Dänischen Flüchtlingsrat im Jahr 2015 323 Personen von Dänemark „in
       ihre Heimat“ zurückgeschickt, im Jahr 2014 waren es 320 und im Jahr 2013
       393. Aus der Türkei kamen 75 der im Jahr 2015 „repatriierten“ Personen, 59
       aus Bosnien und Herzegowina und 20 aus Serbien. Es ist nicht ganz klar, in
       welchem Verhältnis die Repatriierungszahlen und Rückkehrzahlen zueinander
       stehen.
       
       Trotz des restriktiven Ansatzes Dänemarks in der Flüchtlingsfrage erfährt
       das Land nicht denselben Migrationsdruck wie seine Nachbarländer. Im Jahr
       2014 stellten 14.680 Personen Antrag auf internationalen Schutz in Dänemark
       verglichen mit 20.935 im Jahr 2015. Im Jahr 2013 nahm Dänemark 395 Personen
       ohne gültigen Aufenthaltsstatus fest und nur 515 im Jahr 2014. Das sind
       nach Lettland und Luxemburg die niedrigsten Raten in Europa.
       
       Aus dem Englischen übersetzt von Rosemarie Nünning
       
       15 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Global Detention Project
       
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