# taz.de -- Elbvertiefung auf dem Prüfstand: Baggerpläne drohen zu scheitern
       
       > In der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht stehen die Pläne zur
       > Ausbaggerung der Unterelbe auf dem Prüfstand.
       
 (IMG) Bild: Für Riesenpötte wie diesen soll die Elbe ausgebaggert werden: Die „OOCL Brussels“ soll illustrieren, dass die EU in Brüssel bei der Elbvertiefung mächtig mitredet.
       
       HAMBURG taz | Hamburg hat eine neue Baustelle: Die Medemrinne vor dem
       Nordufer der Elbmündung könnte sich als Sargnagel für die geplante
       Elbvertiefung erweisen. Das ist der Eindruck aus der Verhandlung vor dem
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das seit Montag und noch bis zum
       heutigen Mittwoch in letzter Instanz über die Planungen des Hamburger
       Senats und des Bundesverkehrsministeriums verhandelt: Die Baggerpläne
       könnten ins Wasser fallen.
       
       Ein Gutachten von Ulrich Zanke, Professor für Wasserbau an der Technischen
       Universität Darmstadt, hat die Planungen von Stadt und Bund erschüttert.
       Die sehen im Mündungsgebiet des Flusses große Ablagerungsflächen vor, auf
       denen künstliche Sandbremsen den Flutstrom mindern und das Einspülen von
       Schlick in die Fahrrinne verhindern sollen. Maximal um sechs Zentimeter
       werde sich der Pegel auf St. Pauli durch die Elbvertiefung erhöhen, hatte
       die Bundesanstalt für Wasserbau (BWA) in Modellen errechnet, die Teil der
       offiziellen Planunterlagen sind. Diese Berechnungen fußen aus zweiwöchigen
       Modellrechnungen.
       
       Zanke ließ seine Computer einen Zeitraum von sechs Jahren berechnen – mit
       dem Ergebnis, dass das BWA-Modell nach spätestens einem Jahr von der Elbe
       weggespült werden würde. Nach sechs Jahren würde der Pegel im Hamburger
       Hafen um 15 Zentimeter gestiegen sein – mehr als das Doppelte. Damit würden
       die Umweltauswirkungen vor allem auf Flachwasserbereiche völlig neu zu
       berechnen sein – sofern die Bundesrichter das verlangen. Welcher von beiden
       Expertisen der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zuneigt, war in der
       Verhandlung am gestrigen Dienstag indes nicht zu erkennen. „Wir haben sehr
       gute Argumente“, beteuern Kläger wie Beklagte übereinstimmend.
       
       Das Leipziger Gericht verhandelt bereits zum zweiten Mal über die
       umstrittene Elbvertiefung (siehe Kasten). Vor drei Jahren hatte es das
       erste Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um die
       verbindliche Interpretation der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU
       gebeten. Diese Auslegung liegt seit dem Juli 2015 vor und besagt im
       Wesentlichen, dass der Gewässerschutz bei jedem Einzelprojekt verbindlich
       sei. Ausnahmen „im übergeordneten öffentlichen Interesse“ seien nur
       möglich, wenn „alle praktikablen Vorkehrungen getroffen wurden, um negative
       Auswirkungen zu mindern“.
       
       Die Verschlechterung auch nur einer von mehreren biologischen
       Qualitätskomponenten, nach denen Gewässer in Güteklassen eingeteilt werden,
       führe zur Unzulässigkeit der gesamten Maßnahme – es sei denn, sie werde so
       wirksam ausgeglichen, dass insgesamt eine ökologische Verbesserung erreicht
       wird, so der EuGH. Und eben darauf setzt Hamburg.
       
       Denn ökologische Verschlechterungen durch die inzwischen neunte Vertiefung
       der Unterelbe bestreitet nicht einmal die Wirtschaftsbehörde, aber sie
       betont den Nutzen. Denn die Vertiefung schaffe Arbeitsplätze, Wachstum und
       Wohlstand in der Metropolregion, in der etwa 150.000 Jobs vom Hafen
       abhängig sind.
       
       Den ökologischen Schaden bewerten die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF
       naturgemäß höher. Deshalb haben sie die Klage gegen das Vorhaben
       eingereicht, über die nun abschließend entschieden werden wird. 2014 hatten
       die Leipziger Richter bereits einen vorläufigen Baustopp verhängt, der bis
       heute andauert.
       
       Über die Konsequenzen des EuGH-Spruchs zur Wasserrahmenrichtlinie begann
       das Leipziger Bundesgericht am Dienstag erst am späten Nachmittag zu
       verhandeln. Kläger wie Beklagte gingen zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass
       dieses Thema auch den heutigen Mittwoch beherrschen würde. Ökologische
       Verschlechterungen könnten zum Beispiel den Holzhafen an der Norderelbe
       oberhalb des Hamburger Hafens. Dieser Flachwasserzone, ein wichtiges Brut-
       und Rastgebiet seltener Vogelarten, drohe durch die nächste Elbvertiefung
       eine massive Verschlickung, befürchten die klagenden Verbände. Die
       planenden Behörden hingegen bestreiten das.
       
       Wie das Verfahren ausgeht, ist offen. Frühestens im Januar ist mit einen
       Urteil zu rechnen.
       
       21 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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