# taz.de -- Flüchtlingspolitik in Mali: Korruption und Kontrolle
       
       > Die Durchlässigkeit der malischen Grenzen ist stark verringert. Das von
       > der EU geforderte Grenzregime kommt lokalen Polizeikräften gelegen.
       > „Gebühren“ werden regelmäßig von Reisenden gefordert.
       
 (IMG) Bild: Malis Präsident Ibrahim Boubacar Keita (re.) zu Besuch beim französischen Amtskollegen Hollande
       
       Wien/Ouagadougou taz | Schon länger gibt es Bestrebungen europäischer
       Staaten, mit Mali Rückübernahmeabkommen durchzusetzen. Bislang jedoch war
       das Interesse des malischen Staates gering, an der Abschiebung eigener
       Bürger aktiv mitzuwirken. Zwischen 2007 und 2009 versuchte Frankreich ein
       Rückübernahmeabkommen mit Mali durchzusetzen und gleichzeitig das Prinzip
       der „ausgewählten Migration“ als Richtlinie zu verankern. Sarkozys Vorstöße
       wurden von vielen Maliern als Provokation aufgenommen.
       Abgeschobenenverbände und der Gewerkschaftsdachverband CSTM mobilisierten
       zu Protesten vor der französischen Botschaft und gegen einen Staatsbesuch
       Sarkozys. Das Rückübernahmeabkommen wurde letztlich nicht unterzeichnet.
       
       Mali beteiligte sich zwar am 2006 gestarteten Rabat-Prozess sowie am Dialog
       zwischen EU und dem losen karibisch-afrikanischen Staatenbündnis AKP zu
       „Migration und Entwicklung“, schloss jedoch bislang lediglich im Jahr 2009
       ein Migrationsabkommen mit Spanien ab – verbunden mit der Zusage Spaniens,
       als Gegenleistung zur Kooperationsbereitschaft bei Abschiebungen legale
       Zugangsmöglichkeiten für Malier zum spanischen Arbeitsmarkt zu schaffen.
       Dieses Versprechen war jedoch mit der beginnenden Wirtschaftskrise in
       Spanien recht bald vom Tisch. Die Attraktivität der Unterzeichnung von
       Rückübernahmeabkommen hat sich damit aus Sicht Malis nicht gerade erhöht.
       
       Am 11. Dezember 2016 wurde ein gemeinsames Kommuniqué des malischen Staates
       mit der EU verabschiedet, in dem die Absicht zu Maßnahmen zur Bekämpfung
       sog. „irregulärer“ Migration sowie zur aktiven Mitwirkung bei der
       Abschiebung malischer Staatsangehöriger bekräftigt wird.
       
       Ausgehend vom Valletta-Gipfel wird jedoch das Ziel, Rückübernahmeabkommen
       mit Mali durchzusetzen, auf EU-Ebene mit neuem Elan forciert. Die
       EU-Kommission spricht im Februar 2016 von einem „Anreizpaketes“ für Mali
       mit folgenden Unterpunkten:
       
       - (Sicherheits-)politische Unterstützung
       
       - Unterstützung für den malischen Friedensprozess sowie bei
       Terrorbekämpfung und Kampf gegen Radikalisierung und gewalttätigen
       Extremismus.
       
       - Unterstützung im Bereich „Grenzmanagement“ und Grenzkontrolle sowie bei
       der Modernisierung des Personenstandswesens (civil registry).
       
       - Bereitstellung von EU-Treuhandfonds-Geldern sowohl für Projekte, die
       Flucht- und Migrationsursachen entgegenwirken sollen, als auch
       „verbessertes Migrationsmanagement“ und Bekämpfung „krimineller Netzwerke“.
       
       - Nutzung der Entwicklungshilfe seitens der EU und ihrer Mitgliedstaaten
       als Anreiz, die Dialogbereitschaft seitens des malischen Staates zu heben.
       
       Das EU-Dokument betont an verschiedenen Stellen unverhohlen die
       Abhängigkeit des malischen Staates von europäischen Entwicklungsgeldern und
       dem militärischem Engagement der EU-Staaten, durch europäische
       Truppenverbände im Rahmen der „Operation Barkhane“ und der MINUSMA-Mission.
       Das Papier läuft darauf hinaus, dass die EU die militärische, politische
       und ökonomische Abhängigkeit Malis nutzen würde, um Rückübernahmeabkommen
       zu erzwingen.
       
       ## Wachsender Druck aus Brüssel
       
       Laut Beschluss der EU-Staats- und Regierungschefs vom 21. Oktober 2016 soll
       mit Mali möglichst schnell eine „Mobilitätspartnerschaft“ abgeschlossen
       werden. Angela Merkels Besuch am 9. Oktober 2016 hatte diesen Zweck, einen
       Monat später kamen dazu auch der EU-Kommissar für Migrationsfragen und der
       italienische Außenminister nach Bamako.
       
       Die malische Regierung befindet sich in der Zwickmühle: Der Druck der EU
       wächst, gleichzeitig weiß sie um die Bedeutung der Zahlungen von Migranten,
       hinzu kommt entsprechender Druck aus der malischen Zivilgesellschaft.
       Symptomatisch dafür ist die zunehmend widersprüchliche Rolle des
       Ministeriums für Auslandsmalier, das als Interessensvertretung der
       malischen Diaspora gegründet wurde, aber mittlerweile aktiv an
       Identifizierungsverfahren zur Vorbereitung von Abschiebungen mitwirkt,
       gemeinsam mit den Botschaften.
       
       Am 22. November 2016 etwa wurden in Deutschland lebende malische
       Migrant_innen und Geflüchtete teils in Handschellen zu einer
       Identifizierungs-Sammelanhörung bei Botschaftsmitarbeitern in Halle/Saale
       vorgeführt. Einige kamen direkt danach in das Abschiebegefängnis Büren. Die
       malischen Beamten, die die Anhörung durchführten, hatten nicht nur vom
       malischen Außen- und Innenministerium, sondern auch vom Ministerium für
       Auslandsmalier Anweisungen bekommen.
       
       Ähnlich ist der Umgang mit den neuen EU-„Heimreisedokumenten“ (Laisser
       Passer), von den EU-Staaten selbst ausgestellten Passersatzdokumenten, die
       Abschiebungen unabhängig von der Kooperationsbereitschaft der jeweiligen
       Botschaften ermöglichen. Broulaye Keita, ein Vertreter des Ministeriums für
       Auslandsmalier behauptete am 6. November 2016 bei einer Konferenz der
       Malischen Vereinigung der Abgeschobenen, dass ein EU-Passersatzdokument
       nicht als Reisedokument anerkannt werde. Tatsächlich wurden bereits seit
       August Personen aus Frankreich und Schweden mit eben diesem EU-Laisser
       Passer nach Mali abgeschoben.
       
       ## Aushöhlung der Bewegungsfreiheit
       
       Malis Nachbarstaaten Algerien, Mauretanien und Niger stehen im Fokus
       europäischer Bemühungen um ein repressives Migrationsregime – und zeigen
       sich kooperativ. Schon vor 2012 war der algerische Staat dafür berüchtigt,
       Migranten und Geflüchtete aus dem subsaharischen Afrika gnadenlos in die
       Wüste abzuschieben und im Zuge dessen auch regelmäßige Pushbacks über die
       malische Grenze durchzuführen. Seit 2012 im Norden Malis der Krieg begann,
       schloss Algerien vorläufig seine Südgrenze, es reisten auch nicht mehr
       viele Migranten durch das extrem gefährliche Kriegsgebiet.
       
       Algerien setzte seinerseits die direkten Pushbacks nach Mali aus und schob
       nunmehr in den Niger ab. Mauretanien trat 2001 aus der westafrikanischen
       Staatengemeinschaft ECOWAS aus und hat sich damit auch von der vertraglich
       vereinbarten Bewegungsfreiheit verabschiedet. Das Land hat insbesondere mit
       der Einführung einer verpflichtenden neuen Aufenthaltskarte („Carte de
       Séjour“) seine Migrationsgesetze massiv verschärft und schiebt mit großer
       Härte Menschen in das subsaharische Afrika ab. Schon seit Jahren gibt es
       etwa am Grenzübergang Gogui Pushbacks nach Mali. Auch die Reise durch den
       Niger wird schwieriger, je mehr dieser Staat durch die EU-Staaten in die
       Pflicht genommen wird, „irreguläre“ Migration zu unterbinden. All dies hat
       wiederum unmittelbar Auswirkungen auf Mali, von wo aus zahlreiche Reisende
       in Richtung Norden die Grenzen in die Nachbarländer überqueren.
       
       ## Grenzschließung in der Transitzone
       
       Besonders sichtbar und spürbar sind die Folgen restriktiver Grenzpolitiken
       in der Region Gao, die im Nordosten Malis an den Niger grenzt – das Land,
       durch das die derzeit meistfrequentierten Transsahara-Migrationsrouten
       verlaufen.
       
       „Neben Agadez im Niger ist Gao eines der zentralen Drehkreuze für Menschen,
       die sich aus den verschiedenen Ländern Westafrikas auf den Weg Richtung
       Norden machen“, sagt Éric Alain Kamden, seit 2009 für die Caritas vor Ort.
       Das war es bereits vor dem Beginn des Krieges 2012, heute durchqueren laut
       Statistik der IOM um die 150 durchreisende Migranten pro Tag Gao. Viele
       setzen von dort aus ihre Reise in den Niger fort.
       
       Eigentlich besteht zwischen Mali und Niger ECOWAS-Bewegungsfreiheit. Diese
       wird jedoch zunehmend durch ein Kontrollsystem untergraben. Am
       Grenzübergang Yassan mehren sich die Berichte, dass Reisende durch den
       Service de Migration, eine Abteilung der nigrischen Polizei, abgewiesen und
       auf die malische Seite zurückgeschickt werden. Dies betrifft zum einen
       malische Staatsbürger und in noch deutlich schärferem Ausmaß Personen aus
       anderen Ländern Westafrikas. Malische Reisende, deren Ausweise noch
       mindestens 3 Monate gültig sind, müssen, um in den Niger einzureisen, eine
       Kontaktperson, vorzugsweise in der Hauptstadt Niamey, angeben. Diese muss
       umgehend angerufen werden und anschließend von einer Polizeistation aus den
       Grenzposten kontaktieren, um zu bestätigen, dass die Person, die an der
       Grenze wartet, tatsächlich zu ihr unterwegs ist.
       
       ## Zurückweisung trotz Pässen
       
       Reisende aus dem Süden Malis, die nur einen Ausweis haben, dürfen
       unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Ausweises nur durchreisen, wenn sie
       über eine Kontaktperson auf nigrischer Seite verfügen. Für Personen aus
       anderen Staaten Westafrikas, beispielsweise aus Ghana, Sierra Leone,
       Elfenbeinküste, Gambia, Senegal und Guinea, von denen angenommen wird, sie
       seien auf dem Weg in die Migration besteht laut Aussage eines Kommissars
       des Grenzpostens in Yassan die Dienstanweisung, sie gar nicht mehr über die
       Grenze zu lassen.
       
       Aus dem Jahr 2016 sind u.a. mehrere Fälle von senegalesischen Reisenden
       dokumentiert, die zurückgewiesen wurden, obwohl sie einen CEDEAO-Pass,
       einen Personalausweis und einen Impfpass mitführten, also mit allen nötigen
       Dokumenten ausgestattet waren. Im Juli 2016 etwa wurden vier junge Leute
       aus Mali, Togo, Senegal und Burkina Faso, die die Grenze überqueren
       wollten, um für einen nigrischen Arbeitgeber Orange-Mobilfunkmasten
       aufzustellen, gestoppt. Obwohl sie ihre Arbeitsgeräte mitführten und es
       offensichtlich war, dass sie beruflich im Einsatz waren, wurden sie an der
       Grenze zunächst abgewiesen und konnten erst weiterreisen, als der
       Caritas-Mitarbeiter Kamden sich für sie verbürgte. Diesem wurde gar noch
       gedroht, er selbst werde seine nigrische Aufenthaltserlaubnis verlieren,
       falls die vier in Agadez auf der Weiterreise nach Norden aufgegriffen
       würden.
       
       Kamden kennt solche Fälle aus seiner täglichen Arbeit mit Reisenden, die in
       Gao stranden, nachdem sie an der Grenze abgewiesen wurden oder aus der
       Wüste zurückgekehrt sind. Er ist sich sicher, dass die repressiven
       Abweisungspraktiken an der malisch-nigrischen Grenze eine direkte Folge des
       Valletta-Prozesses sind, zumal das Vorgehen der nigrischen Grenzschützer
       erst seit kurzem in diesem Ausmaß verschärft wurde.
       
       ## Die IOM als Grenzposten
       
       Bis vor kurzem war es laut Kamden durchaus normal, auch ohne gültige
       Papiere die Grenze zwischen Mali und Niger zu überschreiten. Personen, die
       bei einer Kontrolle keinen Ausweis vorweisen konnten und angaben, dass sie
       in den Niger einreisen wollen, mussten lediglich eine Strafe von 1500,-
       FCFA bezahlen und bekamen dann einen Passierschein ausgehändigt, mit dem
       sie innerhalb der nächsten 24 Stunden in den Niger einreisen konnte. Heute
       ist das unmöglich. Die Bewegungsfreiheit, die es in Westafrika schon früher
       als im Schengen-Raum gab, wird unter dem Vorzeichen der Durchsetzung eines
       Migrationsregimes nach EU-Zuschnitt zu einem Privileg.
       
       Ein Akteur dabei: Die Internationale Organisation für Migration, (IOM).
       Aktuell wird zwei Kilometer vom aktuellen Grenzposten in Yassan ein neuer
       Posten installiert, der mit Beteiligung der IOM eingerichtet und betrieben
       werden soll. Auch an der Einfahrt in die Stadt Gao, sowie in Kidal im
       Norden Malis, betreibt die IOM Posten, die alle ankommenden Reisenden, die
       für Migranten gehalten werden, erfasst.
       
       Auch in Gao selbst ist die neue Politik spürbar. Hier stranden viele
       mittellose Menschen, nachdem sie ihre Reise Richtung Norden abbrechen
       mussten, weil sie in Schwierigkeiten geraten sind, etwa ausgeraubt wurden.
       Sie kommen aus Richtung Norden mit den Lastwägen arabischer
       Lebensmittelhändler in die Stadt. Wenn sie sich irgendwohin zum Schlafen
       legen, werden sie oft von Soldaten aufgegriffen und zur Polizeistation
       gebracht. Besonders Englisch sprechende Personen werden schnell
       verdächtigt, Kundschafter der Terrororganisationen Boko Haram oder Mujao zu
       sein. Lässt sich dieser Verdacht nicht erhärten, wird ihnen „nächtliche
       Herumtreiberei“ zum Vorwurf gemacht. Laut Kamden gab es früher in Gao keine
       vergleichbaren Anklagen und Inhaftierungen wegen „nächtlicher
       Herumtreiberei“. Diese Praktiken seien direkte Folge des verschärften
       Drucks von europäischer Seite.
       
       ## „Kleine Polizeikorruption“ vs. Bewegungsfreiheit
       
       Auch von Seiten malischer Polizisten hat sich im Vergleich zu früheren
       Jahren der Umgang mit Reisenden verschärft, mit fließendem Übergang
       zwischen Kontrollauftrag und „kleiner Polizeikorruption“. Häufig werden nun
       Reisebusse in Richtung Norden gestoppt und die Papiere der Passagieren
       geprüft. Schon immer wurden von Reisenden sogenannte Gebühren zu verlangt.
       In der Region Gao aber haben es laut Kamden die Sicherheitskräfte besonders
       auf diejenigen abgesehen, die für „Kandidaten der Migration“ gehalten
       werden. Eine Person aus dem Süden Malis, die verdächtigt wird, sie wolle
       die Landesgrenzen in Richtung Norden überschreiten, muss demnach mindestens
       5000,- FCFA zahlen. Ein ähnliches Vorgehen kann an der Reiseroute zwischen
       Bamako und Ouagadougou in Burkina Faso bezeugt werden. Ortsansässige aus
       Heremakono berichteten, dass dort regelmäßig auch größere Gruppen von
       Reisenden von der Weiterreise ausgeschlossen würden und an der Grenze
       hängen blieben, wenn ihre Papiere nicht als gültig anerkannt werden oder
       sie nicht die gewünschte Geldsumme zahlen.
       
       Es ist nicht nachweisbar, inwieweit Polizeischikanen auf Kosten von
       Reisenden in direktem Zusammenhang mit migrationspolitischen Vorgaben
       stehen. Doch anders als noch vor wenigen Jahren ist es deutlich schwieriger
       geworden, ohne (gültige) Ausweisdokumente zu reisen, und das in einem Teil
       der Welt, wo der Besitz eines Passes längst nicht für alle Menschen eine
       Selbstverständlichkeit ist. Restriktive Kontrollpraktiken sind seit dem
       Valletta-Gipfel gewachsen. Es gibt eine faktische Interessensallianz
       zwischen Polizisten, die sich durch „Gebühren“ ein Zusatzeinkommen
       verschaffen, und dem Migrationsregime, das den Weg nach Norden erschweren
       will.
       
       Im April 2016 wurden in Mali neue biometrische und mit als fälschungssicher
       geltendem Chip versehene Pässe eingeführt, nachdem bereits die
       Vorläuferversion des malischen Passes mit biometrischen Informationen
       ausgestattet war. Zusätzlich hat Mali vor kurzem eine neue, ebenfalls
       biometrische, CEDEAO-Personalausweiskarte eingeführt.
       
       Das Land gehört damit unter den Staaten Westafrikas zu den Vorreitern bei
       der Biometrisierung des Passwesens. Von Behörden und Regierung wird dies im
       In- und Ausland als eine Maßnahme sowohl zur Bekämpfung sog. „irregulärer
       Migration“ als auch zur Verbesserung der Sicherheitslage angepriesen. Lange
       Zeit waren viele malische Pässe und Personalausweise entlang der
       Reiserouten zwischen Sahel- und Maghreb Staaten unter der Hand im Umlauf.
       Ein Grund dafür war, dass malische Staatsbürger offiziell in Algerien
       visafrei einreisen und sich dort frei bewegen dürfen – für diejenigen, die
       im Zuge ihrer Migration in Algerien ihr Auskommen suchen, bzw. dieses Land
       auf dem Weg in andere Maghreb Staaten oder nach Europa durchqueren wollten,
       ein nicht zu unterschätzender Vorteil an Reisesicherheit.
       
       Dieser Praxis möchte die malische Regierung im Einklang mit
       migrationspolitischen Vorgaben aus Europa durch Biometrisierung des
       Passwesens einen Riegel vorschieben. Auch innerhalb der malischen
       Öffentlichkeit wird von verschiedenen Seiten ein nationalistischer Diskurs
       bedient, nach dem mit malischen Pässen reisende Personen anderer
       Nationalität vermeintlich eine Bedrohung der „nationalen Sicherheit“
       darstellen würden. Die Passfrage wird dabei diskursiv stark vermischt mit
       der in Mali unabhängig von Migration durchaus realen Bedrohung der
       Bevölkerung durch bewaffnete und kriminelle Gruppierungen. Darüber hinaus
       werden die neuen Pässe und Ausweise als Erleichterung des Reiseverkehrs und
       als Aushängeschild eines modernen Staatswesens beworben.
       
       Tatsächlich beklagen jedoch viele Malier große Komplikationen und
       Erschwernisse im Zusammenhang mit den neuen Dokumenten. So muss die Gebühr
       für den neuen angeblich top gesicherten Passes bei der privaten „Ecobanc“
       einbezahlt werden, dies wiederum ist nur unter Vorlage einer sog. „Carte
       NINA“ möglich, die ursprünglich als Wählerregistrierungskarte konzipiert
       war.
       
       Dieses komplizierte Verfahren hat es in der Praxis für viele Malier, u.a.
       für Personen, die im Ausland leben, bislang verunmöglicht, in den Besitz
       eines neuen Passes zu kommen. Die Zunahme von strengen Pass- und
       Ausweiskontrollen an den Grenzen wie auf Inlandsreisewegen im Verhältnis zu
       früheren Zeiten, wo nicht so genau geschaut wurde, bedeutet für alle, die
       aus unterschiedlichen Gründen nicht über die aktuellen Reisedokumente
       verfügen, einen realen Verlust an Bewegungsfreiheit. Diese Hürde trifft
       nicht nur Menschen auf dem Weg in die Migration, sondern kann generell für
       Angehörige von Bevölkerungsgruppen, deren Lebens- und Arbeitsalltag stark
       vom Reisen zwischen unterschiedlichen Orten und über Grenzen hinweg geprägt
       ist, existenzbedrohende Folgen haben.
       
       Das betrifft u.a. reisende Kleinhändler und Wanderarbeiter, aber auch
       nomadisch oder halbnomadisch lebende Viehzüchter, wie die
       Tuareg-Bevölkerung in den Grenzgebieten Nordmalis, für die es lange Zeit
       selbstverständlich war, ohne Vorlage von Reisepässen zwischen verschiedenen
       Staatsterritorien hin- und herzuwechseln. Und nicht zuletzt erhält die
       Biometrisierung des malischen Passwesens eine besondere Brisanz durch den
       seitens der EU angestrebten Zugriff auf biometrische Datenbanken der
       malischen Behörden, um diese Daten zur Identifizierung und Abschiebung
       malischer Staatsangehöriger zu nutzen (siehe oben).
       
       ## Flughafen als Grenzraum
       
       Am Flughafen Bamako ist es mittlerweile Standard, dass von allen Reisenden
       bei Ankunft und Abflug Finger- und Handabdrücke gescannt werden. In
       Verbindung mit der Biometrisierung des Passwesens wird es somit erschwert,
       mit geliehenen Pässen zu reisen. Das war bislang für Ausreisewillige, die
       keine Chance auf eines der nur äußerst restriktiv vergebenen Visa hatten,
       eines der möglichen Schlupflöcher nach Europa, ohne das eigene Leben in der
       Wüste und auf dem Meer zu riskieren.
       
       Abgesehen davon findet heutzutage am Flughafen von Bamako, zusätzlich zur
       regulären polizeilichen Passkontrolle, ein erster Check durch das private
       Sicherheitsunternehmen „Securicom“ statt. Dieses Unternehmen besitzt gemäß
       Darstellung von Ousmane Diarra von der Malischen Vereinigung der
       Abgeschobenen (AME) die Möglichkeit, Passagiere, selbst, wenn sie ein
       gültiges Visum haben, aufgrund intransparenter Kriterien vom Boarding
       auszuschließen. Laut Diarra agiert Securicom an afrikanischen Flughäfen als
       verlängerter Arm der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX.
       
       12 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hans-Georg Eberl
 (DIR) Moussa Ouédraogo
       
       ## TAGS
       
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